Wir wohnen in einer Wohnung mit Kohleheizung, d.h. in jedem Raum steht ein solches Teil.
Meine Frage hierzu:
Ist der Vermieter verpflichtet die Öfen regelmäßig warten zu lassen und wer übernimmt gegebenenfalls die Reparaturkosten?
Im Mietvertrag steht unter dem Punkt Instandhaltung folgendes:
"Kleine Instandhaltungen sind auf eigene Kosten vom Mieter auszuführen...z.B. für Heizeinrichtungen...
Außerdem sind die Fenster nicht richtig abgedichtet. Die Firma die die Fenster eingebaut hat, hat scheinbar ziemlich geschlampt und die Ränder nicht richtig zugeschäumt. Es zieht jedenfalls so stark dass sich die Gardine davor bewegt. Muß ich das nun selber abdichten oder ist der Vermieter bzw. die Fensterfirma dafür zuständig?
Danke für jegliche Hinweise
MfG Rita
Wartung und Reparatur von Kohleofen, undichte Fenster
Fragen zur Miete?
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Sorry, dass sollte nicht zweimal im Forum erscheinen!!!
Regelmäßge Wartung kann gegenüber dem Vermieter verlangt werden - er hat auch die Kosten zu tragen.
Die "Instandsetzungsklausel" dürfte unwirksam sein. Wie lautet sie ingesamt??
Die undichten Fenster sind auch vom Vermieter instandzusetzen. Schriftlich hierzu auffordern. Zusätzlich besteht ab Anzeige Möglichkeit der Minderung!! Hier wohl ca. 10%
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wegen der undichten fenster würde ich erst mal rücksprache mit dem schornsteinfeger halten: bei mir sind ölöfen drin, und es zieht auch durch die fenster "wie hechtsuppe". laut auskunft des schornsteinfegers darf ich aber nicht abdichten, weil sonst das feuer zu wenig luft bekommt und ausgeht !!
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