Was Vermieter als nicht vertragsgemäß sehen.....

22. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Was Vermieter als nicht vertragsgemäß sehen.....

Sorry,
ist jetzt keine Frage, aber irgendwie find ichs -lustig- (?) zumindest als Mieter:


Urteile Mietrecht

1. Sterben ist ein natürlicher Gebrauch einer Mietwohnung

Beeinträchtigung einer angemieteten Wohnung durch das Versterben des Mieters stellt keine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietwohnung dar. Wird infolge des Versterbens die Substanz der Wohnung verletzt, kann der Vermieter nur dann Schadensersatz vom Erben verlangen, wenn der Verstorbene oder seine Erben die Substanzverletzung verschuldet hat.

AG Bad Schwartau, Urteil vom 05.01.2001, Az.: 3 C 1214/99

Im Laufe des Dezembers verstarb die Mieterin in der von ihr angemieteten Wohnung. Erst durch den Leichengeruch wurde dies im Januar entdeckt. In dem Rechtsstreit stritt der Vermieter mit dem Erben über die Kosten für die Beseitigung des Leichengeruches. Das AG Bad Schwartau hat insoweit die Schadensersatzansprüche des Vermieters verneint. Das AG sah zwar in dem Leichengeruch eine Substanzverletzung der Mietwohnung. Auf Grund derer musste die Wohnung umfangreich renoviert werden, um in einen vermietbaren Zustand zurückversetzt zu werden. Estrich und Teppich mussten ausgetauscht werden. Auch die Malerarbeiten gingen über das normale Maß hinaus. Das Sterben in einer angemieteten Wohnung stellt jedoch keinen vertragswidrigen Gebrauch dar. Der Leichengeruch ist eine zwingende Folge eines natürlichen Vorgangs. Ein Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass der Mieter oder sein Erbe die Wohnung schuldhaft beschädigt hat. Die Mieterin selbst hat mit ihrem Versterben nicht schuldhaft gehandelt. Auch der Erbe war nicht gehalten, sich ständig nach dem Befinden und Verbleib der Verwandten zu erkundigen. Dies gilt um so mehr, wenn die Verstorbene, welches zwischen den Parteien unstreitig war, jeglichen näheren Kontakt abgelehnt hat.

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Stellt sich mir die Frage, ob man per Individualvereinbarung dieses Recht ausschliessen kann....... ???

Gruß
Michael


-- Editiert von michael32 am 22.09.2008 11:56:26

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guest123-2083
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Mit Sprühen ist es lange nicht getan...

Aber gut zu wissen... Das erinnert mich, dass ich meine Oma schon lange nicht mehr angerufen habe :grins:

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#6
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guest123-2122
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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
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Wäre das RufMORD...? :grins:

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