Hallo, im Mietvertrag sind beide der WG aufgeführt.WG Bewohner überweist seine anteilige Miete an den Vermieter. Der andere gibt es in bar ab.Kündigung der WG durch beide Bewohner im März 2014. Ende Mai 2014 geht ein Bewohner aus der WG raus, da der andere sie verprügelt hat,Vermieter gibt mündliche Zusage in Beisein von Zeugen. Als der Bewohner seine Sachen aus der Wohnung raus holen will sind 10 Polen in der Wohnung die ab Juni dort wohnen. Nun fordert der Vermieter noch zwei rückständigen Mieten vom Bewohner der immer bar bezahlt hat, der andere Bewohner soll noch für Juni bezahlen .
Meine Frage:
1.Darf Vermieter schon wohnung vorher vermieten obwohl Gegenstände und Möbel der WG drin sind?
2. Darf er der Vermieter, Mieten noch verlangen obwohl die Mieten beglichen sind ausser für Juni?
3. Er fordert auch Miete für Juni von den WG Bewohnern?
Das isz doch Betrug?
Lg
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WG seit ende Mai 2013 gekündigt Vermieter jetzt Ma
3. Januar 2015
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Frage vom 3. Januar 2015 | 16:36
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 6x hilfreich)
WG seit ende Mai 2013 gekündigt Vermieter jetzt Ma
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2015 | 17:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120055 Beiträge, 39822x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>1.Darf Vermieter schon wohnung vorher vermieten obwohl Gegenstände und Möbel der WG drin sind? <hr size=1 noshade>
Warum nicht? War doch nett von dem Vermieter das er die Lagerung trotz beendigung des Mietverhälnisses gewährt hat. Normalerweise heis zum Ende räumen bis auf den letzten Nagel
quote:<hr size=1 noshade>2. Darf er der Vermieter, Mieten noch verlangen obwohl die Mieten beglichen sind ausser für Juni? <hr size=1 noshade>
Ja darf er. Jeder kann sich mal irren.
Bezahlte Mieten kann man ja durch entsprechende Quittungsbelege oder notfalls durch Zeugen nachweisen.
quote:<hr size=1 noshade>3. Er fordert auch Miete für Juni von den WG Bewohnern? <hr size=1 noshade>
Keine Ahnung, diese Frage sollte man den WG Bewohnern stellen
Der Schilderung nach fordert er es zumindest von dem WG Bewohner der immer überwiesen hat.
Sofern man bewesien kann, das die Wohnung im Juni wieder vermietet war, wird der Vermieter keine Miete mehr durchsetzen können.
Wohl aber eine angemessene Nutzungsentschädigung für die in Anspruch genommene Lagerfläche.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 4. Januar 2015 | 22:50
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1464x hilfreich)
Ich hab jetzt nicht ganz verstanden, zu wann das Mietverhältnis beendet war.
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