Hallo Zusammen,
wir möchten unseren Mietvertrag vorzeitig kündigen. Er läuft seit dem 1.11.03 auf 5 Jahre. Im Vertrag steht:
Mieter und Vermiter schließen das Recht zur ordendlichen Kündigung des Mietvertrags beidseitig für die Dauer von 5 Jahren aus.
Wir haben im Dez. 2005 ein altes Haus gekauft und sanieren z.Zt. fleißig. Jetzt die Frage: Können wir kündigen?? Die Wohnung ist nach Renovierung übergeben worden. Müssen wir renovieren ( streichen ect.) oder nicht??
Danke für Eure Antworten!! Gutes neues Jahr für alle,
wünscht Uschi210
Vorzeitige Kündigung - Kündigungsausschluss
Fragen zur Miete?
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Mein Stand ist, dass maximal 4 Jahre Kündigungsausschluss vereinbart werden können. Drei Jahre sind eh schon rum, bis Ihr einziehen könnt ggf. 3,5 Jahre. Ob Renovierungspflichten bestehen oder nicht kann man erst nach Blick in den Mietvertrag sagen.
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"Chylla"
Ein Kündigungsausschluss für 5 Jahre ist unwirksam, wenn er per Formularvertrag vereinbart wurde. Wenn es sich um eine Individualvereinbarung handelt, dann ist er wirksam.
Man kann daher aufgrund Deiner Angaben nicht abschließend beurteilen, ob Ihr kündigen könnt.
Ob Schönheitsreparaturen notwendig sind, hängt ebenfalls vn der genauen mietvertraglichen Regelung ab. Dabei kommt es sogar auf die exakte Formulierung an.
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Es gibt ein relativ neues Urteil, das einen Kündigungsausschluss des Mieters auch individuell nur für maximal 4 Jahre zulässt, aber ich hab es nicht gefunden. Es stand aber rechts, hier im Forum, als Ratgeber zum Thema.
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"Chylla"
@chylla
Das ist richtig, es bezog sich aber nur auf die formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsausschlusses.
Am ähnlich wie ein Kommentar meine Ansicht Es war auf der rechten Seite, hier im Forum, Es gibt ein relativ neues Urteil
Das Ausgraben so alter Beiträge solten als "Leichenschänderei" gelten.
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