Waschen auf Kosten der Mitmieter

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)
Waschen auf Kosten der Mitmieter

Hallo, ich habe mal eine Frage in Bezug auf die Abrechnung der Warmwasserkosten. Wir wohnen in einen 3-Familienhaus und haben jetzt die Nebenkostenabrechnung bekommen. Wie sich heraustellte, hat ein Rentnerehepaar ungefähr einen 10x so hohen Warmwasserverbrauch wie wir anderen beiden Mietparteien. Das resultiert wahrscheinlich daraus, dass diese ihre Waschmaschine an die zentrale Warmwasserversorgung angeschlossen haben.

Gemäß dem hier reinkopierten Tipp:

" So können Sie Strom sparen: Bevor Sie die stromfressende Heizung Ihres Waschvollautomaten anwerfen: Besorgen Sie Sich einen Schlauch, den Sie an Ihren Wasserhahn am Waschbecken anschließen können. Lassen Sie warmes Wasser laufen, bis es so richtig heiß ist. Füllen Sie damit die Maschine durch das Waschpulverfach, lassen Sie das Wasser ab. Wiederholen Sie den Vorgang, bis Sie richtig warmes Wasser in der Maschine haben, in der erwünschten Menge. Füllen Sie das Waschpulver erst mit der letzten Ladung Wasser mit ein. Normalerweise läuft nun das Programm viel zu schnell ab, weil es sich nach der Temperatur richtet; der Programmschalter läuft bei erreichter Temperatur weiter. Vermeiden Sie das, indem Sie den Programmschalter vor dem Spülen immer wieder zur Startposition drehen. Eleganter ist, wenn Sie den Programmschalter mit einem Schalter unterbrechen können (den kleinen Elektromagneten, der das Schaltwerk zum Weiterschalten bringt). Das alles ist selbstverständlich nicht immer sinnvoll, denn: Der Warmwasserverbrauch hierbei ist erheblich, der Energieverbrauch ist letztlich höher als der gesparte Stromverbrauch. Aber wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, wo der Warmwasserverbrauch noch immer anteilig, pauschal pro Kopf berechnet wird, weil es nur eine gemeinsame Wasseruhr gibt (vorsintflutlich, aber leider immer noch stark verbreitet), dann lohnt es sich für Sie. Denn dann müssen ja alle Mieter den erhöhten Verbrauch mit bezahlen, und für Sie macht es, relativ gesehen, kaum etwas aus. Den teuren Strom, den Sie sparen, bemerken Sie, denn einen eigenen Stromzähler werden Sie ja wohl haben. Außerdem müssen Sie es ja auch mit bezahlen, wenn Ihre Nachbarn unnötig viel Wasser verbrauchen. Umweltfreundlich ist diese Lösung freilich nicht.

- Haben Sie eine eigene Wasseruhr, so lohnt es sich, wenn Sie kurzerhand mit Badewasser waschen. Das ist schon warm, und so dreckig werden Sie ja wohl auch nicht sein, daß es nicht mehr zumindest für den Vorwaschgang taugt.
Barnie Geröllheimer


Was können wir dagegen unternehmen, da unsere Abrechnung zu 50 % nach Verbrauch und zu 50 % anteilig abgerechnet wird?
Habe ehrlich gesagt keine Lust, die Waschorgien von denen noch mitzubezahlen. Kann man sich mit dem Vermieter nicht auf eine rein verbrauchsabhängige Abrechnung einigen?

Sorry für die Länge des Textes, ich hoffe trotzdem auf Eure Tipps.

LG
Olympia

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo Olympia,
wo ist das Problem? Laut Gesetz müssen alle Wohnungen mit einem eigenen Wasserzähler ausgestattet sein. Zahlung nach Verbrauch pro Wohnung. Strom läuft doch über E-Werk und damit über deinen eigenen Stromzähler.
Oder wird euer Wasser nicht über einen Durchlauferhitzer angewärmt?
Hat vielleicht der Nachbar "illegale" Anschlüsse vorgenommen?
Aber vielleicht ist auch alles legal, und die Nachbarn sind nur reinlicher, da kannst du nichts machen, denn wer wie oft wäscht/duscht usw., dafür gibt es noch keine Vorschrift.

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#2
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Blödsinn, es gibt kein Gesetz, daß Wohnungen mit eigener Wasseruhr ausgestattet werden MÜSSEN:

Aber mal ehrlich... ein Rentnerehepaar soll sowas (kompliziertes) praktizieren ?

Ähm...müßte der Schlauch dann nicht sichtbar (nachweisbar) sein ?

P.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Dass die Wasserkosten nur zu 50% nach Verbrauch umgelegt werden ist völlig normal und auch korrekt. (@ olypia: Wenn 50% nach Verbrauch abgerechnet werden, dann gibt es auch für jede Wohnung eine eigene Wasseruhr)

Der Anschluss der Waschmaschine an die Warmwasserversorgung erklärt aber nicht einen derart hohen Verbrauch. Die Waschmaschine kommt mit vergleichsweise wenig Wasser aus. In einem normalen Haushalt ist der Wasserverbrauch für Dusche oder Toilette deutlich höher.

Ein derart hoher Verbrauch lässt sich schon eher durch ein Leck oder eine Undichtigkeit z.B. der Toilette erklären. Oder die Gartenbewässerung läuft über die Wasseruhr des Rentnerpaares.

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#4
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Es gibt nur eine Wasseruhr für das ganze Haus. Die Warmwassereinspeisung läuft über eine zentrale Wassertherme im Keller. Wenn das "reinliche" Rentnerpaar seinen Waschtag hatte, haben wir abends kein heisses Wasser mehr zum Duschen.
Auch Rentner sind heutzutage nicht auf den Kopf gefallen oder haben ggfl. Menschen in ihrer Umgebung, die sie beraten, z.B. ihre Kinder. Jeder Mensch sollte natürlich energiebewusst mit unseren Energien umgehen, jedoch nicht auf Kosten der anderen Mieter. WEnn zwei Mietparteien in einem Jahr 20 Tonnen Warmwasser verbrauchen und eine Mietpartei 60 tonnen Warmwasser , dann finde ich die 50 : 50 Abrechnung jedenfalls ungerecht. Ich habe mit unserem 2-Personen-Haushalt jede Woche 2 bis 3 Maschinen Wäsche und meine, dass dies wohl der Normalfall ist.

@hh an Leckage oder Gartenbewässerung hatten wir auch schon gedacht. Aber das ist nicht der Fall. Ich wollte hier nur mal Euren Rat oder Eure Erfahrungen einholen. Wahrscheinlich läuft es dann aber doch auf ein GEspräch mit unserem Vermieter hinaus, ob nicht vielleicht jede Wohnung eine eigene Wasseruhr bekommen könnte. Ist das eigentlich teuer oder überhaupt dem Vermieter zuzumuten?

Allen herzliche Dank für Eure Sichtweise.
Olympia

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Woher wisst Ihr denn, wer wieviel Wasser verbraucht, wenn es nur eine zentrale Wasseruhr gibt?

Wie funktioniert denn eine 50/50-Aufteilung ohne separate Wasseruhr für jede Wohnung?

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#6
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Also den Gesamtwasserverbrauch des Hauses an Warmwasser haben wir auf der Abrechnung der beauftragten Firma entnehmen können, die jedes Jahr die Heizkörperverdunster abliest und gleichzeitig die Warmwasseruhren in der Küche und im Badezimmer. Daraus ergibt sich der Gesamt-Warmwasserverbrauch des Hauses. Der zweite Mieter und wir haben sehr wenig warmes Wasser bezogen. Wie gesagt, den Großteil das Rentnerehepaar. Die 50:50 - Abrechnung ergibt sich aus der Heizkostenverordnung, §§ 7 und 8 , wonach die Kosten zu 50 % nach der Quadratmeterzahl der Wohnungen abzurechnen sind und zu 50 % nach dem tatsächlichen Verbrauch. Bei der Abrechnung der Heizkosten wird ebenso verfahren. Die Wohnungen bei uns im Haus sind alle gleich groß.

Olympia

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#7
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Ist hier zum Nachlesen :
www.hvw-luppert.de/Heizkosten/Heizkosten.html

Hier ein Auszug:

10 Überschreitung der Höchstsätze

Rechtsgeschäftliche Bestimmungen, die höhere als die in § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 genannten Höchstsätze von 70 vom Hundert vorsehen, bleiben unberührt.

In den §§ 7 und 8 ist die Verteilung der Bereichskosten Heizung und Warmwasser festgelegt. Danach sollen mindestens 30 %, aber höchstens 50 % z. B. nach Wohnfläche verteilt werden und dementsprechend mindestens 50 %, aber höchstens 70 % nach Verbrauch.
Werden aber zwischen dem Gebäudeeigentümer und den Nutzern Verteilerschlüssel außerhalb dieser Bandbreite vereinbart, dann ist das möglich (z. B. 20 % Grundkosten zu 80 % Verbrauchskosten). Andere Vereinbarungen können z. B. in Mietverträgen getroffen werden.
Trotz dieser Möglichkeit der Überschreitung von Höchstsätzen empfiehlt sich eine Abrechnung innerhalb der vorgegebenen Regelung.
Übrigens darf nur der Verbrauchskostenanteil über 70 % rechtsgeschäftlich vereinbart werden. Es ist danach nicht zulässig, mehr als 50 % nach Flächenanteilen zu verteilen. Für den Grundkostenanteil gilt der Höchstsatz von 50 %.

Tja, so sieht das aus. Also sind wir zu 50 % an dem total überzogenen Warmwasserverbrauch des Renterpaares beteiligt. Wenn man selber sparsam mit unseren Energien umgeht, bedeutet das noch lange nicht, das andere das auch mit. Aber dass man das auch noch mitfinanzieren muß, das finde ich total ungerecht.

Olympia

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#8
 Von 
Uta Köhn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Olympia!

da wirst du wohl kaum etwas unternehmen können. Denn wie du bereits selbst mitteilst, gelten die regeln der heizkostenverordnung. Diese sind nunmal 50/50. sind die wohnungen denn alle gleichgroß?

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#9
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

2 Personenhaushalt,2-3 Waschmaschinen pro Woche------ dazu ein unheimlich genialer reinkopierter Tip,Wasseruhr im Keller,dreistes Rentnerehepaar----kann mir nicht helfen ,aber hier stimmt was nicht.
weil,plötzlich gibt es Warmwasseruhren für Bad und Küche, damit hätte es sich doch für den genialen Tip erledigt weil doch der Schlauch an der eigenen Warmwasseruhr hängt---bin ich jetzt in eine Dreierkonferenz involviert Olympia ?

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#10
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

@Uta, ja die Wohnungen sind alle gleich groß.

@kdW: Noch einmal zur Verdeutlichung: Der Verbrauch wird zu 50/50 abgerechnet. Jetzt setze ich einfach mal angenommene Werte ein. Das heisst zum Beispiel, wir haben einen Warmwasserverbrauch von angenommenen 10 Tonnen. Das Rentnerehepaar einen Warmwasserverbrauch von 50 Tonnen. Also zahlen wir für unsere verbrauchten 10 Tonnen die Hälfte (verbrauchsabhängig) = 5 Tonnen. Das Rentnerehepaar ihre 25 Tonnen (verbrauchsabhängig). Macht zusammen 30 Tonnen, die verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die restlichen 30 Tonnen werden dann zu 50/50 aufgeteilt. Das heisst, wir zahlen dann noch einmal für 15 Tonnen Warmwasser. Also zahlen wir für insgesamt 20 Tonnen Warmwasser, also das doppelte von dem, was wir wirklich verbraucht haben.

Ich hoffe, ich könnte das jetzt irgendwie klarer stellen. Über ein paar Litercher mehr würde ich mich ja nicht aufregen, aber wenn dann gleich der doppelte Wert rauskommt, finde ich dass doch unverschämt.

Die genauen Zahlen habe ich jetzt nicht bereit, aber bei uns kommt bei ganz genauer Berechnung sogar mehr als das doppelte heraus.

Vielen Dank für Euer Interesse, aber wie Uta schön schrieb, werden wir es wohl nicht ändern können. Wollte ja auch mal nur Eure Erfahrungen hören.
Olympia

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#11
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

zunächt einmal wird Wasser und Abwasser nicht nach Tonnen sondern nach qm abgerechnet.Als nächstes regelt die Heizkostenverordnung nur den (kilocalorien pro Wert)Brennstoffverbrauch für die Heizung und den Warmwasserverbrauch nach in dem Fall 50/50 in Verbrauchs- und Grundkosten.Das heißt,wenn Sie im Bad und Küche Ihre Wasseruhr abgelesen haben dann wird dieser heiße Tip untauglich,weil es Ihre Wasseruhr ist und die nach Verbrauch abgelesen wird und nicht nach 50/50,ergo hat das Rentnerpaar genauso viel mit Ihrem Wasser zu tun wie der Wasserstand vom Rhein--nämlich nichts.Umgekehrt wird das Rentnerehepaar mehr Warmwasserkosten bezahlen müssen weil es ja 2-3 mal Wäsche wäscht pro Woche ,was wiederum im Bereich des utopischen liegt.Was das Kaltwasser betrifft,so ist die Kostenfrage in Thüringen gelöst habe ich gehört,denn es soll nur noch das Abwasser einem Kostenfaktor unterliegen,das Frisch-oder Kaltwasser fällt unter das Grundbedürfnis eines Menschen und kostet nichts.Da Ihr Rentnerehepaar angeblich diesen Geheimtip benützt und Warmwasser entnimmt läuft das über seine Uhr.

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#12
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Stehen denn die Waschmaschinen nun eigentlich im keller oder hat da jeder seine eigene in der Wohnung ???

Ich kapiere den ganzen Fall irgendwie nicht... erst gibts ne 50 / 50 Regelung, weil keine Wasseruhren da sind, dann sind plötzlich doch welche da aber nach denen wird nicht abgerechnet...

Die Rentner verbrauchen rund um die Uhr Wasser von dem man nciht weiß, woher es kommt und auch keiner weiß, wofür, denn eigentlich müßten sie permanent waschen, duschen und in der Badewanne liegen (vielleicht haben sie ein Wasserbett und wechseln wöchentlich dasWasser)

P. (grübelnd)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

@kdw: Du hast die Problematik nicht verstanden. Und wenn ich jetzt mal genau werden will, das Wasser wird in cbm abgerechnet. Hatte es nur der Einfachheithalber in Tonnen ausgedrückt, zur Verdeutlichung.

Lebst ja anscheinend in einem Traumland, hier in NRW müssen wir Wasser, Abwasser (auch Schmutzwasser genannt) sowie sogarr Niederschlagswasser zahlen.

@pumalein, auch ich habe gegrübelt und sogar über ein Wasserbett nachgedacht. LACH :) Aber das ist es wohl eher nicht. Wir haben eine Waschküche, darin steht unsere Waschmaschine und die des alten Rentners über uns wohnend. Das "reinliche" Rentnerehepaar mit dem hohen Warmwasserverbrauch hat seine Waschmaschine im Badezimmer stehen, wo auch ein Warmwasseranschluß besteht. In der Waschküche gibt es nur Kaltwasser. Die gute Frau hat ihren Trockner im Keller, sie bügelt im Keller und es wäre sicherlich für sie bequemer auch im Keller zu waschen. Was sie aber nicht macht. Warum wohl??

Aber dieses Thema wird jetzt zu müssig und ändern können wir es eh nicht. Ich wünsche Euch jedenfalls, dass Ihr nicht mal in so eine Situation kommt, wo Ihr den Verbrauch anderer Menschen mitzahlen müsst. Ein Vormieter hatte übrigens die Unverschämtheit und seinen Trockner und seine Tiefkühltruhe in den Keller zu stellen. Der Kellerstrom lief über Allgemeinstrom. Dies nur mal, um aufzuzeigen, wie schlecht die Menschen sein können. Die Waschmaschinenanschlüsse im Keller haben alle eine eigene abschließbare Steckdose.

Olympia

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#14
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

ja sicher Olympia und ich hab das c bei cqm vergessen,danke für die korrektur.
warscheinlich Kaltwasseruhr im Keller mit Anschluß einer Warmwassertherme und zusätzlich hat jeder im Bad und in der Küche eine Warmwasseruhr.Zugegeben die Rechnung liegt jetzt ein wenig anders,aber Wasseruhren sind geeicht und deshalb eine bekannte Größe die nicht unter die 50/50 Regel fällt,da steht ein wert drauf und das wird bezahlt.Und wenn am Jahresende die Warmwasseruhren abgelesen sind wird im Keller die Kaltwasseruhr abgelesen und die Differenz ist das blanke Kaltwasser,was natürlich entweder durch die Anzahl der im Haus wohnenden Personen oder durch 3 Parteien geteilt wird.Wenn Sie sich übervorteilt fühlen ,dann allerhöchstens durch das eine drittel und da werden Sie nicht ohne Wasseruhren weiter kommen.

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#15
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

@kdw, danke, genauso ist es. Habe mich evtl. etwas unklar ausgedrückt. Ja, ich fühle mich übervorteilt und dass schon einige jahrelang. Aber anscheinend gibt es dafür keine Lösung, muss wohl damit leben. Die Frechheit ist, dass mich dann genau dieses Rentnerehepaar mit den Worten provoziert: Sie waschen aber viel, waschen Sie etwa für andere..... soviel Wäsche kann doch kein Mensch haben. "

Na, dann weisst Du jetzt, warum ich so emotional bin. Angriff ist die beste Verteidung, sagt man. Ich habe wie vorher schon beschrieben 2-3 Maschinen Wäsche in der Woche und muss mich dafür noch rechtfertigen vor solchen Menschen, die auf Kosten anderer waschen. Zumindest zu einem Drittel, wie Du geschrieben hast. Ist doch asozial!

Dir ein schönes Wochenende,
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Uta Köhn
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke, dass die Sache ausgeschrieben ist. Allerdings würde mich doch interessieren, ob es sich bei dem keller um einen gemeinschaftskeller handelt= Denn normalerweise sind die Kellerräume des Mieters an an den wohnungszähler angeschlossen. *grübel*

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#17
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo Uta, ja das Thema ist nun ausgeschrieben. Du hast schon recht, dass normalerweise die Kellerströme an die zugehörige Wohnung angeschlossen sein sollten. Das ist jedoch nicht überall so. In dem Haus, in dem ich jetzt wohne, geht der Kellerstrom über den Allgemeinstrom und in dem Haus, in dem ich vorher wohnte, war das auch etliche Jahre so. Es wurde dann jedoch geändert vom Eigentümer.
Alles Gute,
Olympia

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