Vorkaufsrecht (bei Ablehnung) - evtl. Kündigung wegen Eigenbedarf

24. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb493798-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorkaufsrecht (bei Ablehnung) - evtl. Kündigung wegen Eigenbedarf

Hallo, ich brauch mal dringend Rat zu unserer Mietwohnung. Mein Mann und ich haben eine Wohnung seit 2014 angemietet. Es ist ein 4-Parteienhaus. Unser Eigentümer, der mit uns ein Mietverhältnis geschlossen hat, teilte uns letztes Jahr telefonisch mit, dass er die Wohnung an eine Immobiliengeschaft verkaufen wird und sich für uns keine weitere Änderung ergeben wird, die Miete bleibt auch erstmal gleich. Ein paar Monate später erhielten wir ein Schreiben von der Immobilenfirma mit dem Hinweis, dass unser Eigentümer die Wohnung verkauft hat und das wir die Miete zukünftig an die Immobilenfirma überweisen hätten. Miete ist gleich geblieben. Im März diesen Jahres rief uns ein Mitarbeiter von der Immobilenfirma an, er hätte eine Interessentin für die Wohnung und bat um einen Besichtigungstermin. Die Interessentin wollte diese Wohnung wohl evtl. als Wertanlage kaufen. Der Termin zur Besichtigung fand auch statt. Danach hörten wir erstmal nichts. Ende Mai 2018 erhielten wie ein erneutes Schreiben von der Immobilenfirma in welchem stand, dass die Eigentümerin beabsichtigt die Miete auf die ortsüblichen Mietpreise zu erhöhen. In dem Schreiben erwähnten sie, dass die Eigentümerin dies möchte, aber bisher gab es noch keine Info, dass die auch die Wohnung gekauft hat. Wir überweisen die Miete immernoch an die ImmobilienFirma. Die Erhöhung erfolgte gleich um 20 %. Eine Information, ob die Wohnung nun bereits an die Interessentin verkauft wurde oder nicht, erhielten wir bis dato nicht. Wir hatten uns nun zur Mieterhöhung belesen und eine Erhöhung bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren, wäre wohl rechtens. Also stimmten wir zu. Sehe ich das richtig, dass die Miete somit in den nächsten drei Jahren nicht wieder erhöht werden darf?

Des Weiteren erhielten wir vorgestern einen Anruf von der Immobilenfirma, in dem Telefonat wurde die Wohnung uns jetzt für 120.000 € (89 qm2) zum Verkauf angeboten und wir hätten jetzt wohl zwei- bis drei Wochen Zeit uns dies zu überlegen. Sie meinten, dass die Interessentin die Wohnung gern kaufen möchte und selbst einziehen möchte, also Eigenbedarf anmelden möchte. Ich vermute die Firma geht daraufhin einfach nur ihrer Pflicht nach, weil wir Vorkaufsrecht haben und fragt uns demzufolge. Zu meiner großen Sorge nun. Wir beabsichtigen nicht die Wohnung zu kaufen, erstens ist es momentan finanziell ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt, da ich vor 6 Tagen gerade erst mein zweites Baby geboren habe und wir die Kinderzimmer gerade erst alles frisch renoviert haben und jetzt habe ich Angst mit unserem Baby aus der Wohnung geschmissen zu werden. Wir haben soviel renoviert in der Wohnung. Unser ursprünglicher Vermieter hat bei Einzug nicht mal ein Übergabeprotokoll mit uns gemacht, weil die Wohnung soviel Mängel vei Einzug hatte, nichts war renoviert und die Farbe bröckelte von den Wänden. Wir leben momentan also nur von dem Gehalt meines Mannes und meinem Elterngeld.

Wenn wir die Wohnung nun beabsichtigen nicht zu kaufen und die Wohnung dann an die neue Eigentümerin verkauft wird, kann sie uns innerhalb von 3 Monaten kündigen und rausschmeißen oder wie verhält sich das rechtlich? Oder sind wir zumindest erstmal 3 Jahre sicher, weil wir der Mieterhöhung vor kurzem erst zugestimmt hatten und evtl. die Kündigungssperrfrist von 3 Jahren gilt?


Außerdem interessiert uns mal, was mit unserer gezahlten Kaution ist, bei dem ganzen Wechsel. Und wenn wir kein Übergabeprotokoll gemacht haben, haben wir dann Anspruch auf die komplette Kaution?


Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort. Liebe Grüße.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb493798-95):
Wir hatten uns nun zur Mieterhöhung belesen und eine Erhöhung bis zu 20 % innerhalb von drei Jahren, wäre wohl rechtens. Also stimmten wir zu. Sehe ich das richtig, dass die Miete somit in den nächsten drei Jahren nicht wieder erhöht werden darf?


Nach § 558 nicht. Wohl aber nach § 559 wegen Modernisierung.

Zitat (von fb493798-95):
Wenn wir die Wohnung nun beabsichtigen nicht zu kaufen und die Wohnung dann an die neue Eigentümerin verkauft wird, kann sie uns innerhalb von 3 Monaten kündigen und rausschmeißen oder wie verhält sich das rechtlich?


Sind die Wohnungen jetzt erst in ETWs umgewandelt und verkauft worden oder waren es schon ETWs als ihr gemietet habt?

Zitat (von fb493798-95):
Oder sind wir zumindest erstmal 3 Jahre sicher, weil wir der Mieterhöhung vor kurzem erst zugestimmt hatten und evtl. die Kündigungssperrfrist von 3 Jahren gilt?


Die Mieterhöhung hat damit nichts zu tun.

Zitat (von fb493798-95):
Außerdem interessiert uns mal, was mit unserer gezahlten Kaution ist, bei dem ganzen Wechsel.


Was soll damit sein? Die liegt jetzt beim neuen Eigentümer.

Zitat (von fb493798-95):
Und wenn wir kein Übergabeprotokoll gemacht haben, haben wir dann Anspruch auf die komplette Kaution?


Übergabeprotokoll oder nicht hat mit der Kaution nichts zu tun. Auf die habt Ihr frühestens nach Mietvertragsende Anspruch.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
fb493798-95
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sind die Wohnungen jetzt erst in ETWs umgewandelt und verkauft worden oder waren es schon ETWs als ihr gemietet habt?

Als wir die Wohnung angemietet hatten gehörte sie unserem Vermieter, der hat die Wohnung gekauft gehabt als Kapitalanlage, sie aber nicht selbst für den Eigenbedarf genutzt, sondern nur vermietet. Unsere Vormieter waren bei ihm auch nur Mieter. Erst letztes Jahr hat der Eigentümer die Wohnung nun an eine Immobilienfirma verkauft und nun suchte die Immobilenfirma wieder einen Käufer der die Wohnung auch zur Kapitalanlage kauft. Sie haben jetzt eben die Interessentin gefunden und die will die kaufen und als Eigenbedarf nutzen. Haben wir denn keine Rechte und müssen jetzt wirklich innerhalb von 3 Monaten eine neue Wohnung finden? Was ist wenn es keine gibt?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Sie haben jetzt eben die Interessentin gefunden und die will die kaufen und als Eigenbedarf nutzen. Kann sie machen - ist aber nicht so einfach. Insofern sollte die Kündigung, wenn sie denn kommt, gründlich geprüft werden - die Mitgliedschaft in einem Mieterverein ist da von Vorteil...
Was ist wenn es keine gibt? Dann landen Sie im worst case in einer Obdachlosenunterkunft.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

In der Sachverhaltsschilderung gibt es einen Widerspruch.
Einmal steht da:

Zitat:
Unser Eigentümer, der mit uns ein Mietverhältnis geschlossen hat, teilte uns letztes Jahr telefonisch mit, dass er die Wohnung an eine Immobiliengeschaft verkaufen wird und sich für uns keine weitere Änderung ergeben wird, die Miete bleibt auch erstmal gleich. Ein paar Monate später erhielten wir ein Schreiben von der Immobilenfirma mit dem Hinweis, dass unser Eigentümer die Wohnung verkauft hat und das wir die Miete zukünftig an die Immobilenfirma überweisen hätten.


Wie kann dies sein, wenn wie auch zu lesen ist:
Zitat:
weil wir Vorkaufsrecht haben


Also hätte schon damals der Kaufvertrag vorgelegt werden müssen, um evtl. das Voraufsrecht auszuüben.

Oder ist dieses Vorkaufsrecht gar nicht sicher ? Worauf beruht es ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Nachtrag zu meiner Antwort: Der neue Eigentümer kann natürlich erst kündigen, wenn er im Grundbuch steht. Das dauert einige Zeit. D. h., selbst wenn morgen die Wohnung verkauft würde, kommt vermutlich vor dem Herbst keine Kündigung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Ich vermute die Firma geht daraufhin einfach nur ihrer Pflicht nach, weil wir Vorkaufsrecht haben und fragt uns demzufolge.

Ein Mieter hat nur dann ein Vorkaufsrecht, wenn die von ihm bewohnte Wohnung während der Mietzeit von einem "normalen" Haus in Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen) aufgeteilt wurde.

https://dejure.org/gesetze/BGB/577.html

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Ende Mai 2018 erhielten wie ein erneutes Schreiben von der Immobilenfirma in welchem stand, dass die Eigentümerin beabsichtigt die Miete auf die ortsüblichen Mietpreise zu erhöhen.


Dieser Satz liest sich so, als sei es gar kein Mieterhöhungsverlangen, sondern nur die Ankündigung, dass eine Mieterhöhung bevorsteht

Zitat:
Sie haben jetzt eben die Interessentin gefunden und die will die kaufen und als Eigenbedarf nutzen.


Und diese Interessentin gibt auch in der Realität? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gab es lediglich einen Besichtigungstermin im März.

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