Wann Nebenkostenabrechnung?

7. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go489840-1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann Nebenkostenabrechnung?

Hallo zusammen,

Mein Freund und ich wohnen seit 1.April 2017 in einer neuen Mietwohnung. In der Wohnung davor hat alles reibungslos mit der NK Abrechnung funktioniert, wir haben sie immer pünktlich nach einem Jahr bekommen.
Da es in unserer alten Wohnung so ablief, dachte ich eigentlich dass die NK Abrechnung Anfang Apeil kommen sollte (Abrechnungszeitraum 1.4.17 - 31.3.18). Auf Nacjfrage bei meiner Vermieterin meinte sie sie wisse nicht wann wir sie bekommen, "erfahrungsgemäß" im September und sie hätte offiziell bis Dezember Zeit. Stimmt das das man so lange warten muss? Wenn wir die Abrechnung im September bekommen würden, wären ja bereits 17 Monate vergangen! Dann darf aber zumindest der Abrechnungszeitraum max 12 Monate sein oder?

Vielen Dank für die Hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wenn der Abrechnungszeitraum vom 1.1. -31.12. Ist, dann hat der VM für das Jahr 2017 Zeit bis zum 31.12.2018.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Und wenn der Abrechnungszeitraum vom 1. April 2017 bis 31. März 2018 geht, muss die Betriebskostenabrechnung bis zum 31. März 2019 beim Mieter sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Also erst mal den Abrechnungszeitraum abklären.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Und nur weil Ihr am 01.04. eingezogen seid, heißt das noch lange nicht, dass der Abrechnungszeitraum vom 01.04.-31-03. geht.

Zitat:
und sie hätte offiziell bis Dezember Zeit.


Das deutet darauf hin, dass der Abrechnungszeitraum vom 01.01.-31.12. geht.

Zitat:
Wenn wir die Abrechnung im September bekommen würden, wären ja bereits 17 Monate vergangen!


Na und? Im Extremfall vergehen 24 Monate vom Einzug, bis die erste Abrechnung überfällig ist.

Zitat:
Dann darf aber zumindest der Abrechnungszeitraum max 12 Monate sein oder?


Ja, wahrscheinlich werden dann sogar nur 9 Monate abgerechnet, also vom 01.04.-31.12.2017. Nach dem Ende dieses Zeitraumes hat der Vermieter 12 Monate Zeit für die Erstellung der Abrechnung.

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