Vorgetäuschter Eigenbedarf? Kann ich nun einen Ausgleich für die höhere Miete verlangen?

12. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Wonnie
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgetäuschter Eigenbedarf? Kann ich nun einen Ausgleich für die höhere Miete verlangen?

Hallo,
ich habe bis bis Mai diesen Jahres in einer 1,5-Zimmer-Einliegerwohnung (qm wurden im Vertrag nicht angegeben) gewohnt, die mitten im Nirgendwo liegt. In dem Mietvertrag waren Miete und Nebenkosten (auch Strom) als Pauschal festgelegt bis 31.Dez.2007. Im März kam meine Ex-Vermieterin auf mich zu und sagte mir, daß Sie bei meinem Vorgänger (der Sohn der Vermieterin)nie solch hohe Stromkosten gehabt hätte und aus diesem Grund hätte Sie Ihren Schwiegersohn einen seperaten Stromzähler für meine Wohnung bei sich im Haus anbringen lassen. Dann hielt Sie mir ein Schreiben unter die Nase in dem Sie eine Mieterhöhung von 15€ mtl. wollte und zudem noch eine Nachzahlung für die 1,5 Jahre. Als ich Ihr sagte, daß ich nicht bereit wäre dies zu bezahlen, da die Kosten ja als Pauschal vereinbart wurden sagte Sie, daß Sie in dem Fall wieder ein Büro in die Wohnung machen will und mir Kündigen möchte :zoff: . Als ich kurz darauf eine Wohnung in der Umgebung fand schrieb ich Ihr, daß ich die mündliche Kündigung akzeptieren würde und zum 1.Mai.2007 ausziehen würde. Ich schrieb Ihr ebenfalls, daß ich mich nicht an eine Kündigungsfrist gebunden sähe. Diesbezüglich kam auch nie eine Forderung. Gesagt getan - ich zog aus. Die Wohnung wurde Abgenommen und das bekam ich auch schriftlich.
Nun wird´s spannend:
Vor einigen Wochen las ich zufällig in der Zeitung exakt die Annonce auf die ich damals antwortete! Allerdings ist diese unter Chiffre in der Zeitung. Da die Wohnung aber wirklich mitten im Nirgendwo liegt und es exakt derselbe Text war kann ich mir zu 90% sicher sein, daß es sich hier um diese Wohnung handelt. Ich dachte mich haut´s vom Hocker! Noch scheint niemand in der Wohnung zu leben - hab nachgesehen.
Meine jetzige Wohnung ist größer (3-Zi, 55qm), in der Stadt und deshalb auch 125€ teurer als die alte Wohnung. Kann ich von meiner Ex-Vermieterin nun einen Ausgleich für die höhere Miete verlangen? Und wie lange habe ich Zeit um hier etwas wegen Vorgetäuschtem Eigenbedarf zu unternehmen? Kann meine Ex-Vermieterin im Nachhinein noch auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen? Und ebenfalls wie lange?

Kann mir da jemand helfen?
Danke
Yvonne

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-- Editiert von wonnie am 12.09.2007 15:06:09

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Kann ich von meiner Ex-Vermieterin nun einen Ausgleich für die höhere Miete verlangen?

nein

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Deine Vermieterin hat Dir seinerzeit zwar mündlich mitgeteilt, dass sie Dir kündigen wolle, dieses aber offensichtlich nicht schriftlich getan. Somit hat Sie Dir nicht gekündigt, sondern Du hast selber gekündigt. Womit willst Du da jetzt eventuelle Schadensersatzansprüche begründen?

Unabhängig davon, selbst wenn man den mündlichen Hinweis als wirksame Kündigung annehmen würde, hättest Du dadurch, dass Du diese akzeptiert hast, jeglichen Schadensersatzanspruch, der sich aus einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung ergeben würde, verwirkt.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#3
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...selbst wenn man den mündlichen Hinweis als wirksame Kündigung annehmen würde, hättest Du dadurch, dass Du diese akzeptiert hast, jeglichen Schadensersatzanspruch, der sich aus einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung ergeben würde, verwirkt...

Das wäre falsch. Der Umstand, sich gegen eine Eigenbedarfskündigung nicht zu wehren, würde nicht zur Verwirkung evtl. Schadenersatzansprüche führen.

Eine höhere Miete für eine andere (größere oder bessere) Wohnung stellt jedoch schon keinen Schaden dar.

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Vor allem kannst Du noch heilfroh sein, daß Du aufgrund Deiner eigenen Kündigung von der Vermieterin nicht auf die eigentlich anzusetzenden 3 Monate Kündigungsfrist festgenagelt wurdest.

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#5
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Morti:
Das würde ich als rechtsmissbräuchlich ansehen, wenn
die Vermieterin dies nicht spätestens auf das zitierte Schreiben der TE eingewandt hätte.

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Klar, Cuno,

das hatte ich damit ja auch gemeint. Das war der Moment, wo Yvonne Glück gehabt hat (na ja, vermutlich).

Wobei aus dem Thread nicht genau hervorgeht, ob es bis zum 31.12.2007 nicht sogar einen Kündigungsausschluß gegeben hat.

Es ist Yvonne also dringend anzuraten, die Vermieterin nicht mit irgendwelchen Forderungen selbst 'auf Gedanken' zu bringen.

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#7
 Von 
Wonnie
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

"Wobei aus dem Thread nicht genau hervorgeht, ob es bis zum 31.12.2007 nicht sogar einen Kündigungsausschluß gegeben hat."

Also hier stand nichts im dem Mietvertrag und auch sonst habe ich nirgendwo einen Hinweis gefunden ob diese Pauschale Vereinbarung gleichzeitig ein Kündigungsausschluß ist.


Ich hab jetzt zwar eine größere Wohnung, jedoch wär ich nie auf die Suche gegangen wenn mir nicht gekündigt worden wäre. Daß ich mich ganz schön weit aus dem Fenster gelehnt hab als ich schrieb, daß ich mich an keine Kündigungsfrist halte war mir schon beim aufsetzen des Schreibens klar. Drum würd mich ja auch noch interressieren wie lange im Nachhinein meine Ex-Vermieterin da noch Forderungen an mich stellen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Cuno:

Eine höhere Miete bei "zwangsweisem" Umzug wegen vorgeschobenem Eigenbedarf ist sehr wohl ein Schaden, der im Rahmen einer Schadensersatzklage geltend gemacht wird. Unterschiedlich wird von den Gerichten allerdings die Frage beantwortet, für welchen Zeitraum die Mietdifferenz als ersatzpflichtiger Schaden anzuerkennen ist.

Auch führt die Tatsache, dass eine Eigenbedarfskündigung akzeptiert wird, zum Verlust eventueller Schadensersatzansprüche. Wurde mir gerade aus aktuellem Anlass sowohl vom Mieterbund, als auch von einer Fachanwältin für Mietrecht so erklärt.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

31.12.2010

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#10
 Von 
Wonnie
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

"Auch führt die Tatsache, dass eine Eigenbedarfskündigung akzeptiert wird, zum Verlust eventueller Schadensersatzansprüche."

Wie? Wer verliert Schadensersatzansprüche? Sie oder ich?

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der Mieter.

Aber hier gab es ja gar keine Eigenbedarfskündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Wonnie
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Mortinghale:
Der Eigenbedarf wurde aber angemeldet durch die Aussage, daß ein Büro für den Familienbetrieb entstehen soll.
Ob Eigenbedarf bei Geschäftsräumen wirksam ist, ist zwar nicht eindeutig festgelegt, aber da entscheidet eben jedes Gericht anders.
Daher ging ich natürlich davon aus, daß der Eigenbedarf rechtsgültig war. Daß die Wohnung letzen endes noch immer leer steht und wieder zum Vermieten angeboten wird, konnte ich zu dem Zeitpunkt ja noch nicht wissen.

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#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Jede Kündigung muß schriftlich erfolgen.

Und solange nichts Schriftliches vorliegt, gibt es auch nichts.

Die Vermieterin hätte Dir auch erzählen können, daß sie nächste Woche mit dem Papst zum Mars fliegen würde. Interessiert niemand.

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