Waschmaschine Antrieb Kalk Vermieter kaputt Eigenverschulden?

8. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mitglied1900
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)
Waschmaschine Antrieb Kalk Vermieter kaputt Eigenverschulden?

Muss der Vermieter zahlen, wenn die Waschmaschine durch Verkalkung kaputt (Antrieb) geht. Müsste etwas über 2 Jahre alt sein. (Garantie abgelaufen)

4er WG. Nur 1 Person verwendet Kalktabs beim Waschen. Wasser extrem kalkhaltig.

Muss die Vermieterin zahlen, weil es mit Sicherheit 75€ (Kleinreparatur) übersteigt. Oder die WG, weil nur 1 Person Tabs benutzt hat und es als Eigenverschulden gilt?

Gegenstand der Vermieterin und möbliert vermietet.

Ausgehend davon, dass nur 1 Person Tabs verwendet hat. Wer muss zahlen? (Müsste noch fragen, ob jemand anderes im Waschmittel Entkalker dabei hat)

Bei 3 von 4 Personen mit Entkalker?

Angeblich ist der Antrieb durch Kalk kaputt, jedoch hat das nichts mit Wasser/Kalk zu tun?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Mitglied1900):
Angeblich ist der Antrieb durch Kalk kaputt, jedoch hat das nichts mit Wasser/Kalk zu tun?

Kalkhaltiges Wasser kann z.B. den Heizstab beschädigen, aber nicht den Antrieb/den Motor. Für das richtige Waschmittel, bzw. für den Entkalker, sind nur die Nutzer der Maschine verantwortlich und nicht der Vermieter.
Wenn also der Motor defekt ist, ist das bei einer vermieteten Maschine Angelegenheit des Vermieters.

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