Vermietetes Haus verkaufen

4. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
annastb
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)
Vermietetes Haus verkaufen

Hallo zusammen.
Habe auch mal auch eine Frage. Angenommen wir würden das Haus (vermietetes freistehendes Einfamilienhaus) kaufen. Da wohnt Familie mit 3 relativ kleinen Kindern. Wollen nicht ausziehen. Hätte eine Klage auf Räumung/Eigenbedaf Aussicht auf Erfolg, wenn Mieter der Kündigung widersprechen würden. Im Ort ist für die Familie nichts vergleichbares in der Größe und für den Preis zu finden. Wohnangebotssituation sieht schlecht aus.
Was nun? Wie lange kann Räumung dauern? Gerichtsverfahren? Kosten etc.?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat:
Was nun? Wie lange kann Räumung dauern? Gerichtsverfahren? Kosten etc.?

Es kommt zum einen darauf an, wie lange wohnt die Familie schon drin, Alter der Kinder.
Kosten vor Gericht, nicht absehbar.
Meist hilft es die Mieter mit entsprechend Geld zum Umzug zu bewegen, z.B. eine Jahresmiete von einem vergleichbaren Objekt und die Beteiligung an den Umzugskosten.

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#2
 Von 
annastb
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

kinder sind 5 monate 1,5 jahre und 7. steht fest dass sie widerspruch einlegen werden werden und nicht ausziehen wollen.
wohnen grade 1 jahr hier und sind in den letzten 2 jahren 3 mal schon umgezogen, wegen familienzuwachs. es ist sehr schwer für die, etwas gleichwertiges hier im ort zu finden. wegen 3 kinderzimmern müssten die schon 5 zimmer haben, es gibt einfach nichts in der größenordnung im ort. wird bestimmt schwierig oder?

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Warum sollte hier denn die Eigenbedarfskündigung nicht greifen?

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Warum sollte hier denn die Eigenbedarfskündigung
nicht greifen?

Das Problem der §574 BGB und eben das eine Kind ist ein halbes Jahr das Kind mit 7 Jahren kann wegen der Schule auch als Hinderungsgrund dargestellt werden. Insbesondere dürfte dann §574 c Abs 2 in die Hände der Mieter spielen, sollte die Frau noch mal "zufällig" Schwanger werden.
Man kann sich ausrechnen, wie lange sich dann alles hinaus ziehen kann, aus dem Grund auch der Ratschlag ein wenig Geld in die Hand zu nehmen, und in der Nähe den Mieter nach einer Ersatzwohnung zu sehen, mit dem ein wenig Bonus ihnen für vielleicht 1 Jahr (wenn die Miete höher ist) die Miete zu zahlen, sowie sich an den Umzugskosten.
So was hat schon Wunder gewirkt, denn wie der TE schreibt, am Ort gäbe es nichts, also wird es dieses Jahr wegen dem einen Kind mit 7 Jahren schon mal nichts. und mit den anderen Umständen welche als Sozialklausel immer wieder vorgebracht werden, kann es gut und gerne bis 4 Jahre oder länger dauern. Kommt dann noch eine Krankheit (ja so was soll es auch geben) dazu möchte ich nicht in den Schuhen des Käufers sein, welcher selbst einziehen will.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ja, aber es käme auch auf die tatsächlichen Umstände an. Hier würde ich unbedingt einen Fachmann hinzuziehen. Ich glaube nicht, dass man so pauschal sagen kann, dass der 574er greift. Hier muss die Sachlage durch einen Anwalt in die Tiefe geprüft werden. Lieber erst mal in einen Anwalt investieren und dann entscheiden, ob man das evtl. Wagnis eingeht.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von annastb):
Hätte eine Klage auf Räumung/Eigenbedaf Aussicht auf Erfolg, wenn Mieter der Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Mietvertrag Muster ) widersprechen würden.


Warum nicht? Einem Eigentümer kann man es nicht verwehren, in seinem eigenen Haus zu wohnen. Er muss natürlich auch wirklich einen Eigenbedarf haben.

Sollte der Eigenbedarf tatsächlich bestehen, kommt eine Kündigung natürlich durch.

Zitat (von annastb):
Im Ort ist für die Familie nichts vergleichbares in der Größe und für den Preis zu finden. Wohnangebotssituation sieht schlecht aus.


Das ist nicht das Problem des Vermieters. Und auch der Preis kann sich auch ändern, bzw. an vergleichbaren Wohnraum anzupassen, was einem Vermieter auch zu raten wäre, wenn ein Mieter nicht ausziehen möchte. Das der Wohnraum auf Dauer unterhalb der durchschnittlichen Kosten für vergleichbaren Wohnraum bleibt, muss der Vermieter nicht garantieren.

Zitat (von 0815Frager):
Das Problem der §574 BGB und eben das eine Kind ist ein halbes Jahr das Kind mit 7 Jahren kann wegen der Schule auch als Hinderungsgrund dargestellt werden. Insbesondere dürfte dann §574 c Abs 2 in die Hände der Mieter spielen, sollte die Frau noch mal "zufällig" Schwanger werden.


Da ist natürlich auch noch die Lage des Mieters einzuordnen, wie groß ist hier der Eigenbedarf wirklich. Eine Einzelperson hat vermutlich schlechtere Karten als eine Familie mit 5 Kindern, die derzeit in einer 2 Raumwohnung wohnen.

Zitat (von annastb):
Was nun? Wie lange kann Räumung dauern? Gerichtsverfahren? Kosten etc.?


Wie lange, ist von den Gerichten abhängig. Gewöhnlich gibt man dem Mieter noch eine Räumfrist.

Kosten für das Gerichtsverfahren und die Anwälte zahlt der Unterlegene. Wenn die Kündigung gerechtfertig ist, zahlt das der Mieter.
Streitwert sind eine Jahres-Netto-Kaltmiete. Kosten kann man mit einem Prozesskostenrechner berechnen.


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