Hallo zusammen,
der Hauptmieter unserer 3er WG hat mir wegen angeblichem Eigenbedarf gekündigt.
Als Grund gibt er einen Eigenbedarf an den von mir bewohnten Zimmer, zur Verwendung als Gästezimmer an!
Ich bezeifle jedoch sehr, dass Eigenbedarf geltend gemacht wird, da er einem befreundeten Kommilitonen das Zimmer in meiner Anwesenheit bereits gezeigt hat und dieser
auch durchaus gewillt schien, hier einzuziehen.
Ist dieser Fall nun als ein vorgetäuschter Eigenbedarf zu sehen?
Wie lange habe ich Zeit der Künigung zu wiedersprechen und mit welcher Reaktion seitens des Hauptmieters habe ich dann zu rechnen?
-- Editiert von fanter am 12.11.2006 18:18:29
-- Editiert von fanter am 12.11.2006 18:19:13
-- Editiert von fanter am 12.11.2006 18:20:24
-- Editiert von fanter am 12.11.2006 18:21:44
Vorgetäuschter Eigenbedarf???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Eigenbedarf heißt, daß der Vermieter (bzw. Hauptmieter) die Räume für sich oder seine Familienangehörigen braucht.
Das Problem ist leider, daß man vorgetäuschten Eigenbedarf zwar vorher vermuten kann und es auch Indizien dafür geben mag. Genau wissen und nachweisen kann man es aber erst, wenn man weiß, was mit den Räumen tatsächlich geschehen ist.
In so einem Falle wäre der Vermieter (bzw. Hauptmieter) dem zu Unrecht gekündigten (Unter-)mieter schadensersatzpflichtig für alle Aufwendungen, die durch die Kündigung entstanden sind. Beispielsweise Kosten des Umzuges, Maklergebühren, ggf. höhere Miete für die andere Wohnung. Da kann rasch einiges zusammenkommen.
Wer hinterher dort eingezogen ist, läßt sich auch relativ einfach feststellen, so daß vorgetäuschter Eigenbedarf später zu erkennen ist.
Es könnte hilfreich sein, den Vermieter (bzw. Hauptmieter) auf diese Zusammenhänge hinzuweisen.
-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
-- Editiert von wald-hase am 12.11.2006 18:36:22
Eigenbedarf muss in der Kündigung genau begründet werden, denn bisher hat er ja kein Gästezimmer benötigt. Dennoch hast Du schlechte Karten. Zum einen kann er einfach behaupten, der Neue hätte mit ihm eine Liebesbeziehung und das wäre dann ein echter Eigenbedarf.
Wenn ihr zusammen Küche und Bad benutzt und das Zimmer auch möbliert war, dann kann evtl. sowieso das erleichterte Kündiungsrecht für Untermieter gelten. Da kannst Du dann so oder so nicht viel machen, da kommt es eigentlich auf den Eigenbedarf gar nicht an.
-----------------
"Chylla"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
45 Antworten
-
10 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
39 Antworten