WG Mietschulde,durch Untermieter eines Mitbewohners

18. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
wolki13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
WG Mietschulde,durch Untermieter eines Mitbewohners

Hallo alle zusammen.

Wir wohnen in einer dreier WG und einer der Mitbewohner ist schon länger ausgezogen und hat aber einen Nachmieter besorgt.Leider haben sich beide nicht umgemeldet,so dass der alte Mieter hier noch gemeldet ist und der neue nicht hier gemeldet ist,geschweige denn das die Vermieter von ihm wissen.Leider habe ich mich aus doofen gründen mit dem anderen mitbewohner sehr zerstritten,wir reden gar nicht mehr mit einander und ich würde gerne die WG verlassen,weil es für mich psychisch nicht mehr trabar ist.Der neue Mieter hat jetzt schon 3 Mieten nicht bezahlt und wir bekommen immer wieder Mahnungen vom Vermieter.Der neue Mieter ist jetzt aber auch schon seit Wochen nicht mehr hier gewesen,aus irgendwelchen Gründen und erreicht bekommt man ihn auch irgendwie nicht.Ich habe immer meine Miete pünktlich und vollständig an den Mieter bezahlt
Kann ich irgendwas machen um da raus zu kommen???
Ich bin total verzweifelt.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Mit eigenem Mietvertrag? Oder ein Mietvertrag für alle 3?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wolki13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

mit eigenem Mietvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
mit eigenem Mietvertrag.

Nur über das eigene Zimmer oder über die vollständige Wohnung ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wolki13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer jetzt genau?der der hier noch bei mir wohnt oder der der schon ausgezogen war ohne sich umzumelden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nein, haben Sie einen Mietvertrag für Ihr Zimmer zzgl. Nutzung der Gemeinschaftsräume oder hat jeder von den Hauptmietern einen MV für die gesamte Wohnung?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wolki13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

jeder der Hauptmieter hat einen Vertrag für die ganze Wohnung.Aber ich nutze z.b. das Wohnzimmer überhaupt nicht mehr weil der Mitbewohner da ständig schläft oder mit seinen Freunden drin sitzt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das spielt keine Rolle. Sprechen Sie mit allen Beteiligten. Auch dem VM ob man Sie aus dem MV entlässt, das wäre für Sie die günstigste Lösung. Wenn das nicht geht, dann würde ich an Ihrer Stelle einen Anwalt einschalten

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wolki13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

auch wenn wir als "wohngemeinschaft" mietschulden haben kann der Vermieter mich aus dem Mietvertrag entlassen?aus dem Grund das ich es hier nicht mehr aushalte?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Der kann Sie aus dem Vettrag entlassen gleich aus welchem Grund, die Frage ist, ob er es macht und ob die anderen Hauptmietet zustimmen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
jeder der Hauptmieter hat einen Vertrag für die ganze Wohnung.

Das würde ja heißen dass die Wohnung mehrfach einzeln vermietet wurde.
Die Antwort in #2 wäre also falsch ist.

Gibt es vielleicht einen Mietvertrag in dem alle MItmieter aufgeführt sind den alle Mitmieter auch unterschrieben haben und jeder Mieter hat davon ein Exemplar ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von wolki13):
jeder der Hauptmieter hat einen Vertrag für die ganze Wohnung.

Wenn das tatsächlich genau so wäre, könnte man den Vertrag kündigen und wäre aus der Sache raus.

Dann dürften auch die Mietschulden die aus den anderen Verträgen entstanden sind nicht interessieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn dem so wäre, wenn nicht und alle werden in einem Vertrag namentlich erwähnt, wovon ich ausgehe, dann evtl besser sofort einen Anwalt einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.828 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen