Soeben haben wir unsere Nebenkostenabrechnung erhalten. Der dickste Brocken ist die Immobilienversicherung mit fast 500 Euro, dazu kommt noch die Haftpflicht mit 80 Euro. Wir wissen, dass die Haftpflicht abzusetzen ist, aber die Immobilienversicherung? Wir bewohnen ein allein genutztes Einfamilienhaus, aber müssen wir diese Versicherung auch alleine tragen? Ich bin sicher, unser Vermieter macht die Versicherung in seiner Einkommensteuererklärung geltend, rechnet also doppelt ab. Also, kann mir jemand sagen, ob das rechtens ist?
Vielen Dank,
P. Zwackelmann
Was darf der Vermieter abrechnen?
Fragen zur Miete?
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Das was im Mietvertrag als BK vereinbart ist!
-> nachlesen!
Außerdem
Wenn er die Kosten (Gebäudeversicherung?) für die vermietete Wohnung als Ausgaben absetzt spricht dagegen auch gar nichts, solange er die Einnahmen aus der Vermietung ebenfalls dort angibt.
JJ
--- editiert vom Admin
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Im Mietvertrag sind die NK nicht spezifiziert, es gibt nur eine allgemeine Aussage dazu, dort ist nur eine Summe für Betriebskosten-Vorauszahlung angegeben, aber diese sind nicht aufgeführt.
Klar, da war ich wohl etwas unüberlegt, natürlich ist es okay, wenn der Vermieter die Mieteinnahme als Einkommen angibt, dass er auch die Versicherungskosten andererseits absetzt. Andererseits wird er die Betriebskosten, die wir bezahlen, die ja quasi durchlaufende Posten sind, sicherlich nicht als Einkommen angeben. Kern meiner Frage ist aber, ob die Immobilienversicherung grundsätzlich und in voller Höhe vom Mieter zu tragen ist.
--- editiert vom Admin
*+++ Kern meiner Frage ist aber, ob die Immobilienversicherung grundsätzlich und in voller Höhe vom Mieter zu tragen ist. +++
Ja.*
Danke, mehr wollte ich gar nicht wissen.
-- Editiert von pzwackelmann am 20.01.2009 12:47
--- editiert vom Admin
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