Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen.
Also die Sache ist die:
Bin Anfang 2000 in eine ältere Mietwohnung gezogen (ca 40 Jahre alt) die kleinere Mängel aufwies.Beim Einzug habe ich diese Mängel hingenommen aber die Vermieterin mündlich darauf hingewiesen keinerlei Reparaturkosten zu übernehmen.Sie wurden auch nicht im Mietvertag oder in sonstiger Form schriftlich festgehalten.Ich mußte auch keine Kaution bezahlen, da der Gesamtzustand der Wohnung dies nicht gerechtfertigt hätte.
Nun aber zum eigentlichen Problem.
Beim Einzug stellte ich fest, dass sich bei der Balkontüre (Doppelflügeltür) nur noch die beiden unteren Verbindungsschlösser schließen ließen. Das obere Verbindungsschloss ging nicht mehr zu da sich die äußere Flügeltür oben nach außen bog.Außerdem stand die Tür etwas unter Spannung da die beiden Flügelhälften nicht mehr passgenau waren.Nun hat sich der Zustand der Tür bis zu meinem Auszug im Oktober 06 soweit verschlechtert, das alle 3 Verbindungsschlösser nicht mehr funktionieren.
Nun soll ich die Reparaturkosten von 130 € ( laut Kostenvoranschlag, Austausch der Verbindungsschlösser- Ferndiagnose) tragen.Dies habe ich abgelehnt und bekam daraufhin einen Brief vom Anwalt mit der Zahlungsauffordeung.Die Begründung lautet natürlich " Türe war bei Einzug unbeschädigt".Hab nun erstmal mit meiner Darstellung zurückgeschrieben.
Wie ist euer Empfinden bei dieser Sache ?
Bin mal gespannt auf eure Antwort....
Grüßle I-W
Verschlechterung eines vorhandenen Mangel nach Auszug
9. Januar 2007
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Frage vom 9. Januar 2007 | 12:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschlechterung eines vorhandenen Mangel nach Auszug
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#1
Antwort vom 9. Januar 2007 | 12:23
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Wäre erst mal zu klären, ob es sich bei dem Mangel um normalen Verschleiss handelt.
Gruß
Michael
#2
Antwort vom 9. Januar 2007 | 14:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschleiß war auch mein erster Gedanke, aber dann hätte der Anwalt ja gar keinen Grund gehabt mir diese Zahlungsaufforderung zu schicken......
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Januar 2007 | 14:21
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Der Anwalt hat den Grund, daß der Vermieter ihn dafür bezahlt. Nur weil ein Anwalt was schreibt heist daß noch lange nicht, daß er Recht hat. Er vertritt nur die Interessen seines Mandanten.
Gruß
Michael
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