Vertretungsberechtigung vor dem Vermieter

10. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
www.2dk.de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertretungsberechtigung vor dem Vermieter

Hallo,

Viele Freunde fragen mich ob ich ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen kann und evtl. Ratschläge zu Mietrechtsfragen geben kann.

Mein Problem ist hierbei ab und zu, dass ich in einigen Fällen Schriftverkehr mit den Vermietern führen muss.

Ich habe eine Firma und würde auch diesen Briefkopf benutzen wollen, so dass ich nicht jedesmal die Absenderadresse eines Freundes ändern muss sondern der Vermieter gleich an mich schreiben kann.(Außerdem bestätigt es sich von mal zu mal mehr, dass Firmen eher ernster genommen werden als Privatpersonen)

Meine Frage lautet deswegen, ob ich vor dem Vermieter für meine Freunde vertretungsberechtigt sein kann, wenn ich nur eine entsprechende Vollmacht habe??
Dazu kommt noch das ich keine juristische Person bin.

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

LG

DKSA


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3 Antworten
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#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
www.2dk.de
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Information.

Nachdem ich deinen letzten Satz gelesen hab, dass ich das überprüfen von Rechnungen mit anmelden soll, stellt sich mir die Frage ob ich evtl. auch eine Rechtsberatungserlaubnis o.ä. benötige!?

Ich möchte ja nur Freunden und Bekannten helfen die Ärger mit dem Vermieter haben und das evtl. auch nebenberuflich.

Bin mir nicht ganz sicher was ich da alles genau beachten muss.

Vielen Dank nochmal & LG

DKSA

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#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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