Vertrag nach erfolgter Unterschrift vom Vermieter geändert

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
holkoe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertrag nach erfolgter Unterschrift vom Vermieter geändert

Hallo, zwei Wochen vor Einzug habe ich einen Vertrag zur Untermiete(Zimmer) unterschrieben. Dieser Vertrag war unbefristet, zum Glück habe ich Ihn fotografiert, man sieht das leere Feld.
Bei Einzug am ersten Tag, kam mir die Vermieterin mit Ausreden wegen Eigenbedarf und so. Sie trug nachträglich ein, "Vorübergehend für 3 Monate ". Ist dieser Vertrag überhaupt gültig ?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von holkoe):
Ist dieser Vertrag überhaupt gültig ?
Der nachträglich veränderte ist ohne deine Zustimmung nicht gültig. Ob der erste Vertrag gültig ist kommt darauf an, was besprochen wurde bzw, ob da schon eine Unterschrift des Vermieters drauf war. Durch den Ablauf bei Einzug könnte ein mündlicher Mietvertrag bzw. eine Änderung des alten Vertrages entstanden sein.

Kurzum: Alles ist möglich. Es kommt auf die Abläufe an.

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 993x hilfreich)

Und genauo genommen Betrug...

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#3
 Von 
holkoe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja , der Vertrag war bereits vom vermieter unterschrieben.

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#4
 Von 
holkoe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht ja auch darum das der Vermieter ein Dokument nach erfolgter beidseitiger Unterschrift nachträglich abgeändert hat.

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#5
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Die VM wohnt mit in der Wohnung? Dann duerftet ihr unabhängig von der Rechtslage viel Spaß haben.

Ansonsten Foto vom Vertrag mit Unterschriften und leerem Textfeld ausdrucken und gut sichtbar auf den Kuechentisch legen. Daneben eine Kopie der manipulierten Version, einem Ausdruck von StGB 267 Urkundenfaelschung und einen Briefumschlag mit der Adresse der örtlichen Staatsanwaltschaft.

Zettel daneben : Wir muessen reden.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Ansonsten Foto vom Vertrag mit Unterschriften und leerem Textfeld ausdrucken und gut sichtbar auf den Kuechentisch legen. Daneben eine Kopie der manipulierten Version, einem Ausdruck von StGB 267 Urkundenfaelschung und einen Briefumschlag mit der Adresse der örtlichen Staatsanwaltschaft.

Zettel daneben : Wir muessen reden.

Bitte nicht. Das klingt hier im Forum amüsant. In der Praxis wird es wahrscheinlich mehr Probleme hervorrufen als das es löst.
Worum geht es denn konkret? Sollst du ausziehen, fürchtest du das oder geht's nur ums Prinzip?

Bei deiner eigenen Bewertung achte bitte auch auf die Ausnahmen in § 549 (2) BGB und ggf. auf § 573a (2) BGB . Solltest du mit deiner Argumentation "kein Zeitmietvertrag" durchdringen, kann schlimmstenfalls eine wirksame Kündigung zum Ende August neben deinem Schreiben liegen.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Frage: Wieso haben Sie nicht auch einen Vertrag, da bedarf es doch keines Fotos ...

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#8
 Von 
holkoe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Vertrag wurde auch nachträglich abgeändert, was hätte ich denn tun sollen ? Gehen und auf der Straße leben ?
Nur zum Glück habe ich ja das Original fotografiert, damit ist meiner Meinung nach bewiesen, das die VM Urkundenfälschung begangen hat. Aber ich werde zunächst nichts in die Richtung unternehmen.
Die VM hat mir gekündigt, aber diese ist unwirksam da ohne Begründung. Das reicht mir erstmal.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von holkoe):
Mein Vertrag wurde auch nachträglich abgeändert, was hätte ich denn tun sollen ? Gehen und auf der Straße leben ?.


Evtl. ist hier eine Definition von "nachträglich" nötig. Meine Definition wäre ... Sie haben den Vertrag unterschrieben und zwei Wochen später kommt der VM und verlangt eine Änderung. Hier hätten Sie ablehnen können und zwar ohne auf der Straße zu leben.

Zitat:
Nur zum Glück habe ich ja das Original fotografiert, damit ist meiner Meinung nach bewiesen, das die VM Urkundenfälschung begangen hat.


Nö, damit ist nur bewiesen, dass Sie einen Vertrag fotografiert haben, zumal Sie ja dann noch erklären müssen, warum der VM beide Verträge "fälschen" konnte, wo der Ihre sich ja wohl auch in Ihrem Besitz befand und die Änderung demgemäß in Ihrem Beisein und mit Ihrer Zustimmung durchgeführt wurde.

Zitat:

Aber ich werde zunächst nichts in die Richtung unternehmen.


Das sollten Sie auch im eigenen Interesse unterlassen, jemanden zu Unrecht einer Straftat zu beschuldigen ist in unserem Land verboten und unter Strafe gestellt.

Zitat:
Die VM hat mir gekündigt, aber diese ist unwirksam da ohne Begründung. Das reicht mir erstmal.


Und wieso unwirksam?

-- Editiert von AltesHaus am 23.07.2017 18:25

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von holkoe):
Mein Vertrag wurde auch nachträglich abgeändert, was hätte ich denn tun sollen ?
Das kommt dann auf das Geschick des Vermieters an. Vielleicht bekommt er daraus eine einvernehmliche Änderung des Mietvertrages konstruiert.
Zitat (von holkoe):
Gehen und auf der Straße leben ?
Zum Gericht gehen, einweilige Verfügung beantragen und den Vermieter auf Schadensersatz verklagen. Dazu hätten auch die Hotelkosten gehört. Mit einem beidseitig unterschriebenen Mietvertrag in der Hand wäre das zumindest möglich gewesen. Nun wird es deutlich schwieriger.

Zitat (von holkoe):
Die VM hat mir gekündigt, aber diese ist unwirksam da ohne Begründung.
Aha. Was soll dann der sinnfreie andere Thread, wenn du das eh schon weißt?

Hüte dich davor, alle für dich positiven Dinge zu sammeln und alles Negative zu vernachlässigen. Es ist möglich, dass du Recht hast. Anhand der bisher gegebenen Informationen ist dies aber nicht wirklich einzuschätzen.

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#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Wenn beide Exemplare geändert wurden, ist das natürlich was anderes und salopp gesamt : dumm gelaufen fuer dich.

Ob Befristung oder Kuendigung wirksam sind oder nicht, kann man nicht beurteilen, da zuviel Infos fehlen.

Der Hauptpunkt meiner Aussage oben bliebt aber gueltig. Mit so einem Vermieter sollte man froh sein, wenn man ihn los ist, weil er offensichtlich nicht bereit ist, sich an Verträge zu halten.
Such dir einfach ein neues Zimmer wo anders mit netten Leuten.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)
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#13
 Von 
holkoe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie Ihnen scheint....nicht böse sein aber das ist doch eine ziemlich schwammige aussage ihrerseits.
Andere Aussagen in den Foren lauten das eine Kündigung für Wohnraum begründet sein muss.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von holkoe):
Mein Vertrag wurde auch nachträglich abgeändert,

Das wird man vor Gericht aber sehr gut erklären müssen ...



Zitat (von holkoe):
Nur zum Glück habe ich ja das Original fotografiert, damit ist meiner Meinung nach bewiesen, das die VM Urkundenfälschung begangen hat.

Nö, damit ist eigentlich nur beweisen, das man einen noch nicht fertig ausgehandelten Vertrag fotografiert hat.



Zitat (von holkoe):
Die VM hat mir gekündigt, aber diese ist unwirksam da ohne Begründung.

Nette Theorie, aber schlicht falsch.
§ 573a z.B. verlangt gar keine Begründung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
holkoe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Haben Sie den §573a ganz durch gelesen ? Sie haben recht in einem Punkt, es braucht wohl keine Begründung.
Aber da steht auch das sich dadurch die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert.

In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

Was nicht der Fall ist, im Kündigungsschreiben wird dies nicht erwähnt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von holkoe):
Wie Ihnen scheint....nicht böse sein aber das ist doch eine ziemlich schwammige aussage ihrerseits.
Andere Aussagen in den Foren lauten das eine Kündigung für Wohnraum begründet sein muss.

Dann lass dir in den anderen Foren mal den Grund dafür erklären. Sollte dann § 573 BGB als Begründung fallen, lese § 549 Abs. 2 BGB durch und verstehe was es bedeutet, wenn da steht, dass § 573 BGB für Wohnraum nach § 549 Abs. 2 BGB nicht gilt.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat:
Haben Sie den §573a ganz durch gelesen ? Sie haben recht in einem Punkt, es braucht wohl keine Begründung.


Na Sie sind ja ein besonders reizendes Kerlchen ....

Lesen Sie alle Themenstränge die Sie einsetzen komplett, oder nur das, was Ihnen behagt? Ich empfehle die Sichtung des Themas im Parallelthread und dort

#6
Zitat:
Dann lies dir mal § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB durch. § 573 BGB wird in dem Fall vermutlich nicht gelten. Somit kann eine unbegründete Kündigung durchaus wirksam sein. Und die Frist nach § 573c (3) BGB ist sogar länger als nötig.


Nicht zu früh frohlocken ...

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