Vollstreckung wegen falscher BKA

2. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
derpechvogel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckung wegen falscher BKA

Guten Tag, ich habe das folgende Problem: ich habe seit einem Jahr Streit mit meinen Vermietern um eine Betriebskostenabrechnung vom 2010, weil sie von mir eine angebliche Nachzahlung in Höhe von 841,14€ fordern. Erstens gibt es einen Fehler auf der Abrechnung bei der Vorauszahlung (ich habe 300€ mehr vorausgezahlt, als auf dem Blatt steht) und zweitens hat der Vermieter die Betriebskosten für zwei Personen abgerechnet, obwohl ich das ganze Jahr allein wohnte. Der Vermieter sendete mir im ganzen Jahr 2011 "Abmahnungen", auf die ich jedes Mal mit der selben Begründung Einspruch legte. Irgendwann im März 2012 erhielt ich einen Mahnbescheid von den Anwälten des Vermieters, der am 02.02.2012 gesendet wurde. Ich erhielt den Brief über einen Monat zu spät, weil der Immobilienverwalter des Vermieters meinen Namensschild auf den falschen Briefkasten gesetzt hatte. Auf den Mahnbescheid legte ich trotzdem Einspruch, und meldete auch dabei den Fehler mit dem Briefkasten (der bis heute vom Immobilienverwalter noch nicht korrigiert wurde). Trotz Einspruch erhielt ich am 05.05.2012 einen gelben Vollstreckungsbescheidsbrief. Ich gab den Brief am nächsten Tag der Sekretärin meines Rechtsanwalts ab und erwartete, dass mein Anwalt einen Einspruchsbrief schreibt. Zwei Wochen später rufte ich diesen an, denn ich machte mir schon Sorgen, weil ich noch keine Antwort bekam, und da meinte mein Anwalt, er hätte die Unterlagen nicht gefunden (er fand sie später wieder). Daher habe ich die Einspruchsfrist gegen die Vollstreckung versäumt. Jetzt stehe ich in Schwierigkeiten, ich bekomme übermorgen einen Gerichtsvollzieher. Ich habe mit der Gerichtsvollzieherin bereits telefonisch gesprochen und sie meinte, ich kann eine Vollstreckungsabwehrklage stellen. Aber ich habe gehört es kostet Geld. Ich bin Studentin und habe nur sehr geringes Eikommen, ich kann mir leisten weder die unberechtigte Nachzahlung noch sonstige Kosten zu zahlen, und ich weiss, dass ich im Recht bin: der Fehler in der Betriebskostenabrechnung ist offensichtlich (man braucht nur die eingegebene Summe mit meinem Mietvertrag zu vergleichen) und ich habe alle Beweise, dass ich nicht zu zweit gewohnt habe. Wie kann ich nur noch dafür sorgen, dass das Gericht auch meine Argumente prüft? Und dass die Vollstreckung wenigstens bis zu einem Gerichtsurteil eingestellt wird? Danke im Voraus.

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-- Editiert derpechvogel am 02.07.2012 19:39

-- Editiert derpechvogel am 02.07.2012 19:39

-- Editiert derpechvogel am 02.07.2012 19:46

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
der Fehler in der Betriebskostenabrechnung ist offensichtlich (man braucht nur die eingegebene Summe mit meinem Mietvertrag zu vergleichen)


Wichtig ist ja wohl nicht was in deinem Mietvertrag steht, sondern was du tatsächlich gezahlt hast.

quote:
und ich habe alle Beweise, dass ich nicht zu zweit gewohnt habe


Und das wußte der Vermieter, oder hast du das nur mit Zugang der BKA mitgeteilt?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Im Augenblick geht es ja wohl mehr um Formalien. Denn der Vollstreckungsbescheid ist in der Welt. Wie wärs, erneut den Anwalt zu kontaktieren? Damit der die Abwehrklage formuliert (wobei ich Zweifel daran habe, dass hier die Voraussetzungen gem. § 767 ZPO gegeben sind). Denn Frist verbaseln ist da nicht drinnen angeführt.

Vielleicht klappt ja die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand? Da ist aber die Mitwirkung des Anwaltes angesagt. Also, setze Dich mit dem in Verbindung.

wirdwerden

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#3
 Von 
derpechvogel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wichtig ist ja wohl nicht was in deinem Mietvertrag steht, sondern was du tatsächlich gezahlt hast.


Ich habe natürlich das gezahlt, was im Mietvertrag steht. Kann das auch mit Kontoauszügen beweisen, aber sollte nicht eig. der Vermieter das Gegenteil beweisen, wenn er das meint? Ich zahle nämlich meine Miete (inkl. Betriebskoten) regelmäßig.

quote:
Und das wußte der Vermieter, oder hast du das nur mit Zugang der BKA mitgeteilt?


Klar wusste der Vermieter das. Es geht um folgendes: ich hatte 2009 einen Freund und wir hatten uns erstmal entschieden, zusammen zu ziehen. Weil er damals ARGE-Empfänger war, hatte ich im März 2009 meinem Vermieter die ARGE-Unterlagen zu ausfüllen geschickt. Dennoch haben wir uns kurz danach anders überlegt, und ich sendete dann (ungefähr 1 Monat später) meinem Vermieter ein Schreiben, wo ich sagte, dass mein Freund doch nicht zu mir zieht und dass ich weiter allein wohnen werde (ich müsste irgendwo zu Hause noch ne Kopie davon haben, aber finde die nicht mehr...ich meine, der Schreiben ist vom 2009 und wir haben 2012...). Hab noch damals mit dem Immibilienverwalter telefoniert um das zu bestätigen, und die meinten: "es ist ok, wir haben es aufgeschrieben". Auf der BKA 2009, die irgenwann im 2010 kam, stand auch nur eine Person. Und plötzlich bekam ich letztes Jahr die BKA 2010 mit 2 Personen, und seitdem behauptet der Vermieter, ich hätte durch die Arge-Unterlagen einen Untermietervertrag abgeschlossen und bestreitet, dass ich diesen kurz danach kündigte (obwohl er damals die Kündigung telefonisch annahm). Hab seitdem noch Zeugenunterschriften von der Nachbarschaft gesammelt und dem Vermieter geschickt, und mein Anwalt hat letztens vom Stadthaus die bestätigung erhalten, dass die Person, um die es sich handelt, nicht bei mir angemeldet ist.

Ich verstehe nicht, wie kann das Gericht einfach so nen Vollstreckungsurteil sprechen, ohne erstmal meine Argumente zu prüfen. Warum können die nicht erstmal ne ganz normale Klage richten, gegen die ich mich auch in Ruhe wehren könnte? Sollte das Gericht der Gegenseite Recht geben, würde ich erstmal Einspruch stellen und im letzten Fall den Betrag in Raten zahlen. Aber so geben die mir keine Chance. Ich müsste jetzt meine Masterarbeit schreiben, die ich spätestens am Anfang September abgeben soll, aber stattdessen werde ich von solchen Sachen bedrückt. Kann ich noch irgendwie die Vollstreckung in ein Gericht verwandeln?

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#4
 Von 
derpechvogel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Vielleicht klappt ja die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand? Da ist aber die Mitwirkung des Anwaltes angesagt. Also, setze Dich mit dem in Verbindung.


Wie kann man eine Wiedereinsetzung beantragen? Ich muss leider sagen, mein Anwalt ist ziemlich schlapp...wie gesagt, hab wegen ihm die Einspruchsfrist gegen Vollstreckung versäumt. Und hab gestern mit ihm telefoniert, er meinte: "ich sehe da wenig Aussicht auf Erfolg, aber ich gebe die Unterlagen meiner Haftpflichtversicherung um zu prüfen, ob wie ne Chance haben...". Ich glaube, er hat nur Angst um seinen Gehalt. Sogar die Gerichtsvollzieherin (die von der Gegenseite beauftragt wurde) hat mir bessere Auskünfte gegeben.

PS: nach dem Gespräch mit meinem Anwalt hab ich gestern das Gericht angerufen, das mir den Vollstreckungsbrief geschickt hat. Sogar die meinten, ich soll einen Einspruch noch schicken, obwohl die Frist versäumt wurde. Hab das dann gemacht (per Fax geschickt).

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Mit dem "Gehalt" des Anwaltes hat das so ganz und gar nichts zu tun. Seine Versicherung zahlt, wenn ihm ein Verschulden anzurechnen ist UND die Angelegenheit Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Vielleicht bezweifelte er ja letzteres?

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Ich verstehe nicht, wie kann das Gericht einfach so nen Vollstreckungsurteil sprechen, ohne erstmal meine Argumente zu prüfen.

Du hattest genug Gelegenheit diese vorzutragen.
Der Mahnbescheid sieht eine Frist von 2 Wochen vor.
Der Vollstreckungsbescheid ebenfalls.
Dazwischen kommt noch die Postlauf- und Verwaltungszeit.
Also in der Regel 5-8 Wochen Zeit,etwas vorzutragen
Wenn in der Zeit NICHTS kommt, dann hast du halt keine Argumente, das Urteil wurde gesprochen.



quote:
Warum können die nicht erstmal ne ganz normale Klage richten, gegen die ich mich auch in Ruhe wehren könnte?

:augenroll:
Wenn die Gerichte auf jede Schnarchnase warten würden die erst in die Pötte kommt wenn der Boden brennt, dann hätten die bald Spinnweben vor der Türe ...



quote:
Ich habe natürlich das gezahlt, was im Mietvertrag steht.

DAS ist natürlich besser als nichts, enthebt dich aber nicht von der Pflicht die realen Kosten zu zahlen.



quote:

Kann das auch mit Kontoauszügen beweisen, aber sollte nicht eig. der Vermieter das Gegenteil beweisen, wenn er das meint?

Das hat er doch! Es nennt sich Betriebskostenabrechnung.
Ist man damit nicht einverstanden, entbindet das aber nicht von der Zahlungspflicht.
Man kann man Einsicht in die Belege nehmen und dann substantiert bestreiten.



quote:
der Fehler in der Betriebskostenabrechnung ist offensichtlich (man braucht nur die eingegebene Summe mit meinem Mietvertrag zu vergleichen)

quote:
Ich zahle nämlich meine Miete (inkl. Betriebskoten) regelmäßig.

Du hast offensichtlich nicht realisiert, das du nicht die Betriebskosten sondern nur Vorauszahlung auf die zu erwartenden Betriebskosten zahlst?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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