WG Mitbewohner kündigen (speziell)

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
TobyNope
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Mitbewohner kündigen (speziell)

Folgende gegebenheiten:
Es ist eine dreier WG, wo alle drei gleichberechtigte Mieter sind. Aber wir wollen einen rausbekommen, aus mehreren Gründen.
Erste Gründe sind, dass er in der Wohnung raucht, obwohl vorher abgemacht wurde, dass wir nur auf dem Balkon rauchen. Dann macht er nicht sauber und macht auch sonst was er will.
Er konnte auch eine Zeit lang seine Miete nicht zahlen. Das Problem: seine Eltern unterstützen ihn nun auch noch mit der Miete, sodass er sie wieder zahlen kann und dieser Grund damit hinfällig wird.
Der trächtigste Grund ist allerdings, dass er die zweite Mitbewohnerin geschlagen hat und zwar jetzt schon öfter. Sie waren zusammen und haben sich getrennt. Seither ist die Situation sehr angespannt. Er wurde deswegen auch schon Polizeilich von der Wohnung für 10 Tage verwiesen, die aber jetzt um sind. In den 10 Tagen hat er eingesehen, dass es falsch war und er wollte wohl ausziehen, weil es keinen Sinn mehr machte. Jetzt, wo er wieder da ist, geht es wieder von vorne los.. Er raucht und tut sonst nichts für die WG und will auch nichtmehr ausziehen. Das er die andere Mitbewohnerin wieder schlägt glaube ich nicht, aber es ist halt eine bizarre Situation.

(Nebenbei: Mache ich mich eigentlich Strafbar, wenn ich mich einmische, falls er sie nochmal schlagen sollte? Also wenn ich sie verteidige und ihn mit Griffen festhalte oder leider sogar schlagen muss?)


-- Editiert TobyNope am 04.01.2013 13:19

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Steht ihr alle 3 im Mietvertrag? Dann kann eine Änderung der Situation nur zusammen mit dem Vermieter erfolgen.

Die Ex-Freundin kann übrigens auch Anzeige erstatten. Eventuell zieht er ja aus, wenn man ihn vor die Wahl 'Auszug oder Anzeige' stellt...

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#2
 Von 
TobyNope
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Ja es stehen alle drei im Mietvertrag.
Also wäre der einzige schnelle Weg anzeigen?
Wenn er dennoch nicht ausziehen will und es auf die Anzeige ankommen lässt, könnte man dann damit bewirken, dass er auszieht?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Nö. Eine Anzeige ist ein strafrechtlicher Vorgang und hat mit dem Mietrecht nichts zu tun. Und Sie machen sich durch Ausübung von Notwehr nicht strafbar, wobei Sie das natürlich nicht davor schützt, daß er evtl. eine entsprechende Anzeige erstattet - im Unterforum Strafrecht haben wir derlei Probleme des öfteren.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
TobyNope
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke. Dann werden wir mal schauen, was daraus wird...
Und das mit dem helfen gilt dann als "Nothilfe", wenn ich mich gerade richtig informiert habe. War nur für die zukunft, da ich den Streit zwar mitbekommen habe ich mich aber aufgrund von Unkenntnis der Folgen lieber rausgehalten habe (ich bin Kampfsportler und da gelten doch wieder irgendwelche besonderheiten, oder?) Nur will ich es das nächste mal (was hoffentlich nicht nochmal vorkommt) nicht zulassen, dass einer meiner Freunde geschlagen wird...

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

§ 32(2) StGB : Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Ob Sie Kampfsportler sind oder nicht, ist ziemlich egal - das ist nur so eine urban legend, daß es da irgendwelche Besonderheiten gäbe. Details können Sie bei Interesse hier nachlesen: http://www.taekwondo-training.info/theorie/notwehr/notwehr-die-rechtslage

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 04.01.2013 16:37

-- Editiert muemmel am 04.01.2013 16:38

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#6
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)


Naja, ich zitiere mal aus dem verknüpften Dokument:

quote:
Dennoch würde man erwarten, dass ein trainierter Kampfsportler sich zwar nicht mehr bieten lassen muss, also einen Angriff näher an sich herankommen lassen muss, jedoch nicht gleich das gesamte Repertoire des Könnens einsetzt sondern auch nur so viel, dass der Angreifer zwar kampfunfähig wird aber auch nicht unnötig übermäßig Schaden nimmt. Es entscheidet der Einzelfall. Um das klarzustellen, es ist die effektivste Form der Verteidigung zu wählen, aber ein Kampfsportler kann auch unnötig größere Verletzungen hervorrufen und dieses sollte nicht passieren.


Ganz so eine Urban Legend ist es daher nicht.

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"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

@ Ebenezer: Das habe ich logischerweise auch gelesen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt aber stets und immer, nicht nur für Kampfsportler. Der Kampfsportler hat lediglich mehr Möglichkeiten zur Abwehr eines Angriffes, aus denen er auswählen kann. By the way darf man die Grenzen der Notwehr aus "Verwirrung, Furcht oder Schrecken" straflos überschreiten (§ 33 StGB ) - das wiederum gilt auch für Kampfsportler.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#8
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

"Verwirrung, Furcht oder Schrecken" kann man aber nur schwer glaubhaft machen, wenn nicht ein Einbrecher dich plötzlich angreift, sondern ein Mitbewohner eine Mitbewohnerin bedroht oder schlägt...



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#9
 Von 
TobyNope
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich bei euch :)
schnelle antworten und gute hilfe.
Ich denke, wir werden das nun regeln können. Und ich weiß, was ich beim nächsten mal tun kann und was ich sein lassen sollte :)

Danke

(denke das thema ist erledigt ;) )

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#10
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Werdet ihr nicht(!), denn nur weil eine Straftat strafrechtlich verfolgt wird, wird der Mietvertrag nicht ungültig - Der Täter wird also immer wieder in die wohnung zurückkehren!

Ihr habt eig. nur zwei Möglichkeiten.:
1. Alle drei Mieter kündigen den Mietvertrag - Wenn man glück hat, dann stimmt der Vermieter einem neuen Mietvertrag mit den 2 verbleibenden Mietern zu.
2. Alle Vertragspartner (alle 3 Mieter u. der Vermieter) sind sich einig das der 3. Mieter aus dem Mietvertrag entlassen wird.

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