Warm- oder Kaltmiete zahlen-Wohnung nicht bewohnt

6. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gerda31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Warm- oder Kaltmiete zahlen-Wohnung nicht bewohnt

Hallo!

Habe nun leider auch noch etwas vergessen zu fragen.
In besagtem Fall haben wir einen Mietvertrag unterzeichnet den aber sofort wieder gekündigt. Nun sind wir ja verpflichtet gesetzeshalber die nächsten 3 Monate die Miete zu zahlen. Jedoch sind wir ja erst gar nicht in die Wohnung eingezogen. Müssen wir für die 3 Monate Warmmiete oder nur Kaltmiete zahlen? Wie bereits gesagt wir sind in die Wohnung gar nicht eingezogen und verursachen also weder Wasser- noch Stromkosten. Wer kennt sich da bitte aus??? Vielen Dank.
Gerda31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Ihr müsst trotzdem die Warmmiete zahlen.

Verbrauchsabhängige Kosten werden natürlich entsprechend abgerechnet.

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#2
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Und gegen die Angst, dass der Vermieter die Wohnung betritt und das Licht anmacht/anlässt, einfach das Schloss austauschen.

Wenn er die Wohnung neuen Interessenten zeigen möchte, muss er ohnehin einen Termin mit euch vereinbaren. Evtl. habt ihr vor Ort eine Person der ihr den Schlüssel dann geben könnt und die bei der Besichtigung aufsperrt und danach wieder zusperrt.

Aber: Vor Mietende wieder das Schloss einbauen welches vorher eingebaut war.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerda31
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Information!!!

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