Wann Übergabe bei Mietende Januar 2015

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.02.2015 16:51:04
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)
Wann Übergabe bei Mietende Januar 2015

Moin Leute,

eine kurze Frage:

Mein Mietvertrag läuft zum 31.01.2015 aus.

Der 31.01. ist ein Samstag. Bis wann MUSS ich die Wohnung geräumt haben?

Ein Bekannter sagte, da der Sonntag ein Werktag ist, muss spätestens am Montag, den 2.2.15 morgens die Übergabe stattfinden.

Korrekt?

Und wenn das stimmt: Zahle ich dann noch für den 1. und 2.2. die Miete?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Noquote, da mobil.
Wenn das mietende am 31.01. ist, dann müsst ihr bis dahin auch ausgezogen sein.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Noquote, da mobil.
Wenn das mietende am 31.01. ist, dann müsst ihr bis dahin auch ausgezogen sein.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.02.2015 16:51:04
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Ok, danke.

Das heißt, die Übergabe müsste dann am Sonntag, dem 1.2. um 0.00 Uhr stattfinden, da wir am 31.1. die Wohnung ja noch komplett für uns haben.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Nein, das heißt es nicht

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Nach §546 BGB hat die Rückgabe nach und nicht "bis zum" Ende des Mietverhältnisses zu erfolgen. Also am 01.02.2015 möglichst zeitig am Vormittag.

Die Übergabe muss auch an einem Sonntag stattfinden. Es gibt zumindest ein Urteil (Landgericht Berlin, AZ 65 S 219/10 ) dass dem Mieter eine fristlose Kündigung zusteht, wenn er die Wohnung nicht am Monatsersten, auch wenn es ein Sonntag ist, übergeben bekommt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der alte Mieter auch unabhängig vom Wochentag am Monatsersten raus sein muss - sonst käme der Vermieter hier in eine unlösbare Situation.

Es gibt natürlich auch durchaus die Ansicht, dass §193 BGB hier anzuwenden ist und sich das auf den nächsten Werktag verschiebt. Dann würde das aber auch für beide Seiten gelten, es kann nicht sein, dass der Mieter bei Auszug sich auf §193 BGB berufen kann, der Vermieter bei Einzug aber nicht. Um da herauszukommen, müsste er jedesmal die Wohnung einen Monat leerstehen lassen.

Von daher: Am Tag nach Mietvertragsende ausziehen, auch wenn das ein Sonntag ist.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#6
 Von 
guest-12328.02.2015 16:51:04
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke JogyB, das deckt sich fast mit meiner Annahme. Allerdings war ich tatsächlich der Ansicht, dass der Sonntag - da kein Werktag - "aufschiebenden Charakter" hat, sprich: Dass es auf Montag verschoben werden muss.



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#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wie gesagt, man findet beide Ansichten. Vorzugsweise so, dass es für den Mieter vorteilhaft ist, d.h. der Vermieter muss die Wohnung beim Einzug am Sonntag übergeben, die Rückgabe der Wohnung braucht aber nicht an einem Sonntag erfolgen.

Beide Ansichten können aber nicht gelten. Entweder ist §193 BGB anwendbar, dann verschiebt es sich sowohl beim Einzug als auch beim Auszug auf den nächsten Werktag. Oder er ist nicht anwendbar, dann muss grundsätzlich auch an Sonn-/Feiertagen übergeben werden.

Das einzige Urteil, dass ich spontan gefunden habe, unterstützt letztere Ansicht - wobei eine LG-Entscheidung natürlich noch weit weg von "höchstrichterlich" ist. Wenn das Ganze natürlich in Berlin spielt, dann sollte man sich natürlich dennoch an der Entscheidung orientieren. Wenn nicht, dann kann man her eine abweichende Meinung vertreten - diese ist ja auch nicht abwegig.

Ich würde hier auf Nummer Sicher gehen und am Sonntag übergeben, wäre mir auch lieber, da ich dann nicht extra Urlaub nehmen müsste.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#8
 Von 
guest-12328.02.2015 16:51:04
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Im Mietvertrag steht der Passus: "Die Wohnung wird voraussichtlich zum 1.2.15 übergeben." Von daher tippe ich, dass sich der Vermieter für solch einen Fall (einer muss raus, der andere aber schon rein) vorgesorgt hat.

Herzlichen Dank nochmal!

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