Verteilerschlüssel Betriebskosten

8. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
willymaus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Verteilerschlüssel Betriebskosten

Hallo,
ich wollte mal die Betriebskosten unserer diesjährigen Nebenkostenabrechnung etwas eruieren und hätte folgende Frage.
Wenn im Mietvertrag keine bestimmte Regelung getroffen ist, werden die Betriebskosten wie Hauswart/Reinigung, Feuerlöscherwartung, Rauchmelderwartung, Legionellenprüfung etc. nach qm abgerechnet. Nach Berechnung ist mir aufgefallen, dass alle diese Posten viel teurer sind wenn sie nach qm berechnet werden, als wenn sie durch die Einheiten (8 Nutzer) geteilt würden. Das finde ich persönlich sehr ärgerlich und auch irgendwie ungerecht. Blödes Beispiel: Wir als Bewohner des Erdgeschosses nutzen das Treppenhaus am wenigsten bzw. 1 Treppe, müssen aber das meiste dafür zahlen, weil wir eine größere Wohnung haben. Das kann doch irgendwie nicht sein ??? Gibt es eine Möglichkeit, diese Posten nach Einheiten abzurechnen?
Vielen Dank !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Das kann doch irgendwie nicht sein ???


Das ist aber dennoch so vom Gesetzgeber vorgesehen.

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit, diese Posten nach Einheiten abzurechnen?


Nur wenn der Vermieter einer entsprechenden Vertragsänderung zustimmt. Allerdings würde es mich überraschen, wenn er das macht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
willymaus
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Warum wäre das überraschend ? Hat das Nachteile für den Vermieter ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Warum wäre das überraschend ? Hat das Nachteile für den Vermieter ?


Er müsste das in allen anderen Mietverträgen auch ändern und das geht jeweils nur mit Zustimmung des Mieters. Warum sollten die anderen Mieter einer für sie jeweils nachteiligen Vertragsänderung zustimmen?

Wenn die anderen Mietverträge nicht geändert werden, dann bleibt der Vermieter auf der sich ergebenden Differenz sitzen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von willymaus):
Hat das Nachteile für den Vermieter ?

Klar >Mehrkosten plus >Mehrarbeit
Wenn er in eurem Vertragsverhältnis den Umlageschlüssel auf "Wohneinheit" ändert, so ändert das nichts an den Mietverhältnissen der anderen Mieter.

Wenn es durch die Änderung des Umlageschlüssel für dich günstiger wird, dann muss es ja zwangsläufig für andere Wohnung teurer werden. Da die anderen Wohnungen aber nach wie vor mit Umlageschlüssel "Wohnfläche" abzurechnen wären, ergäben sich Differenzen, auf denen zwangsläufig der Vermieter sitzenbleiben würde.

Außerdem entstehen Zusatzkosten, weil 2 Durchläufe/Versionen der Betriebskostenabrechnung erstellt werden müssten > einmal zur teilweisen Weitergabe an die Mieter mit Umlageschlüssel "Wohnfläche" und einmal zur teilweisen Weitergabe an die Mieter mit Umlageschlüssel "Wohneinheiten".

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

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