Vorgehen gegen die Gemeinde/Stadt als Vermieter von Flüchtlingen

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
platinus.one
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgehen gegen die Gemeinde/Stadt als Vermieter von Flüchtlingen

Hallo,

hier im Ort gibt es ein Mehrfamilienhaus.

Beide Wohnungen im Erdgeschoss fielen vor einigen Jahren einem Hochwasser zum Opfer. Dort entwickelte sich Schimmel, der vom Vermieter nur nachlässig beseitigt wurde. Sprich: Es fanden sich in den letzten Jahren keine Mieter, die bereit waren in eine der beiden Erdgeschosswohnungen einzuziehen.

Darüber befinden sich noch vier weitere Wohnungen, die in Ordnung sind und seit mehreren Jahren dort wohnenden Mietern bewohnt werden.

Der Vermieter hat seine Chance auf die Vermietung der beiden Erdgeschosswohnungen im Schrott-Zustand gewittert, als die Flüchtlingskrise passierte.

Er vermietete beide Erdgeschosswohnungen an die Gemeinde/Stadt. Genauer gesagt, wird die Anmietung vom städtischen Landratsamt verwaltet.

So wie meine Kenntnis ist, bringt dort die Stadt Personen unter. Das können z.B. Obdachlose sein, oder Menschen, die aus dem Gefängnis entlassen wurden oder z.B. Flüchtlinge.

Die beiden Wohnungen sind ca. 2,5 Zimmer groß. In jede der beiden Wohnungen wurde jeweils ein Flüchtling von der Stadt untergebracht.

Mit dem einen Flüchtling gibt es keine Probleme.

Mit dem anderen Flüchtling gibt es dafür umso mehr Probleme. Seit seinem Einzug begannen Nachtruhestörungen, dauerndes knallen mit den Türen, lautstarke Besuche, die Streitgespräche in der Wohnung und vor dem Haus bis um 02:00 Uhr z.B. am ersten Weihnachtsfeiertag führten.

Einer der Mieter hat sich das nicht bieten lassen und sprach den Flüchtling darauf an. Dafür wurde dann vom Flüchtling sein Auto zerkratzt – mitten am Tat, als wäre das das normalste auf der Welt. Als sie sich ein anderes Mal gestritten haben, ist der Flüchtling in das oberste Stockwerk dem Mieter gefolgt und hat angefangen gegen die Wohnungstür des Mieters zu treten, dass die Polizei einschreiten musste.

Die Vermieterin ist eine Frau. Sie scheint von dem aggressiven Flüchtling mit Worten bedroht worden zu sein, als sie ihm mal die Leviten lesen wollte. Sie will diese Bedrohung aber nicht zugeben. Wir vermuten, dass sie erfolgreich eingeschüchtert wurde.

Die Mieter forderten von der Vermieterin, den Flüchtling dort zu entfernen. Sie teilte aber mit, dass sie das nicht könne, denn die Mieterin der Wohnung wo er wohnt, sei die Gemeinde/Stadt. Sie könnte nur insgesamt der Stadt die Wohnung komplett kündigen. Dann würde die Stadt dort natürlich den Flüchtling entfernen, aber auch keine Miete mehr für den angemieteten Wohnraum zahlen.

Letztlich ist es so, dass die Vermieterin nicht einschreiten will, vermutlich aus einer Mischung der Bedrohung und der Tatsache, dass sie sonst die ganze Wohnung der Stadt kündigen müsste und damit keine Miete mehr für die Schrott-Wohnung bekommen würde.

Die anderen Mieter haben auch Kontakt zu der Stadt aufgenommen und forderten, dass der aggressive Flüchtling dort entfernt wird. Die Stadt sagte telefonisch erst zu das zu tun, hat dem Flüchtling mehrere Ersatzwohnungen angeboten. Dieser lehnte alle Ersatzwohnungen aber ab. Auf weitere Anfrage bei der Stadt, nach der Versetzung des Flüchtlings, teilte diese den Mietern mit, dass sie das nicht tun werde. Wenn er dort raus soll, muss die Vermieterin den Wohnraum kündigen, den sie an die Stadt vermietete.

Da nun die Möglichkeiten, die die Mieter hatten ausgeschöpft wurden, scheint keine andere Möglichkeit zu bestehen, als es auf rechtlichem Wege zu probieren.

Doch wie Ihr Euch vorstellen könnt, kennt sich kaum ein Rechtsanwalt mit diesem Thema aus. Die Mieter würden auch lieber gegen die Stadt als Untermieterin des Wohnraums vorgehen, als gegen die Vermieterin, da sonst das Verhältnis zu der Vermieterin davor sehr gut war.

Welches Rechtsgebiet sollte ein Rechtsanwalt haben, den man mit der Sache mandatiert? Ggf. einen für Asylrecht nehmen, da dieser sich bezüglich dieser Unterbringungen von Gemeinden und Städten auskennen müsste?

Welche Schritte könnte/sollte dann ein solcher Rechtsanwalt erwägen?

Habt Ihr sonstige Ideen, wie man das Problem lösen könnte. Kann ja nicht sein, dass vier Parteien wegen einem Störenfried umziehen müssen.

Grüße
P.O.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von platinus.one):
Doch wie Ihr Euch vorstellen könnt, kennt sich kaum ein Rechtsanwalt mit diesem Thema aus.

Kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.

Ein Fachanwalt für Mietrecht sollte wissen, wie man als Mitmieter rechtlich wirksam gegen agressive (Unter-)Mieter und Untervermieter vorgehen kann.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
platinus.one
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich selbst weiß es nicht. Hier scheint die Situation komplizierter.

Natürlich kann man gegen den Flüchtling auf Unterlassung klagen. Problem ist hier: Flüchtling ist Zahlungsunfähig. Flüchtling bekommt Prozesskostenhilfe, falls er die beantragt. Bei einem Obsiegen bekommt man die eigenen RA-Kosten nicht von der Prozesskostenhilfe des Flüchtlings ersetzt und auch nicht von ihm selbst. D.h. man bleibt auf den RA-Kosten auch dann sitzen, wenn man gewinnt. Das weiß so einer natürlich. Frage ist auch, ob es ihm nicht egal ist, ob er sogar in Knast geht, wenn er schon mitten am Tag Fahrzeuge demoliert und dann der Polizei sagt, ihm sei alles egal, was passiert.

Hier wäre die Frage, ob es überhaupt rechtlich erfolgsversprechend ist, gegen die Mieterin der Wohnung des Flüchtlings vorzugehen, also die Stadt. Denn der Flüchtling ist kein Untermieter im rechtlichen Sinne, das ist ja das rechtliche Problem. Er wird dort nur "untergebracht".

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von platinus.one):
Denn der Flüchtling ist kein Untermieter im rechtlichen Sinne,

Egal. Der Mieter stellt die Wohnung zur Verfügung, ist somit Wohnungsgeber.



Zitat (von platinus.one):
Natürlich kann man gegen den Flüchtling auf Unterlassung klagen.

Kann man. Da in der Regel aber sinnlos, haben ich das auch nicht geraten.


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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Sind die Wohnungen derzeit noch verschimmelt? Ist noch Schimmel sichtbar?
-- Gesundheitsamt kommen lassen, Wohnung prüfen lassen

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https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
platinus.one
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Sind die Wohnungen derzeit noch verschimmelt? Ist noch Schimmel sichtbar?
-- Gesundheitsamt kommen lassen, Wohnung prüfen lassen

Der modrige Geruch ist beim Betreten des Treppenhauses im Erdgeschoss deutlich zu riechen.

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#6
 Von 
platinus.one
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von platinus.one):
Denn der Flüchtling ist kein Untermieter im rechtlichen Sinne,

Egal. Der Mieter stellt die Wohnung zur Verfügung, ist somit Wohnungsgeber.

Verstehe ich Dich richtig, dass man durchaus gegen die Stadt als Mieter klagen könnte, statt gegen den Hauseigentümer?

Falls dem so ist. Was ist die Rechtsgrundlage dafür? Ist der "Mieter Stadt", welcher die Wohnung an den Flüchtling überlässt, sozusagen in der Störer- oder Mitstörerhaftung?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von platinus.one):
Ist der "Mieter Stadt", welcher die Wohnung an den Flüchtling überlässt, sozusagen in der Störer- oder Mitstörerhaftung?

Korrekt.

Nur ein Selbstläufer ist das halt nicht, schon gar nicht für Laien.


Der "Mieter Stadt" kann im übrigen kündigen, wenn ihm das alles mit der Klage auf den Keks geht. Dann sind die Wohnungen wieder leer - und die Vermieterin nicht ganz glücklich.

Deshalb wäre abzuwägen gegen wen man wie vorgeht.



Achja, wurde eigentlich wegen des Mietmangels die Miete schon gemindert? Sollte man eventuell auch mal in Angriff nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
platinus.one
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von platinus.one):
Ist der "Mieter Stadt", welcher die Wohnung an den Flüchtling überlässt, sozusagen in der Störer- oder Mitstörerhaftung?

Korrekt.

Nur ein Selbstläufer ist das halt nicht, schon gar nicht für Laien.


Der "Mieter Stadt" kann im übrigen kündigen, wenn ihm das alles mit der Klage auf den Keks geht. Dann sind die Wohnungen wieder leer - und die Vermieterin nicht ganz glücklich.

Deshalb wäre abzuwägen gegen wen man wie vorgeht.



Achja, wurde eigentlich wegen des Mietmangels die Miete schon gemindert? Sollte man eventuell auch mal in Angriff nehmen.


Du schreibst, das sei kein Selbstläufer. Dafür soll ein RA genommen werden. Aber es gibt auch schlimme Mietrechts-RAs - musste schon einen erleben. Könntest Du mir sagen, worauf diesbezüglich geachtet werden sollte?

Stadt würde dann vermutlich einfach den Mieter austauschen. Wenn die Wohnung an die Stadt vermietet ist und keiner drin wohnt, kriegt Vermieterin/Grundstückseigentümerin trotzdem Mietzahlngen von der Stadt. Ist unabhängig davon, ob da Jemand untergebracht ist oder nicht. Anfangs war die Wohnugn an die Stadt vermietet und stand ein halbes Jahr leer. Vermieterin/Grundstückseigentümerin bekam für die Zeit trotzdem die Miete dafür.

Deshalb wäre es am "schönsten", wenn man der sowieso eingeschüchterten Vermieterin "nichts Böses" antäte, da man sich mir ihr auch ein weiteres problemloses Mieverhältnis wünscht. Man würde am liebsten gegen die Stadt vorgehen.

Miete wurde noch nicht gemindert, da man eben mit der Vermieterin ja keinen Stress beginnen will, der sich in die Zukunft trägt. Nachher ist der Flüchtlings-Stress weg und dafür hat man den Stress mit der Vermieterin. Aber man hat ihr mehrfach schriftlich erklärt, dass der Flüchtling Probleme macht und sie war auch dabei, als die Polizei wegen dem Flüchtling da war. D.h. sie hat alles aus erster Reihe mitbekommen.

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#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von platinus.one):
Stadt würde dann vermutlich einfach den Mieter austauschen.

Mann muss differenzieren, die Stadt / Kommune hat das Objekt gemietet, sogar auf längere Zeit, entweder 5 oder 10 Jahre. Und die Ausländerbehörde ist für die Zuteilung zuständig, ja nach Stadt gibt es direkt in der Stadt oder beim Landkreis die Behörde.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Also VM hat an die Stadt vermietet oder LK vermietet.

Auch hier kann er/sie wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens den MV kündigen (fristlos und/oderordentlich). Der Ansprechpartner ist jedoch für die übrigen Mieter der Vermieter, da dieser der Vertragspartner ist. Parallel dazu kann man den renitenten Mieter (die gibt es in jeglicher couleur und ist nicht auf Flüchtlinge beschränkt) anzeigen und man sollte es auch. Miettechnisch jedoch kann nur der VM hier durchgreifen.

Und natürlich wird es Anwälte geben, dieses Mandat übernehmen und durchziehen, allerdings muss der VM hier aktiv werden.

Aktivieren Sie die Mietergemeinschaft und schreiben gemeinsam einen Brief an den VM.

-- Editiert von AltesHaus am 12.08.2018 09:17

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich bin zwar nicht unbedingt ein Freund von Strafanzeigen wegen jeder Kleinigkeit. Aber Sachbeschädigung in der Form wie hier beschrieben, da ist das doch angebracht. Das wäre für mich der Einstieg. Abschrift dieser Strafanzeige an das Ausländeramt, zur Kenntnisnahme. Bei Krach nächtens die Polizei holen. Sauberes Protokoll über Vorfälle führen, man weiss nie, wozu man das benötigt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
platinus.one
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Sind die Wohnungen derzeit noch verschimmelt? Ist noch Schimmel sichtbar?
-- Gesundheitsamt kommen lassen, Wohnung prüfen lassen


Was kann das Gesundheitsamt machen, wenn es Schimmel in der Atemluft feststellt? Untersagen die Wohnung zu vermieten oder was passiert dann in der Praxis?

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#13
 Von 
platinus.one
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Aktivieren Sie die Mietergemeinschaft und schreiben gemeinsam einen Brief an den VM.

Das wurde bereits gemacht. Steht im Eröffnungsposting.
Problem wird eher sein, dass alle zum Anwalt gehen. Eine Partei hat keine RSV. Andere Partei fühlt sich vom Störenfried so verunsichert und eingeschüchtert, dass sie schlicht Angst davor hat gegen ihn vorzugehen, weil sie Repressalien fürchtet.
So bleiben nur noch Zwei. Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, kann man nicht wissen, was die zwei genannten Parteien wirklich aussagen, oder ob sie sich nach gutem deutschen Brauch an "nichts" erinnern können, etc.

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#14
 Von 
platinus.one
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nur ein Selbstläufer ist das halt nicht, schon gar nicht für Laien.

Kannst Du mir genauer schreiben, was Du damit meinst?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von platinus.one):
Kannst Du mir genauer schreiben, was Du damit meinst?

Selbstläufer = etwas, was wie von selbst läuft.
Also den gewünschten Erfolg hat, ohne das man viel dafür tun müsste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
platinus.one
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag zum Thema:

Die vier Parteien haben einen Mietvertrag mit fester Laufzeit und einer festen Miete für diese Zeit. Der früheste läuft in drei Jahren aus.

Es könnte sein, dass die Vermieterin gesehen hat, dass die Vermietung der Wohnungen an die Stadt lukrativer ist, als an die normalen Mieter.

Es könnte sein, dass ihr das Verhalten des Störers in die Hände spielt.

Möglich ist, dass sie die alten Mieter so zum schnellen Auszug bewegen will, um dann die vier frei werdenden Wohnungen ebenfalls an die Stadt zu einem besseren Mietzins zu vermieten.

Diese Option ist heute bei einem Gespräch "wie Schuppen von den Augen" gefallen, weil es herauskam, dass sie einem der Mieter, als er sich bei ihr mündlich unter vier Augen über den Flüchtling beschwerte, sagte, wenn ihm die Wohnung nicht gefalle, solle er doch ausziehen. Sie hätte bereits Interessenten für seine Wohnung.

Ein mieses Spielchen, wenn das sich als der Hauptgrund darstellen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von platinus.one):
Das wurde bereits gemacht. Steht im Eröffnungsposting.


Und alle Mietparteien haben geschrieben, dass der Hausfrieden nachhaltig gestört ist und, wenn nicht Abhilfe geschaffen wird, man entsprechende Gegenmaßnahmen - zB Minderung der Miete - aufnimmt? (Das natürlich nur mit anwaltlicher Hilfe). Oder ist man zum VM gedackelt und hat sich mal beschwert? Um den Dingen den Vorwärtstrieb zu geben, muss man entsprechenden Druck ausüben.

Zitat (von platinus.one):
Problem wird eher sein, dass alle zum Anwalt gehen.


Also wird es für die anderen auch nicht so schlimm sein.

Zitat (von platinus.one):
Möglich ist, dass sie die alten Mieter so zum schnellen Auszug bewegen will, um dann die vier frei werdenden Wohnungen ebenfalls an die Stadt zu einem besseren Mietzins zu vermieten.


Das ist ja eher eine Vermutung Ihrerseits, da auch die Städten und Gemeinden keine Unsummen zahlen um die Flüchtlinge unterzubringen, Ihr diesbezüglicher Vortrag macht für mich keinen Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von platinus.one):
Nachtrag zum Thema:

Die vier Parteien haben einen Mietvertrag mit fester Laufzeit und einer festen Miete für diese Zeit. Der früheste läuft in drei Jahren aus.


Da würde mich doch mal interessieren, was so als Grund jeweils im Mietvertrag steht, wieso das angeblich Zeitverträge sein sollen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#19
 Von 
peterk2002
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zitat (von platinus.one):
Nachtrag zum Thema:

Die vier Parteien haben einen Mietvertrag mit fester Laufzeit und einer festen Miete für diese Zeit. Der früheste läuft in drei Jahren aus.


Da würde mich doch mal interessieren, was so als Grund jeweils im Mietvertrag steht, wieso das angeblich Zeitverträge sein sollen.

Ich glaube der Grund ist egal. Laut Gesetz ist nur eine für den Mieter nachteilige Vereinbarung verboten.

D.h. im Umkehrschluß: Für den Vermieter gilt diese Vereinbarung, für den Mieter aber nicht.

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#20
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

nein dass heißt, wenn die Befristung unwirksam ist, gilt sie gar nicht und es handelt sich um unbefristete Mietverträge

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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