Vorgetäuschter Eigenbedarf ?!

31. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
brötchendienst
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorgetäuschter Eigenbedarf ?!

Hallo liebe Forenmitglieder,

die Situation ist etwas schwierig. Ich hoffe das mir der ein oder andere, der sich etwas mit der Materie auskennt, hier weiter helfen kann. Ich konnte allerdings meiner Freundin hier nicht weiterhelfen. Und Mr. Google hat da auch noch nicht so recht darauf antworten können.
Sie bewohnt seit 4 Jahren eine Mietwohnung. 2 Parteien Haus. Vermieter mit Frau und 2 erwachsene Kinder direkt über ihr. Kurz nach Einzug fing der Keller bei Ihr an zu Schimmeln. Dieser wurde kurz vor ihrem Einzug frisch vom Eigentümer, also Vermieter renoviert, mit der Versicherung das dieser trocken sei. Also packte sie das ganze Zeugs was in den Keller sollte herunter. Nach ca. 3 Monaten fing dieser an zu stinken. Es bildeten sich überall Salzkristalle und die Wände wurden von mal zu mal nasser. Sie informierte ihren Vermieter. Dieser sagte das alte Keller immer bisserl stinken und tat nix. Wieder und immer wieder informierte sie ihn das es schlimmer werde. Und glaubt mir es wurde schlimmer und stank fürchterlich. Dann sagte er das er sich darum kümmere. Immer und immer wieder. Er sagte keiner der Firmen hätten Zeit. Es wurde immer schlimmer Es stank fürchterlich bei ihr. Ihre Kinder wurden von mal zu mal kränker. Kopfweh, Übelkeit andauernde Erkältungen, Husten. Sie suchte eine andere Wohnung aber sie fand keine bezahlbare Wohnung für sie und ihre Kinder. Viele wollten auch keine Kinder. Ich war oft genug bei den Besichtigungen bei. Das schlimme, der Keller befand sich direkt in ihrer Wohnung (30er Jahre Bau) neben Küche und Wohnzimmer. Den Rest mache ich Stichpunktartig da der Text zu lang werden würde :) .

-Keller komplett stark verschimmelt. Alle Wände voll. Schwarz, rot, grün, weiß bis zur Decke. Endlich jemand der es macht nach 1 Jahr. Sachen komplett verschimmelt. Sie hatte keine Unterstellmöglichkeit. Keine Garage, kein Dachboden oder ähnliches.
-Sachen werden auf verlangen in die Garage des Vermieters gestellt.
- Vermieter will Sachen nicht ersetzen. Gibt ihr die Schuld und sagt das der Keller bei Einzug trocken gewesen sei.
-Zwischenzeitlich Einsturzgefahr. WZ Boden senkte sich von Tag zu Tag mehr. Keine Ersatzwohnung. Vermieter ließ die Familie weiter dort wohnen. Stahlträger knickte weg. Alle Stahlträger total durchrostet. WZ direkt über den Keller.
-Holzbalken total durchnässt und von Viecher zerfressen. Hat man nicht gesehen war alles übergestrichen. Stahlträger und die Balken.
-Keller neu saniert von einem ...ja wie soll ich es nennen. Er macht Bauarbeiten, Garten, Terrasse usw., also billig.
-Alles neu, Decke allerdings nur Holz. Wände abgeschlagen neu verputzt. Trocknungsgeräte 3 Monate.
-Seit der Renovierung alles voller Kugelkäfer. Überall waren sie. Sie fand immer noch keine Wohnung.
-Immer wieder darauf hingewiesen etwas zu tun gegen das Ungeziefer. nix.
-Schimmel kam wieder. Wieder alles nass. Stinkt fürchterlich. Vermieter klagt den Bauarbeiter an.
-es dauerte wieder 1 Jahr. Wieder alles komplett voll. Und ich rede hier nicht von ein paar qm, alles war voll. Unerträglich.
-Keine neue Wohnung. Kinder wieder dauernd krank. Gutachter vom Gericht kam, sagte das der Schimmel schnellstens weg muss.
-Malerfirma kam alles mit Wasserstoffperoxyd besprüht. Sowas schreckliches habe ich noch nie erlebt. Die ganze Wohnung stank sowas von penetrant. Ich hätte es nicht da ausgehalten. Man kam rein und musste ununterbrochen husten.
-Auf auffordern der Malerfirma ließ der Vermieter dann den getöteten Schimmel abschleifen.
-Nach paar Monaten wieder Schimmel. Wieder wartete er. Wieder alles voll.
-Gericht gab Vermieter recht. Bauarbeiter musste die bevorstehende Sanierung bezahlen.
-Diesmal richtige Firma. Wurde mit Wachs gemacht.
-Die Zeit war grauenhaft. Erst Mauerwerk ausheizen (austrocknen) dann heißer Wachs. Eigentlich hätte dort keiner mehr wohnen dürfen. Unerträglich. Kinder hielten sich nur noch in den Schlafräumen auf.
-Boden immer noch feucht. Vermieter kann es nicht machen wegen Geldmangel.
Jetzt kommt das Eigentliche...
-Vermieter fordert Mieterin auf die verfauelten Sachen aus seiner Garage wieder in den Keller zu stellen.
-Sie verneint es da der Boden immer noch feucht ist. Kapillare aufsteigende Feuchtigkeit.
-Vermieter droht mit Anwalt zur Leerung der Garage und drückt ihr gleichzeitig die Anwaltsrechnung in die Hand zum zahlen.
-Wiederspruch Anwalt. Vermieter behauptet Boden ist trocken.
-Beweise, Zeugen der Mieterin das der Boden nicht trocken sei.
-Dann Mieterhöhung
-Laut Anweisung sollte sie nicht darauf reagieren da Formfehler.
-Somit Mieterhöhung ignoriert
-14 Tage nach erfolgsloser Mieterhöhung Eigenbedarfskündigung für die Tochter. Diese war schon zum unbefristeten Mietbeginn über der Volljährigkeit und sollte wegen Selbstständigkeit, mit Mitte 20, nun dann demnächst einen eigenen Hausstand führen.
Für mich eindeutig vorgetäuschter Eigenbedarf zur Abstrafung der Mieterin. Er will sie loswerden. Nachdem sie alles ertragen hat. Nur sieht die genauso ein Gericht? Ihr Anwalt sagte ihr das sie wahrscheinlich damit nicht durchkommt da die Gerichte oft für einen Eigenbedarf sprechen.
Aber in diesem Fall für mich sowas von eindeutig. Wieso hat er denn für die erwachsene Tochter nicht wo der Schimmel da war den Eigenbedarf schon angemeldet. Wieso erst nach allen Reparaturen und Sanierungen?
Hätte sie eine Chance vor Gericht? Was meint ihr? Ich bin da recht ratlos.

Vielen Dank für ein paar Antworten
und sry sehr sehr lang :) .


Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von brötchendienst):
Wieso hat er denn für die erwachsene Tochter nicht wo der Schimmel da war den Eigenbedarf schon angemeldet.

Welcher Vater würde das denn seiner Tochter antun wollen?



Zitat (von brötchendienst):
Nur sieht die genauso ein Gericht?


Kommt auf die Güte der Argumente an.
Welche hätte man denn, um den vorgetäuschen Eigenbedarf aufzuzeigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.019 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen