Hallo,
wenn man telefonisch einer Wohnung zusagt hat, jedoch noch keinen Vertrag unterschrieben hat,
darf der Vermieter bei einer Absage
die drei Monatsmieten einklagen?
Lt. Hamburger Mietrecht?
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank
Wann besteht ein Mietvertrag?
2. Januar 2003
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Frage vom 2. Januar 2003 | 11:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann besteht ein Mietvertrag?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2003 | 01:42
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo
Ich denke das auch ein mündlicher Vertrag rechtskräftig ist. Das ist Fakt. Nur der Einkläger
(Vermieter) muß auch beweisen das der Vertrag geschloßen worden ist. Dazu brauch er Zeugen. Da es ein Telefongespräch war ist dies wohl sehr unwahrscheinlich. Ausnahme der Vermieter hat das Mithören eines Zeugen Dir angekündigt.
Ansonsten gilt der Spruch Ein Vertag gilt mit der Unterschrift der Beteiligten.
Viele Grüße Ralf
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