WG-Zimmer ohne Mietvertrag fristlos kündigen

26. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
sharapora
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
WG-Zimmer ohne Mietvertrag fristlos kündigen

Hallo Community,

Gleich kommt ein sehr komplizierter Fall, ich hoffe trotzdem, dass mir dabei jemand helfen kann!

Ich wohne seit ca. 7 Monaten in einer WG. Die Miete zahle ich immer zum 1. des Monats an einen älteren Mann (er selbst wohnt nicht in der WG) Das macht mich zu einer Hauptmieterin wie ich gelesen habe.

Da wir uns innerhalb der WG gar nicht mehr verstehen, habe ich mich mal um neue Wohnungen umgeschaut und tatsächlich vor 2 Tagen eine gefunden. Zum 01.03 darf ich einziehen.

Die WG wusste nicht, dass ich ausziehen möchte aber vor 2 Tagen haben sie mir auch geschrieben, dass sie als WG beschlossen haben, dass ich ausziehen soll.
Daraufhin meinte ich, dass es gut passt, weil ich am 01.03 in eine neue Wohnung ziehe. Dann gab es nur noch Streitereien.

Ein Mitbewohner schrieb: "Du brauchst keinen Nachmieter suchen. Wir werden das selber machen. Bis Montag werden wir eh keinen geeigneten Nachmieter finden. Daher müssen wir eh deine Miete für März mittragen."

--> Ich habe keinen Mietvertrag abgeschlossen (der ältere Herr meinte immer, dass das noch Zeit hätte). Aber ich habe mich informiert und es gilt scheinbar trotzdem die 3 monatige Kündigungsfrist.

Da die WG sowieso jemand Neues suchen will, möchte ich jetzt versuchen diese Frist zu umgehen.
Im schlimmsten Fall müsste ich dann die 3 Monate noch zahlen. Aber laut dem Satz oben scheint es, als wüssten sie nicht, dass ich ohne Mietvertrag auch eine 3 monatige Frist habe.

-> Kann ich der WG ein schriftliches Dokument zukommen lassen, wo in etwa drin steht :
"Wie mit Euch besprochen werde ich mein Mietverhältnis in Wohnung XYZ, Zimmer XY zum 01.03.2016 fristlos kündigen."
(Danach dann alle Unterschriften von der WG)

Und kann ich dem Vermieter dann in etwa das Selbe geben? Dass ich also zum 01.03 fristlos kündige, weil das mit der WG ja so abgesprochen ist?

Oder ist es zwingend notwendig zu schreiben, dass sie ab März die Miete (für mich) zahlen?
Ich glaube, wenn ich das schreibe, kommen sie auf den Trichter, dass da etwas nicht ganz stimmt und unterschreiben es nicht.

Die WG und ich reden nicht mehr miteinander. Sie kennen sich untereinander schon 7 Jahre und fangen dann nur an mich zu beleidigen (reden bringt also nichts)

Mit dem Vermieter haben sie angeblich auch vor ein paar Tagen schon gesprochen, dass ich ausziehen soll.

Was kann ich tun? Ich möchte nur noch dort weg und nie wieder was mit ihnen zu tun haben. Und im aller besten Fall die Miete für die 3 Monate sparen.



Liebe Grüße
Sharapora

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

So kompliziert ist das nicht.

Zitat:
Kann ich der WG ein schriftliches Dokument zukommen lassen, wo in etwa drin steht :
"Wie mit Euch besprochen werde ich mein Mietverhältnis in Wohnung XYZ, Zimmer XY zum 01.03.2016 fristlos kündigen."
(Danach dann alle Unterschriften von der WG)
Und kann ich dem Vermieter dann in etwa das Selbe geben? Dass ich also zum 01.03 fristlos kündige, weil das mit der WG ja so abgesprochen ist?


Kannst Du. Nur ist das wirkungslos.

Du hast einen Mietvertrag, wenn auch "nur" einen mündlichen, mit dem Vermieter, nicht mit den anderen WGlern.

Heißt Du mußt, sofern Du nicht mit den anderen WGlern Hauptmieter mit einem gemeinsamen Vertrag bist, form- und fristgerecht beim Vermieter (das ist der an den Du die Miete zahlst) kündigen.

Für eine fristlose Kündigung sehe ich hier keinerlei Gründe.

-- Editiert von Anitari am 26.02.2016 09:22

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sharapora
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn ich nicht fristlos kündige muss ich allerdings ab dem 01.03 zwei mal Miete zahlen. An die neue Wohnung und das alte Zimmer. Obwohl die WG ja im März sowieso jemand neues suchen möchte.

Wie gesagt, ich habe bisher noch keinen Vertrag unterschrieben. Ich weiß auch nicht, ob wir alle auf einem unterschreiben sollten oder ob jeder einen eigenen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von sharapora):
Wenn ich nicht fristlos kündige muss ich allerdings ab dem 01.03 zwei mal Miete zahlen.

Herzlich willkommen in der Realität. Glaubst Du, das Problem hast nur Du?

Zitat (von sharapora):
Wie gesagt, ich habe bisher noch keinen Vertrag unterschrieben.

Wie gesagt, das ist völlig egal. Ein Mietvertrag ist nicht an die Schriftform gebunden, also gibt es einen Mietvertrag.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sharapora
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok. Also müsste ich dem Vermieter kündigen.

"Fristgerecht zum 31.05 " ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von sharapora):
Ok. Also müsste ich dem Vermieter kündigen.
"Fristgerecht zum 31.05 " ?


Den Mietvertrag beim Vermieter kündigen und das in Schriftform, auch wenn es "nur" ein mündlicher Vertrag ist.

Wenn die Kündigung bis spätestens 3. März beim Vermieter ist zum 31. Mai.

Das Du dann 3 Monate für 2 Verträge zahlen mußt ist allein Dein Problem.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von sharapora):
"Du brauchst keinen Nachmieter suchen. Wir werden das selber machen. Bis Montag werden wir eh keinen geeigneten Nachmieter finden. Daher müssen wir eh deine Miete für März mittragen."


Ab dem Zeitpunkt, an dem jemand in dem Zimmer wohnt, muss der Ex-Mieter keine Miete mehr zahlen. Da lohnt es sich mal mit einem Zeugen vorbeizugehen....

Den Schlüssel und das Zimmer aber unbedingt dem Vermieter persönlich übergeben. Dabei den Zustand des Zimmers unbedingt dokumentieren und einen Zeugen mitnehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Vielleicht habe ich etwas überlesen, aber aus der aktuellen Darstellung ist mir noch nicht klar, zwischen wem hier ein Mietverhältnis besteht. Ich würde den älteren Mann kurzfristig anrufen und fragen, wie denn diese WG in Bezug auf Mietverträge organisiert ist.

Meine Bedenken aufgrund der bisherigen Darstellung: Derjenige, der die Miete in Empfang nimmt, ist nicht zwingend der Vermieter. An den Vermieter müsste aber die Kündigung erfolgen. Und wenn der Teilnehmer in ein bestehendes Mietverhältnis eingestiegen ist (es also nur einen einzigen Mietvertrag zwischen älterem Mann und allen Bewohnern gemeinsam gibt), dann kann er dieses Mietverhältnis alleine weder kündigen noch aus dem Mietvertrag ohne Zustimmung der anderen entlassen werden.

Die anderen Mitbewohner scheinen der Meinung zu sein, dass sie irgendwie ein Recht hätten, den Auszug des Teilnehmers und die Neuaufnahme eines neuen Mieters zu entscheiden. Das muss natürlich nicht der Fall sein. Aber wenn es so ist, klingt es eher danach, dass der Teilnehmer eben nicht einen einzelnen Mietvertrag mit dem älteren Herrn hat. Dann würde dieser Herr nämlich das Recht haben, über einen neuen Mitbewohner zu entscheiden.

Alles in allem ist das für mich noch zu undurchsichtig. Entweder der Teilnehmer versucht das im Einzelnen aufzudröseln und schreibt dann an seinem richtigen Vermieter eine Kündigung, oder er versucht im Einverständnis mit dem älteren Herrn und den Mietmietern das Mietverhältnis zu beenden. Wenn alle einverstanden sind, dann ist das dann eben ein Auflösungsvertrag zum (vereinbartes Datum). Wie genau die mietrechtliche Organisation der WG ist, kann dem Teilnehmer dann in der Regel egal sein, wenn eh alle Beteiligten zugestimmt haben.

1x Hilfreiche Antwort

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