Was sollen wir tun? Rechtslage?

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Rigo182
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Was sollen wir tun? Rechtslage?

Hallo,

Ich fasse es mal in Stichpunkten zusammen ;)

- sind vor 7 Jahren eingezogen
- Wohnung war ohne Tapeten und altes pvc
- haben von der Genossenschaft 600€ bekommen um zu renovieren
- jetzt wollen wir ausziehen
- Vermieter sagte am Telefon entweder wir renovieren alles auf hell und müssen denen die 600€ nicht zurück geben, oder wir reißen die Tapeten ab und müssen dann noch 600€ zurückzahlen

Ist das überhaupt rechtens?

Danke schonmal

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

quote:
Vermieter sagte ...


Was "sagt" Mietvertrag?

Ppageibunte Wände und Decken muß der Vermieter aber generell nicht hinnehmen. Da nur als Hinweis vorab.



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" "

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Ihr habt beim Einzug 600,- Euro bekommen, um in der Wohnung die fälligen Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Habt ihr das bei Einzug gemacht, oder sieht die Wohnung noch so aus wie vor eurem Einzug?

Ob ihr renoviren müsst, hängt in erster Linie davon ab, ob diese Arbeiten rechtssicher im Mietvertrag vereinbart sind. Ob was gemacht werden muss oder nicht, kannst du hier nachlesen:

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html

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#3
 Von 
Rigo182
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich schreibe nochmal was der Vertrag sagt.... Wichtig ist mir das mit dem Geld das wir den das wieder geben müssen wenn wir die Tapete abreißen.

Ja die Wohnung wurde renoviert... Komplett und super schick

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Welche Farben wurden verwendet?
"Super schick" liegt immer im Auge des Betrachters.

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#5
 Von 
Rigo182
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)




Ich lade mal 2 Bilder hoch .... dort steht alles was ich machen muss.

Ich habe gelesen das der eine Punkt komplet nichtig und unwirksam ist .... der Punkt mit Schönheitsreparaturen in folgenden Jahren.
Soweit der steht (so habe ich gelesen), bräuchte man nicht renovieren.

Wie sehr verpflichtet mich der Punnkt: §14 Punkt 1 ???

Danke!!!

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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das ist keine starre Renovierungklausel.

Wann erfahren wir nun die Farbwahl?

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#7
 Von 
Rigo182
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentlich alles hell Beige bzw. weiß .... wir haben auch mal unten braun und oben weiß (wenn nötig würde ich das auch mal weg machen).

Eine Wand gibt es mit Heller, fast weißer Tapete (sonst ist alles Raufaser)

Ich rufe bei der WG an und frage ob die nen Schriftstück haben indem steht das ich denen das Geld geben muss ... ich habe nichts unterschrieben.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie sehr verpflichtet mich der Punnkt: §14 Punkt 1 ??? <hr size=1 noshade>

So wie der Rest der vertraglichen Vereinbarung.



quote:<hr size=1 noshade>Ich rufe bei der WG an und frage ob die nen Schriftstück haben indem steht das ich denen das Geld geben muss <hr size=1 noshade>

Nö, man kann ja auch entsprechend renovieren als Alternative.
Das braune gilt als Beschädigung und muss entfernt werden.

Eventuell hat man auch Glück und dem Nachmieter gefällt es so?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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