WG-Kündigungsfrist ohne Vertrag

26. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hausherr
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
WG-Kündigungsfrist ohne Vertrag

Hallo,

als Hauptmieter möchte ich meiner Mitbewohnerin am liebsten zum 1.Mai kündigen. Es wurde kein Mietvertrag abgeschlossen und keine Kündigungsfrist vereinbart, nur mündlich eine zeitlich unbefristete WG gegründet. Stimmt es, dass die Kündigungsfrist in diesem Fall automatisch drei Monate beträgt oder muss ich vielleicht doch nicht so lange warten? Hier ist von einem Monat die Rede: http://forum.oeh-wu.at/showthread.php?t=25167 ...

Vielen Dank im Voraus!

Schöne Grüße

-- Editiert am 26.03.2009 19:46

-- Editiert am 26.03.2009 19:53

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Es könnte nur schneller gehen, wenn die Untermieterin in einem Raum wohnt, der von Vermieter (Hauptmieter) überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet ist - also "möblierte" Vermietung.

Dann gilt § 573c BGB Abs. 3 in Verbindung mit § 549 BGB Abs. 2 Nr. 2

-- Editiert am 26.03.2009 20:00

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#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

Ali Baba hat geschrieben:

quote:
Der verlinkte Beitrag ist kompletter Müll.


Muss nicht sein. Da er allerdings offensichtlich aus Österreich stammt, hat er mit deutschem Mietrecht nichts zu tun.

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#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Hausherr
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

... "die gesetzlichen Grundlagen" wollte ich ja eben wissen und nehme die jetzt mit nochmaligem Dank für die schnelle Beantwortung auch "zur Kenntnis". Ich ahnte, dass das österreichische Recht vom deutschen abweicht, aber wusste es nicht Bestimmtheit - ist ja nicht gerade tiefstes Ausland...

Viele Grüße

Fragesteller ;-)

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