Wasser/Kanal (Betriebskostenabrechnung)

3. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
go427373-70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasser/Kanal (Betriebskostenabrechnung)

Hallo, ich hab da eine frage es dreht sich um eine Betriebskostenabrechnung. Ein Freund von mir wohnt alleine, Geht arbeiten das heißt von morgens ca 7.30 Uhr bis abends 18.30 Uhr ist er meistens nicht zuhause.... Nun hat er die Abrechnung bekommen und dort steht drin dass er über 500 Euro nachzahlen soll und einen Wasserverbrauch hätte von 789 Euro..... Wie kann das sein? Er ist kaum zuhause und dann so eine Rechnung? Seine Wasseruhr in der Wohnung ist auch nicht mehr geeicht.... Die war nur bis 2013 geeicht.... Was kann man dagegen tun? Anwalt einschalten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

789 Euro nur für Frisch- und Abwasser ist schon eine ordentliche Hausnummer.
Ist da wirklich die Wassererwärmung nicht mit dabei?
Wieviel m³ hat er denn laut Abrechnung verbraucht?
Stimmen die Abrechnungswerte mit den Ablesewerten überein?

Die nicht geeichte Wasseruhr dürfte aus zweierlei Gründen ein Holzweg sein
1) Ein Wasserzähler funktioniert auch noch sehr sehr lange nach Ablauf der Eichfrist, er läuft durch Ablagerungen allenfalls träger (misst weniger Durchlauf), schon rein technisch kann ein Zähler nicht mehr messen als überhaupt durchläuft
2) Die Beanstandung "die Uhr misst zuviel" wäre ggf. zu beweisen - wenn die Überprüfung das Ergebnis bringt, das zu erwarten ist, dann zahlt derjenige der fälschlicherweise beanstandet die Überprüfungskosten.

Ein zielführender Ansatz wird sein: Überprüfen ob evtl. ein Ablesefehler oder ein Übertragungsfehler zu dem hohen Wasserverbrauchsmenge geführt hat.
Also schnellstens mal schauen, was der Zähler aktuell gerade anzeigt!

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Als erstes Einspruch gegen die Abrechnung beim Vermieter gegen die Abrechnung einlegen und Einsicht in die Originalbelege verlangen. Das muß der Vermieter gewähren. So lange er das nicht tut ist die Abrechnung bzw. Nachzahlung nicht fällig.

Zuvor natürlich die Zählerstände vergleichen.

Fast 800 € für Wasser ist schon heftig. Sind da auch die Kosten der Warmwasseraufbereitung dabei oder nur der Kaltwasserverbrauch?

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