Was tun wenn Vermieter Kaution nicht zahlt?

29. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Siddharta74
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Was tun wenn Vermieter Kaution nicht zahlt?

Hallo allerseits,

ich hab folgendes "Problem" mit meinem Ex-Vermieter:

- Umzug mitte Mai2009 und ordentliche Wohnungsübergabe MIT Unterschriebenem Protokoll - KEINE Mängel!
- Protokoll wurde auch von einem Zeugen mit unterschrieben.
- Auch in einer "Vorabbesichtigung" wurde nichts beanstandet, alles "super".

Nun habe ich einen "netten Brief" erhalten (nach 2Monaten) indem der Vermieter mir mitteilte, es sei "zu dunkel"
gewesen (was nicht stimmt) und er hat mir die Hälft der Kaution abgezogen, weil er noch putzen musste (std Lohn und so, klar nee ;-) lol.
Weiterhin wäre die Duschkabine defekt gewesen und er hat sie selber ausgetauscht - was auch nicht stimmt denn die war noch gut!
Ich habe auch die NK-Endabrechnung bereits erhalten. Somit habe ich einen Brief per Einschreiben + Rückschein geschrieben
und ihn aufgefordert mir die Kaution zurück zu zahlen mit "2Wochen-Frist". Ergebniss: Nix passiert!
Was kann ich nun tun um mir unnötige Anwaltskosten zu sparen? Ein Anwalt möchte 50€ damit er mal was tut, normal!
Das Geld wäre dann futsch :-(. Kann ich nicht selber ein Mahnbescheid losschicken und wenn der Wiederspruch kommt dann zum Anwalt???
Somit wäre doch dann der Vermieter im Verzug, oder ab wann gilt das??? Ich finde sowas echt nee Freschheit und nicht gerecht :-/.
Bitte um Rat und Hilfe wie ich weiter vorgehen soll, Gruss

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Siddharta74
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Kautionsabrechnung wurde in die NK-Abrechnung "integriert"

Ich habe aus meiner NK noch was raus bekommen was zuviel gezahlt wurde und das alles hat er verrechnet und sich schön "seinen Anteil" mal eben so rausgenommen. Er hat das Protokol unterschrieben ohne mängel und will nun die Hälfte behalten, bitte? gehts noch!

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#3
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Einen Mahnbescheid können Sie auch ohne anwaltliche Hilfe erwirken. Dabei kann man https://www.online-mahnantrag.de empfehlen. Hier können Sie die Daten Online eingeben, am Ende wird eine PDF Datei erstellt. Diese muss ausgedruckt, unterschrieben und dann an das angegebene Mahngericht geschickt werden, welches dann den Mahnbescheid erlässt.

Das ganze ist relativ selbsterklärend, und ich konnte es sogar selber einmal ausprobieren. Nach Antragseingang wurde innerhalb von 2 Tagen der Mahnbescheid erlassen.

Wenn der Vermieter dann widerspricht können Sie immer noch zum Anwalt, damit dieser eine Anspruchsbegründung verfasst.

Die Kosten für das Mahnverfahren belaufen sich bei Ihnen wahrscheinlich auf 23 €. Sollte es ins streitige Verfahren gehen, dann werden diese Kosten auf die zu zahlenden Gerichtskosten angerechnet.

-----------------
"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
Wissenschaftliche Hilfskraft"

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#4
 Von 
Siddharta74
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, das wollte ich wissen ob ich auch nach einem Mahnbescheid und Wiederspruch etcpp auch noch zum Anwalt kann ... nur werden diese Kosten dann als Schadensersatz geltend gemacht oder kommt dann noch was dazu???
Kann ich überhaupt jetzt schon einen Mahnbescheid schicken nach 2,5Monaten - wie gesagt bin ich nicht der Meinung das der Vermieter nach unterschriebener Übergabe und erfolgter NK-Abrechnung noch was geltend machen kann, oder?
Was ist mit dieser 6 Monatsfrist??? Liebe Grüsse

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#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Siddharta74
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Also verstehe ich das nun richtig:
1) Ich stelle nun selber den Mahnbescheid aus - wenn wiederspruch dann Anwaltn einschalten der ein Vorderungsschreiben verfasst. Ist das denn ab dem Zeitpunkt "kostenlos" bzw. kann der Anwalt dann sein Geld vom Gegner wegen dem bereits eingetroffenen "Verzug" einklagen???

2) Wenn die Kaution bereits auf der NK-Abrechnung verrechnet wurde ist das sowas wie eine "Kautionsabrechnung" und ich hab dann sofort das "Recht" die Kaution an zu fordern ohne die 6-Monate da???

Liebe Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

zu 1) Wenn der Vermieter die Kaution zu Unrecht einbehalten hat, dann kannst Du bereits jetzt einen Anwalt einschalten. In dem Fall müsste der Vermieter nämlich zusätzlich auch Deine Anwaltskosten übernehmen, da er sich durch Deinen Brief mit der Zahlungsaufforderung bereits in Verzug befindet.

Ich würde Dir daher empfehlen, bereits jetzt einen Anwalt einzuschalten.

zu 2) Ja, das ist eine Kautionsabrechnung. Die Auszahlung der Kaution ist somit sofort fällig und nicht erst in 6 Monaten.

Der Nebenkostenabrechnung kannst Du in dem Zusammenhang ggf. auch widersprechen. Wenn das Wirtschaftsjahr bislang nicht auch am 31.05. oder 30.06. geendet hat, dann kann die gar nicht richtig sein.

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#8
 Von 
guest123-2388
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Siddharta74
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, vielen Lieben Dank erstmal für eure Hilfe :-)!

Also ich habe nun wieder beim Anwalt angerufen und gefragt wie es zu Punkt 1) aussieht was die Kosten nun betrifft - bekomme da morgen bescheid da er selber nicht da war. Zu Punkt 2) meinte die "Hilfe" das es okay wäre wenn es eine Zwichenablesung gegeben hätte was der Vermieter nachweisen MUSS - was er wohl nicht kann da er die Zahlen aufaddiert hat von letztem Jahr + betrag X.

Als ein PROBLEM hat sich rausgestellt das ich aus dem schönen Saarland komme und er meinte das ich mir besser einen Anwalt vor Ort suchen solle oder er müsse einen Anwalt dort einschalten der das "übernimmt" in seinem Auftrag oder so ähnlich. Das sind gut 600km in die alte Heimat - wer zahlt das denn wenn ich einen Tag hier "ausfalle" (Tagessatz von 700€) und dann noch 1200KM fahren muss deswegen???

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

wieschon gesagt wurde, muss der Anwalt vom Vermieter gezahlt werden, da er sich derzeit bereits im Verzug befindet. Das schließt aber nicht aus, dass du gegenüber deinem Anwalt zumindest einmal in Vorkasse treten musst. Auch wenn eine Klage eingereicht wird, musst du zunächst mal in Vorkasse treten.

Wenn die Erfolgsaussichten aber tatsächlich so gut sind, wie sich das auch dem hier dargestellten Sachverhalt herauslesen lässt, dann solltest du die Kosten nicht scheuen.

Ich würde empfehlen, sofort einen Anwalt einzuschalten. Den Mahnbescheid würde ich mir ersparen, denn es darf erwartet werden, dass der Vermieter Widerspruch einlegt und dann ist man genauso schlau wie vorher. Daher sollte ggf. direkt eine Klage eingereicht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Siddharta74
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo an Alle,

in dem "Fall" gibts Neuigkeiten - der Vermieter hat eingelenkt und heute wurde die gesamte Kaution incl. Zinsen auf meinem Konto verbucht :-). Hat wohl auch nen Anwalt konsultiert und dann auch eingelenkt. Gut so! Viel Stress erspart.
Wollte mich nochmals bei allen hier für die Tipps bedanken und hoffentlich NICHT bis zum nächsten mal ;-), D.

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