Vorbehaltliche Zustimmung des Vermieters

30. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Gromac80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorbehaltliche Zustimmung des Vermieters

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem, und zwar haben mein Freundin und ich beschlossen demnächst zusammen zu ziehen. Im Moment wohne ich noch bei den Eltern und meine Freundin mit unserem gemeinsamen Sohn alleine. Geplant ist, dass ich zu Ihr ziehe. Laut Gesetz ist vorher die Zustimmung des Vermieters einzuholen was wir auch getan haben und der Vermieter vorbehaltlich zugestimmt hat.
Jetzt kommt auch der Punkt wo ich einige Sachen nicht ganz verstehe. Der Vermieter schreibt meiner Freundin folgendes:
„Die Zustimmung erteile ich vorbehaltlich eines Beitritts ihres Lebensgefährten zu allen Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag. Ich bitte Sie, mir eine entsprechende formlose Erklärung Ihres Lebensgefährten einzureichen."

Meine Fragen dazu sind folgende:
1. Wie sieht so eine formlose Erklärung aus? Was muss ich da reinschreiben?
2. Bin ich danach ein vollwertiger Mieter mit allen Rechten und Pflichten? Im Moment steht nur meine Freundin im Mietvertrag, ich würde jedoch auch gerne in den Mietvertrag damit ich eben alle Pflichten aber vor allem Rechte habe.
3. Falls nein zu 2. Hab ich ein Anrecht in den Mietvertrag aufgenommen zu werden?
4. Sollte es in Zukunft Streit zwischen meiner Freundin und mir geben, welche Rechte hätte ich in der Wohnung auf Basis der formlosen Erklärung? Könnte sie mich dann von einem Tag auf den anderen vor die Tür setzen?

Danke schon mal im Voraus für alle Antworten.

-- Editiert Gromac80 am 30.04.2014 09:50

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Laut Gesetz ist vorher die Zustimmung des Vermieters einzuholen


... die dieser aber nicht unberechtigt verweigern darf, sondern nur in Ausnahmefällen (wenn die Wohnung überbelegt wäre, wenn der Lebensgefährte den Bruder des Vermieters umgebracht hat etc.).

quote:
Die Zustimmung erteile ich vorbehaltlich eines Beitritts ihres Lebensgefährten zu allen Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag


Dazu ist der VM gar nicht berechtigt bzw. der Lebensgefährte nicht verpflichtet.

Das wäre de facto der Eintritt in den Mietvertrag als Mitmieter, dazu müßte der Mietvertrag entsprechend einvernehmlich von allen drei Parteien (VM, M und Lebensgefährte) geändert werden, eine bloße formlose Erklärung des Lebensgefährten genügt nicht (was, wenn die Mieterin irgendwann sagt "mich hat keiner gefragt, ich stimme dem nicht zu"?).

quote:
Hab ich ein Anrecht in den Mietvertrag aufgenommen zu werden?


Nein, wenn VM und/oder M das nicht wollen, geht das nicht.

quote:
Sollte es in Zukunft Streit zwischen meiner Freundin und mir geben, welche Rechte hätte ich in der Wohnung auf Basis der formlosen Erklärung? Könnte sie mich dann von einem Tag auf den anderen vor die Tür setzen?


Ja, weil die formlose Erklärung eines Dritten eben nicht den Mietvertrag zwischen VM und M abändern kann. Der Lebensgefährte hätte sich damit gegenüber dem VM verpflichtet, aber der VM kann die Wohnung nicht ohne Zustimmung des M noch an den Lebensgefährten vermieten.

Noch mal: der einzig saubere Weg (wenn der Lebensgefährte in den Mietvertrag eintreten will und alle Beteiligten einverstanden sind) ist eine Änderung des Mietvertrages, die von allen drei Beteiligten unterschrieben wird.

Bitte schriftlich schriftlich schriftlich, kein "wir haben uns beim Nachmittagstee mündlich geeinigt", darauf kann man im Streitfall (etwa im Trennungsfall) nicht mal eine Sandburg bauen.

-- Editiert BigiBigiBigi am 30.04.2014 11:42

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Meine Fragen dazu sind folgende:
1. Wie sieht so eine formlose Erklärung aus? Was muss ich da reinschreiben?
2. Bin ich danach ein vollwertiger Mieter mit allen Rechten und Pflichten? Im Moment steht nur meine Freundin im Mietvertrag, ich würde jedoch auch gerne in den Mietvertrag damit ich eben alle Pflichten aber vor allem Rechte habe.



Wenn du in den MV mit aufgenommen werden möchtest, reicht "hiermit tritt Herr ... dem Mietvertrag ... mit Wirkung vom ... bei".

Bsp.:

Das OLG Cel­le hat in ei­ner Ent­schei­dung vom 27.11.2007 aus­ge­führt, das der Bei­tritt ei­nes wei­te­ren Mie­ters zu ei­nem Miet­ver­trag der Schrift­form ge­nügt, wenn der Ver­mie­ter mit dem neu ein­tre­ten­den Mie­ter un­ter Be­zug­nah­me auf den Miet­ver­trag den Bei­tritt schrift­lich ver­ein­bart und der bis­he­ri­ge Mie­ter le­dig­lich form­los die­sem Bei­tritt zu­stimmt.

Wichtig also, daß das sowohl der Vermieter, als auch der Neu-Mieter unterschreibt, noch besser auch der Alt/Mit-Mieter, jeder erhält eine Durchschrift.

Das hat aber auch u.U. nachteilige Folgen, beide Mieter haften dann als Gesamtschuldner, haften beide für die ganze Miete, können nur gemeinsam kündigen.

quote:
4. Sollte es in Zukunft Streit zwischen meiner Freundin und mir geben, welche Rechte hätte ich in der Wohnung auf Basis der formlosen Erklärung? Könnte sie mich dann von einem Tag auf den anderen vor die Tür setzen?


Du musst nicht Mitmieter werden, der Vermieter kann das nicht erzwingen und deinen Einzug nicht verhindern.

Denkbar wäre auch, daß du mit der Freundin einen Unter-Mietvertrag schliesst. Da hättest du aber nur eine extrem kurze Kündigungsfrist vom 15. zum Monatsende. Deshalb wahrscheinlich keine Option.

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""

-- Editiert asap am 30.04.2014 12:07

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gromac80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Dazu möchte ich noch einmal verdeutlichen (weil das vielleicht aus dem ersten Post nicht so hervorgeht), dass ich selber daran Interesse habe mit in den Vertrag aufgenommen zu werden. Das liegt eben daran, dass ich mich Absichern möchte, damit ich nicht irgend wann mal, wenn es Stress gibt, auf der Strasse stehe. Auch wenn das vielleicht Nachteile mit sich bringt wie von asap angesprochen (also die Pflichten), sind mir dann die Rechte doch wichtiger. Ein Untermietvertrag wäre natürlich ne Möglichkeit, jedoch sind die 14 Tage Kündigungsfrist doch etwas wenig, daher würde ich lieber eben als vollwertiger Mieter aufgenommen werden.

quote:
Du musst nicht Mitmieter werden, der Vermieter kann das nicht erzwingen und deinen Einzug nicht verhindern.

Ich denke verhindern will der Vermieter nichts, es ging mir in dem Punkt auch viel mehr um meine Freundin, damit ich abgesichert bin.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Ich denke verhindern will der Vermieter nichts, es ging mir in dem Punkt auch viel mehr um meine Freundin, damit ich abgesichert bin.


Deine Freundin kann deiner Aufnahme in den Mietvertrag zustimmen, muß aber nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das liegt eben daran, dass ich mich Absichern möchte, damit ich nicht irgend wann mal, wenn es Stress gibt, auf der Strasse stehe. <hr size=1 noshade>

Nun, wenn Frauen das in solchen Situationen unbedingt wollen, dann stehst Du erstmal auf der Straße, egal ob Du im Vertrag stehst oder nicht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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