Wartung Gastherme

12. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
darilla
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 14x hilfreich)
Wartung Gastherme

Hallo!

Sachverhalt:

Im Mietvertrag ist vereinbart, dass der MIETER einmal pro Jahr UND zusätzlich beim Auszug die Kosten für die Wartung der vorhanden Gasteherme zu übernehmen hat und die Rechnungen an den Vemieter zu übergeben hat.

1. Ist eine solche Vereinbarung rechtgültig oder benachteiligt sie den Mieter unangemessen, da es heißt einmal pro Jahr UND zusätzlich beim Auszug?
2. Wie ist es in einem solchen Fall bei einer Mietdauer, die weniger als ein Jahr beträgt?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
darilla
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 14x hilfreich)

Weiß das niemand???:(

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#2
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Nun, dass heißt, dass die Therme von einer Fachfirma einmal im Kalenderjahr abgelesen wird, Kosten sind in den Nebenkosten.
Wenn du im Jahr ausziehst und nicht warten bis die nächste Ablesung in z.B. erst 4 Monaten wieder ist, dann kannst du auf deine Kosten eine Extraabrechnung beantragen und musst nicht warten, bis zur nächsten NK-Abrechnung.
Klaro?
:wipp:

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#3
 Von 
darilla
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 14x hilfreich)

Nee!

Kosten sind NICHT in den NK enthalten. Habe ich ja geschrieben. Der Mieter muss einmal pro Jahr UND zusätzlich beim Auszug die Therme warten lassen.

Das hat nichts mit ablesen zu tun! Die Therme macht Warmwasser und der Zähler ist ganz woanders und hat nichts damit zu tun, ob die Therme sauber und gewartet ist. Wenn man keinen FAchmann bestellt dannkommt der auch nicht von selber.

Jetzt frage ich mich ob das zulässig ist einmal pro Jehr UND beim Auszug.



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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Antwort von -sad- ist tatsächlich merkwürdig. Eine Gastherme kann man nicht ablesen.
Es geht um eine Wartung: Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit, und den Vertrag hat darilla akzeptiert und sollte ihn einhalten.
Welcher Zeitraum liegt zwischen letzter Wartung und Auszug? Nur wenn dieser Abstand sehr kurz ist, könnte es sich um eine unangemessene Benachteiligung des Mieters handeln.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119480 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Denke, der Mieterschutzbund bzw. Mietervereingung können dir da sicher weiterhelfen.

@hfrmobile
Dir ist schon klar, das der Beitrag hier 3 Jahre alt ist???

-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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