Vorgetäuschter Eigenbedarf? Vermieter zeigt anderen Nachmietern die Wohnung

16. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ramona2510
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgetäuschter Eigenbedarf? Vermieter zeigt anderen Nachmietern die Wohnung

Hallo zusammen,

mein Vermieter hat mir wegen angeblichem Eigenbedarf gekündigt. Seine Tochter wolle mit ihrem Freund in die Wohnung ziehen.
Als weiteren, jedoch nicht vormals abgemahnten Grund gibt er die Lärmbelästigung meines 8 Monate alten Hundes an, der in der Tat noch nicht gelernt hat, allein zu bleiben. So macht mein Hund regelmäßig wochentags vormittags (ca.6 Std.) Lärm, dem allerdings durch eine gezielte therapeutische Behandlung bereits Abhilfe verschafft wird.
Dieser Umstand war sowohl mit den anderen Mietparteien, als auch mit dem Vermieter abgesprochen, es hatte sich bis zur Kündigung also niemals jemand beschwert, da im genannten Zeitraum ohnehin niemand im Haus ist.
Dieser Grund ist, wie gesagt, nicht der Hauptkündigungsgrund, und ich bezeifle, dass Eigenbedarf geltend gemacht wird, da der Vermieter fremden Nachmietern die Wohnung gezeigt hat, die durchaus gewillt schienen, hier zum 01.02.06 einzuziehen.
Meine Fragen: Ist dieser Fall nun als ein vorgetäuschter Eigenbedarf zu sehen, und somit als Betrug zu werten, und ist der zweite Grund überhaupt ein relevanter Kündigungsgrund, da er ja nie schriftlich oder anderweitig abgemahnt wurde?

-- Editiert von ramona2510 am 16.11.2005 18:48:57

-- Editiert von ramona2510 am 16.11.2005 18:50:19

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Also wenn er fremden Leuten die Wohnung gezeigt hat, kannst du der Eigenbedarfskündigung widersprechen.
Oder aber du ziehst um und wenn fremde Leute einziehen darf der Vermieter sämtliche Umzugskosten zahlen.
Wobei ich gerade was ähnliches durchmache mit meinem Vermieter. Er versucht auch uns aus der Wohnung zu bekommen. Und ich sage dir, wenn er es mit Eigenbedarf nicht schafft dann wird er die immer weiter terrorisieren und immer neue Gründe finden wollen.
Geh am besten zum Anwalt.

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#2
 Von 
Ramona2510
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort:)
Es ist so, dass ich bereits eine neue Wohnung habe, ich will mich mit meinem Vermieter keinesfalls darum streiten, hier bleiben zu können (unter solchen Umständen...), es geht mir halt darum, zu erfahren, ob ich vor Gericht damit durchkommen könnte, mir den gesamten Aufwand erstatten zu lassen...einen Anwalt schalte ich dann natürlich auch ein, wenn diese Leute hier wirklich einziehen sollten.Bleibt nur die Frage, ob die Sache mit dem Hund relevant ist....

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#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

ob der Eigenbedarf vorgetäuscht ist oder nicht kann man i.d.R. erst sagen, wenn nach Ihrem Auszug nicht die in der Kündigung bennante Person in die Wohung zieht bzw. nach kurzer Mietdauer wieder auszieht.

Selbst in diese Fällen könnte aber der Vermieter mit einer nachvollziehbaren Begründung den Vorwurf der Täuschung entkräften.

Nur in Ausnahmefällen, wenn z.B. der Eigenbedarfskündigng eine unwirksame Kündigung voranging, neigt die Rechtssprecchung dazu, die Rechtmäßigkeit der Eigenbedarfskündigng zu verneinen.

Sie werden also im Regelfall die Ereignisse abwarten müssen. Tritt Ihre Vermutung ein, macht sich der Vermieter ggf. schadensersatzpflichtig. Sie wären daher gut beraten, über sämtliche Kosten des Umzugs Buch zu führen, um sie später geltend machen zu können.

I.Ü. können Sie der Kündigung auch gem. § 574 BGB widersprechen, wenn sie für Sie eine unzumutbare Härte darstellt, z.B. bei bevorstehendem Examen oder Niederkunft, hohem Alter, Krankheit etc.

MfG Gruwo

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#4
 Von 
Ramona2510
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
1.Was wäre denn beispielsweise ein solch unwirksamer Kündigungsgrund?
2. Müssen Kündigungsgründe vorher abgemahnt werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Ramona

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#5
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

"1.Was wäre denn beispielsweise ein solch unwirksamer Kündigungsgrund? "

die Gründe sind zu vielfältig, um sie hier aufzulisten. Jedenfalls muss der Eindruck entstehen, dass die Eigenbedarfskündigung vorgeschoben ist, weil eine vorherige Kündigung nicht erfolgreich war.

"2. Müssen Kündigungsgründe vorher abgemahnt werden? "

Bei einer fristlosen Kündigung wegen Verstößen gegen Vertragspflichten muss i.d.R. eine eine erfolglose Abmahnung vorangegangen sein (§ 543 Abs. 3 BGB ). Nach dem Wortlaut des § 573 BGB ist dies bei einer ordentlichen Kündigung nicht notwendig, aber da die Kündigungssachverhalte vergleichbar sind, wird in Rechtsprechung und Literatur teilweise auch eine vorherige Abmahnung gefordert.

MfG Gruwo

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#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Sollte aber der Vermieter den Fehler gemacht haben und die Wohnung als frei inseriert haben, solange Du noch drin bist, dann hast Du gute Karten. In dieser Richtung würd ich mal recherchieren (oder von Bekannten lassen, mal die neuen fragen, wie sie denn auf die Wohnung gekommen sind). Schau mal auch im Internet unter den einschlägigen Adressen, wenn sie da drinsteht, solange Du noch drin bist, sind dir die Umzugskosten sicher.

-----------------
"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ramona2510
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten :)

Inseriert ist die Wohnung wohl nicht, denn die eventuellen Nachmieter scheinen mit der Tochter befreundet zu sein, aber auch dann wäre es schließlich kein Eigenbedarf. Mal abwarten, ob der Vermieter bezüglich des Mietrechts wirklich so wenig informiert ist, wie es mir zur Zeit scheint...

MfG,
Ramona

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Nur zu Deiner Info und für die neue Wohnsituation!
hier einige Urteile zum Hundegebell.
_________________

Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt die Mietminderung
AG Düren, AZ 8 C 724/88



Mehr als eine halbe Stunde anhaltendes Klaeffen täglich bzw.länger als zehn Minuten dauerndes Bellen in den Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 8.00 Uhr ist der Nachbarschaft nicht zuzumuten
OLG Hamm, 22 U 265/87

Hundegebell
Der Nachbar darf durch Hundegebell nicht übermäßig gestört werden, dies ist im Nachbarrechtsverhältnis verankert. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass der Hund nur zu bestimmten Zeiten und nur eine gewisse Zeitspanne bellen darf. Denn solche festgelegten Bellzeiten können einem Tier nicht verständlich gemacht werden. Dies gibt dem Hundehalter allerdings keinen Freibrief für unbegrenztes Hundegebell. Hier muss der Hundehalter reagieren, andernfalls muss er den Hund abschaffen, wenn der Nachbar sich schwer oder sogar gesundheitlich in seinem Ruhebedürfnis gestört fühlt.
LG *******furt, AZ 3 S 57/96


Hundegebell
Die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt.
Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß hingenommen werden.
AG Hamburg-Altona, AZ 316a C 97/89


Ein Urteil, mit dem ein Tierhalter verurteilt wird, seine Hunde so zu halten, daß Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 06:00 Uhr, und
zwar nicht länger als z e h n Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich, zu hören ist, ist hinreichend bestimmt.
Der Festlegung eines bestimmten Schallpegels bedarf es dagegen nicht. Denn auch nur ein leises Wimmern oder Jaulen eines Hundes kann für den Nachbarn höchst lästig sein, wenn dieses sich über einen längeren Zeitraum erstreckt.
OLG Köln, AZ 12 U 40/93


Gelegentliches Bellen ist kein Grund die Erlaubnis zur Tierhaltung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das längere Verbellen fremder Personen, das heftige Begrüßen naher Angehöriger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in Kauf genommen worden sind.
AG Hamburg-Wandsbek, AZ 716c C 114/90




-- Editiert von Odil am 17.11.2005 08:06:18

0x Hilfreiche Antwort

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