Guten Abend,
ich habe ein Problem mit dem Auszug aus meiner WG. Es handelt sich hierbei um eine 4er WG, in der alle Hauptmieter sind. Im Mai bekamen wir einen neuen Vermieter, ein neuer Mietvertrag wurde unterschrieben, jedoch war ich an diesem Tag nicht anwesend und zu einem neuen Termin kam es bis dato nicht. Daher habe ich seit Mai keinen Mietvertrag mehr (nur vorher mit dem alten Vermieter), beinahe zeitgleich gab ich meinen Auszug bekannt (Ende Juni, also dieses Wochenende).
Meine Mitbewohner wollten sich um Nachmieter kümmern, es hieß recht schnell, jemand sei gefunden. Allerdings sagten sie mir heute, dass sie doch keinen Nachmieter gefunden haben und ich solle die Miete noch mindestens für den Juli zahlen. Ist dies rechtens? Muss ich tatsächlich noch mindestens eine doppelte Miete zahlen?
Vielen Dank,
Jillifee
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WG Auszug ohne Vertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:<hr size=1 noshade>Es handelt sich hierbei um eine 4er WG, in der alle Hauptmieter sind. Im Mai bekamen wir einen neuen Vermieter, ein neuer Mietvertrag wurde unterschrieben, jedoch war ich an diesem Tag nicht anwesend und zu einem neuen Termin kam es bis dato nicht. Daher habe ich seit Mai keinen Mietvertrag mehr (nur vorher mit dem alten Vermieter), <hr size=1 noshade>
Und wieso gilt der alte Vertrag entgegen § 566 BGB nicht weiter ??
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
Bzw. warum wurde ein neuer Mietvertrag unterschrieben ??
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Das kann ich leider nicht exakt beantworten. Der neue Vermieter wollte einen neuen Vertrag aufsetzen, wir bzw. ich dachte, das sei die Regel bei einem Vermieterwechsel
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Wenn ihr wirklich alle Hauptmieter seid, sind die Verträge doch von einander unabhängig, d.h. jeder hat seinen eigenen Vertrag.
Und solange ein Vertrag nicht gekündigt oder durch einen neuen Vertrag ersetzt wird, gilt er weiter.
Meine Meinung nach gilt weiter der alte Vertrag gem. § 566 BGB
mit den dort vereinbarten Fristen.
Was steht da über Nachmieter ??
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
-- Editiert Spezi-2 am 26.06.2013 21:05
Wir sind alle Hauptmieter, jedoch in einem Mietvertrag.
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Also Hauptmieter der gesamten Wohnung (alle Räume) keine Einzelmieter sondern gemeinsame Mieter.
Dann kann auch keiner einzeln durch Kündigung ausscheiden, sondern nur alle gemeinsam.
quote:
beinahe zeitgleich gab ich meinen Auszug bekannt (Ende Juni, also dieses Wochenende).
Wäre also unwirksam. Geht nur durch Vereinbarung aller Beteiligten.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
Ich habe es meinen Mitbewohner gesagt, sowie dem neuen Vermieter und keiner hatte etwas dagegen einzuwenden. Hätte ich diese Vereinbarung also schriftlich festhalten müssen? Somit muss ich also zahlen, bis ein Nachmieter gefunden ist. Ohne!
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quote:
Somit muss ich also zahlen, bis ein Nachmieter gefunden ist.
Korrekt.
Wobei man natürlich nicht jeden als Nachmieter akzeptieren muss.
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"
Ich sehe das etwas anders. Gibt aber ein Beweisproblem, da mal weider nichts schriftlich festgehalten wurde.
Als der neue Mietvertrag gemacht wurde, waren sich alle einvernehmlich einig, den alten aufzulösen.
Vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrags aber wurde "gekündigt", es kam also garkeiner mehr zustande.
Der alte dürfte aber auch hinfällig sein.
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