Verzögerung beim Einzugtermin durch Vermieter

22. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
TomTrouble
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzögerung beim Einzugtermin durch Vermieter

Hallo,

ich habe grade ein akutes Problem, evtl. kann ja jemand kurzfristig Info geben...

Ich habe einen gültigen, unterschriebenen Mietvertrag zum 1.12.2012. Die alte Wohnung ist Ordnungsgemäß gekündigt - auch 1.12.2012.
Nun rufen die neuen Vermieter an und teilen mir mit, ich könne erst zum 1.1.2013 einziehen, da die Vormieterin erst dann ausziehen könne.

Habe morgen um 16:00h Termin mit den neuen Vermietern.
Wie kann/soll ich mich verhalten, da ich nicht gleich mit dem Anwalt drohen will.
Hat jemand Erfahrungen??

Danke schon einmal und sorry wenn es hierzu schon einen Thread gibt. Bin neu hier drin und unter Zeitdruck...

Grüße,

Thomas



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

- Gibt es bereits einen Nachmieter für deine Wohnung? Falls nein, dann frage deinen Noch-Vermieter, ob du einen Monat länger bleiben kannst.

- Frage die Vermieter, was sie dir als Alternative für den Dezember anbieten können, wenn du zum 1.12. aus der alten Wohnungf ausziehen mußt. Überlege dir, was du benötigst: Lagerraum für die Möbel, eine Unterkunft für dich.


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#2
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Wie kann/soll ich mich verhalten, da ich nicht gleich mit dem Anwalt drohen will.
Hat jemand Erfahrungen??


Wirklich viel wirst du nicht machen/drohen können. Der Vermieter kann/darf die Vormieterin ja beim Besten Willen nicht einfach auf die Strasse setzen, er müsste sie rausklagen, was innerhalb eines Monats nichts werden würde...

Natürlich wird dein neuer Vermieter dir deinen Schaden, also alle Aufwendungen für provisorische Unterkunft, Einlagerung von Hab und Gut etc ersetzen müssen, wird sich das aber dann bei deiner Vormieterin holen können (soweit dort Geld vorhanden natürlich, aber das ist nicht dein Problem).



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Edit: Und dem Vermieter Stress machen würde ich an deiner Stelle auch nicht, schließich ist es nicht seine Schuld, und damit würdest du nur von Anfang an das Verhältnis zu ihm belasten

-- Editiert galabaer am 22.11.2012 19:18

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#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

das eine ist das Gesetz, dass den Vermieter zu Schadensersatz verpflichtet, wenn er dir nicht zum 1.12. Den Vertragsgegenstand zur Verfuegung stellt, hier also die Wohnung. das andere ist der gute Wille auf beiden Seiten, oder hier sogar drei, nämlich auch die alte Mieterin.
Wieviele Zimmer hat denn die neue Wohnung? vielleicht kannst du wenigstens in ein Zimmer schon einziehen? dann müsst ihr halt einen Monat zusammen leben.
Einen Wohnung kündigt man übrigens zum letzten Tag des Monats und nicht zum ersten, d.h. Du müsst theoretisch also ueber Nacht deine Sachen Lagern, und sei es im LkW

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#4
 Von 
TomTrouble
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Meinungen. Hatte jetzt den Termin mit neuem Vermieter. Ist ein gangbarer Kompromiss geworden.
Ich kann bis zum 15.12 in der alten Wohnung bleiben.
Möbel laget neuer Vermieter ein.
Bis zum ersten schlafe ich bei meinen Eltern.
Bekomme dafür 2 Monatsmieten nebst NK erlassen.

Ich denke das geht, da niemand wirklich sauer auf den anderen ist (nur auf die Vormieterin)

Danke und Grüße,

Thomas

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#6
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

quote:
Warum 2 Monate ?


Schmerzensgeld für die 2 Wochen bei den Eltern :grins:

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