Vermieterin verweigert Mietvertrag

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
M.Knobel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Vermieterin verweigert Mietvertrag

Hallo...Ich wohne seit über 2 Jahren in einem Zimmer über einer Pizzeria
Die Pächter haben immer ihre Miete pünktlich von mir bekommen
Seit die neue Pächterin den Laden übernommen hat läuft Einiges sehr komisch ab !
Seit Dezember bin ich arbeitslos und das Jobcenter übernimmt anstandslos die 300 Euro Warmmiete...
Aber die Vermieterin verweigert seit 2 Monaten einen neuen Mietvertrag und auch die Belege.
Die Miete wurde immer Bar bezahlt ohne Quittung oder Sonstiges
Jetzt sagt sie mir ich solle zu sehen wie ich die Mietschulden bezahle
Da aber das Jobcenter Mietvertrag oder Belege braucht steck ich in der Klemme
Was tun ???

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Aber die Vermieterin verweigert seit 2 Monaten einen neuen Mietvertrag


Ein neuer Mietvertrag ist nicht erforderlich. Der alte Mietvertrag gilt weiter.

Zitat:
Die Miete wurde immer Bar bezahlt ohne Quittung oder Sonstiges


Die Vermieterin ist zur Ausstellung einer Quittung verpflichtet. Daher sollte die Vermieterin schriftlich und nachweisbar zur Ausstellung von Quittungen aufgefordert werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
M.Knobel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Also sind die verursachte Mietschulden nicht meine Schuld ?
Das Jobcenter meint wer als Vermieter seine " Mitwirkungspflicht " nicht nachkommt kann auch keine Schuld dem Mieter geben.. ?
Auch würde mir keine Mahnung...Keine Kündigung...Und auch noch keine Räumungsklage zugestellt...Alles nur mündlich
Haben mir schon gedroht mich auf die Straße zu setzen !!
Ich weiß nicht mehr weiter...

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von M.Knobel):
Also sind die verursachte Mietschulden nicht meine Schuld ?
Welche Mietschulden???
Du hast doch geschrieben, dass die Miete immer bar bezahlt wurde. Dann sollte es eigentlich keine Mietschulden geben.


Zitat (von M.Knobel):
Auch würde mir keine Mahnung...Keine Kündigung...Und auch noch keine Räumungsklage zugestellt...Alles nur mündlich
Welche Mahnung/Kündigung????
Erzähl doch bitte einfach mal alles relevante, damit man dir einen Rat geben kann.

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#4
 Von 
Rockville
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

Um welche "Mietschulden" handelt es sich denn? Ich verstehe das auch nicht so...

Oder meint der neue Pächter, da es keine Belege für deine früheren Zahlungen gibt, hättest du keine Miete bezahlt?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
M.Knobel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Jobcenter will die Miete übernehmen.Kann aber nicht ohne Vertrag oder Belege
Vermieterin weigert sich seit 2 Monaten diese mir zu geben
Auch wenn ich Bar bezahlen würde auch nicht
Jetzt meint sie das " Ich " Schuld bin und soll zusehen wie ich zu Geld komme
Die will mich auf die Straße setzen...Geht das überhaupt ohne Räumungsklage ??
Ich bin zur Zeit arbeitslos und krank noch dazu...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rockville
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

Wie oben schon geschrieben: Dein bestehender Mietvertrag hat weiterhin bestand. Nur weil sich der Eigentümer geändert hat, muss kein neuer Mietvertrag erstellt werden.

Du brauchst quasi fürs Jobcenter eine Bescheinigung, wie hoch die Miete und alles ist, oder?

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#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass es gar keinen schriftlichen Mietvertrag gibt und deshalb auch die Miete bar und ohne Quittung bezahlt wurde. Vielleicht wollte da ja jemand Steuern sparen oder das Zimmer wäre gar nicht als Wohnraum geeignet.

Wo und wie bereitet man denn sein Essen zu und gibt es eien Waschgelgenheit/Toilette?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
M.Knobel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist im 1 .Stock..6 Zimmer werden da vermietet...Alle kein Mietvertrag
Dusche und Waschbecken sind bei mir im Zimmer
Du hast wahrscheinlich Recht...Da wird Schwarz die Miete eingesteckt
Kann meine Miete seit Januar nicht mehr Bar bezahlen
Jobcenter will Nachweise sehen sonst zahlen die nicht
Komisch ist auch das ich keine schriftliche Mahnung oder Kündigung bekomme
Wie soll da ein Rechtsanwalt tätig werden ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von M.Knobel):
Auch wenn ich Bar bezahlen würde auch nicht
Einfach überweisen, dann hat man den Beleg von der Bank.

Zitat (von M.Knobel):
Jetzt meint sie das " Ich " Schuld bin
Ja woran denn überhaupt??? Das erzählst du uns ja nicht.


Zitat (von M.Knobel):
Kann meine Miete seit Januar nicht mehr Bar bezahlen
Einfach überweisen!!!

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#10
 Von 
M.Knobel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

einfach ihr überweisen?
Geht auch nicht...Keine Bankdaten bekomme ich von der !
Von welchem Geld auch ? Krieg ja nur die 430Euro ohne Wohngeld ! !
Werde Morgen zum Jobcenter und das protokolieren lassen
Vermieterin weigert sich seit Januar mitzuwirken und keine Belege vorweisen will
Die will mich raushaben...Aber ohne Räumungsklage geht das wohl nicht,oder?
Und wenn die Drohungen nicht aufhören mich einfach rauszuschmeißen geh ich zur Polizei
Jetzt hab ich schon 3 Monats Mieten nicht bezahlen können wegen Der !

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von M.Knobel):
Jetzt hab ich schon 3 Monats Mieten nicht bezahlen können wegen Der
Und wo ist das Geld dafür? Du solltest dir eine Zeugen suchen, mit diesem und dem Geld zur Vermieterin gehen und ihr die Miete zahlen. Eine Quittung muss sie dir ausstellen.
Alternativ setz ein Schreiben auf in welchem du sie aufforderst dir die Bankverbindung mitzuteilen. Dieses Schreiben zeigst du einem Zeugen. In dessen Beisein steckst du dieses Schreiben in einen Umschlag, fährst mit dem Zeugen zur Post und gibst diesen Brief als Einwurfeinschreiben auf.

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag, folglich kann sie Dir auch keinen geben.

Versteht sich eigentlich von selbst. Aber es gibt einen mündlich geschlossenen Mietvertrag.

Und es gibt Wohnungsgeberbescheinigungen. Der Vermieter ist verpflichtet diese auszufüllen, Du musst sie ihm nur vorlegen.
Auf den hier in Dortmung üblichen Formularen ist die Rechtsgrundlage zur Verpflichtung des Vermieters genannt.

Dass Du seit Januar die Miete nicht gezahlt hast, ist natürlich Deine Schuld, wessen sonst.
Den Vermieter hat es nicht zu interessieren, woher Du Geld bekommst. Für ihn ist es nur wichtig, dass er den Mietzins erhält.

Kein schriftlicher Mietvertrag und auch keine bestätigte Barzahlung, Deine Position in einem denkbaren Rechtsstreit ist nicht die Beste, da Du absolut nichts beweisen kannst. Du hast dich auf ein Konstruckt eingelassen, von dem Du von Anfang an wusstest, dass nicht alles rechlich sauber über die Bühne geht. erwartest Du ernsthaft, dass sich das jetzt ändert.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rockville
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Und es gibt Wohnungsgeberbescheinigungen. Der Vermieter ist verpflichtet diese auszufüllen, Du musst sie ihm nur vorlegen.
Auf den hier in Dortmung üblichen Formularen ist die Rechtsgrundlage zur Verpflichtung des Vermieters genannt.


Das stimmt nicht so ganz ;-) Der Wohnungsgeber (was übrigens nicht zwingend der Vermieter/Eigentümer sein muss), muss diese Bestätigen bei einer An- oder Ummeldung ausstellen - aber eine generelle Verpflichtung außerhalb des Bundesmeldegesetzes besteht nicht ;-)

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#14
 Von 
M.Knobel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Das ändert sich jetzt
Habe Montag einen Termin bei einer Stelle für bedrohte Obdachlosigkeit
Desweiteren geh ich aufs Rathaus und hol mir ein Antrag auf einen Wohnberechtigungs Schein
Ich nehme jede Wohnung jetzt an...Auch Deutschland weit...
Nur weg hier
Wenn ihr nur die Verhältnisse sehen könntet die ich hier habe...Furchtbar
Ich hätte schon Januar reagieren sollen
Aber seit dem Tod meiner Frau war mir ziemlich Alles egal was mit mir passiert
Ab Jetzt nicht mehr!!

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#15
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Mir ist der geschilderte Sachverhalt völlig unklar. Da steht:

Zitat:
Hallo...Ich wohne seit über 2 Jahren in einem Zimmer über einer Pizzeria
Die Pächter haben immer ihre Miete pünktlich von mir bekommen
Seit die neue Pächterin den Laden übernommen hat läuft Einiges sehr komisch ab !


Es gibt eine neue Pächterin der Pizzeria.
Also kein Eigentümerwechsel.
Wenn das Zimmer von dem früheren Pächter der Pizzeria gemietet wurde und der Pächter gewechselt hat, gibt es kein
"Kauf bricht nicht Miete" ( § 566 BGB ), aber auch kein Mietverhältnis mit dem neuen Pächter.
Die Miete hätte weiter an den alten Pächter gezahlt werden müssen.
Mit dem neuen Pächter besteht kein Mietverhältnis und es gibt von diesem auch keine Mietforderung und damit höchstens einen Mietrückstand gegenüber dem alten Pächter.
Der alte Pächter ist weiter in der Pflicht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#16
 Von 
M.Knobel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Der vorige Pächter ist zurück nach Italien
Also nicht mehr greifbar...Weder Adresse noch Bankdaten sind vorhanden
Vielleicht noch eine letzte Bitte hab ich
Vielleicht weiß irgendwer wo Ich und mein kleiner Hund noch eine Bleibe bekommen kann ?
Anlaufstellen... Adressen...Links..?
Es ist so furchtbar überhaupt ein Zimmer oder Wohnung zu bekommen in Heilbronn
Auf jede freie Wohnung kommen 40 Bewerber ...Ein Lotterie Spiel
Ich danke Euch für eure Meinungen und Tipps

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Der vorige Pächter ist zurück nach Italien
Also nicht mehr greifbar...Weder Adresse noch Bankdaten sind vorhanden


Also war der Pizzabetreiber (Pächter) eigentlich der Hauptmieter und er hat seinen Vertrag beendet ohne alle gemieteten Räume dem Eigentümer wieder ohne Mieter zu übergeben.
Damit wäre also der Hauseigentümer in der Verantwortung.
Er könnte von der Untermieterin sowohl die Räumung als auch Nutzungsentschädigung verlangen.
Dies hätte das Jobcenter auch erkennen können und hat es auch wohl gemerkt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#18
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Bin mir jetzt auch nicht sicher, ob ich das richtig verstehe, aber für mich liest es sich so:

Es gibt eine Pizzeria mit Pension-/ Fremdenzimmern. Diese wurden bereits vom Vorpächter der Pizzeria langfristig vermietet. Wenn der neue. Pächter dann nicht darauf bestanden hat, dass die Zimmer zusammen mit dem Lokal leer übergeben werden, gehe ich davon aus, dass gewollt war/ist, dass die Mieter bleiben. Die Mietverhältnisse wurden also übernommen.

Der TE hat also ein möbliertes Zimmer gemietet. Vermieter ist die neue Pächterin, die ja auch die Miete einfordert. Da der TE allerdings seit Januar 2018 auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen ist, benötigt er für das Jobcenter nachweise der Mietzahlungen. Bis diese vorliegen wird vom Jobcenter lediglich die Regelleistung ausgezahlt, nicht aber die Miete. Diese kann aber nachgezahlt werden, sobald geeignete Nachweise vorgelegt werden.
Da die Miete bis jetzt vom Jobcenter nicht ausgezahlt wurde, sind seit Januar Mietschulden aufgelaufen, die von der Nachzahlung getilgt werden würden.

Hier besteht scheinbar das Problem: Es gibt keinen schriftlichen Mietvertrag und keine Quittungen für die Vergangenheit, da diese von der Vermieterin verweigert werden.

Grundsätzlich vorab: Ein Mietvertrag kann natürlich auch mündlich geschlossen werden. Da die Vermieterin die Miete einfordert, gehe ich auch davon aus, dass ein solcher besteht. Ebenso kann und darf die Miete natürlich in bar bezahlt werden. Diese ordnungsgemäß zu versteuern ist Aufgabe des Vermieters und kann dem Mieter im Prinzip egal sein. Auch eine Quittung muss nicht zwingend vom Mieter verlangt werden (im Supermarkt muss ja auch kein Kassenzettel mitgenommen werden) - Nachteil: Die ordnungsgemäße Zahlung für die Vergangenheit lässt sich im Streitfall nicht nachweisen.

Im Bezug auf das Jobcenter würde ich wie folgt vorgehen:

Es gibt eine sogenannte Vermieterbescheinigung (Formular des Jobcenters). Die würde ich mir besorgen. Dazu ein entsprechendes Anschreiben aufsetzen und die Vermieterin auffordern, diese Bescheinigung bis zum xx.xx.2018 ausgefüllt an den Mieter auszuhändigen (1 Woche Frist sollte hier reichen). Gleichzeitig darauf hinweisen, dass nach Vorlage der Mietbescheinigung im Jobcenter die Rückständigen Mieten von dort nachgezahlt und die Mietschulden seit Januar 2018 beglichen werden.
Das Schreiben und das Formular würde ich gemeinsam mit einem Zeugen in einen Briefumschlag packen und der Vermieterin persönlich übergeben (ebenfalls mit Zeugen).

Da die Vermieterin gegenüber dem Jobcenter eine Mitwirkungspflicht hat, kann sie nach Fristablauf ggf. auf Ausstellung der Bescheinigung verklagt werden.

Alternativ könnte man auch das Jobcenter bitten, die gute Frau direkt anzuschreiben - manchmal wirkt so ein offizieller Brief von einem Amt, voll mit §§, durchaus Wunder...

Viele Grüße
Künstlerin

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
M.Knobel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich danke ihnen sehr
Das hat sehr geholfen

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Rockville):
Das stimmt nicht so ganz ;-) Der Wohnungsgeber (was übrigens nicht zwingend der Vermieter/Eigentümer sein muss), muss diese Bestätigen bei einer An- oder Ummeldung ausstellen - aber eine generelle Verpflichtung außerhalb des Bundesmeldegesetzes besteht nicht ;-)


Danke für den Hinweis, ich habe ohne Nachzugucken geschrieben und die Begriffe verwechselt. Wohnungsgeberbescheinigung für die Anmeldung, Vermieterbescheinigung als Nachweis für einen bestehenden Vertrag und die Miethöhe (s. neuem Beitrag der Künstlerin).

Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 60 SGB 2 in Verbindung mit §21 SGB 10.

Zitat (von Künstlerin):
Alternativ könnte man auch das Jobcenter bitten, die gute Frau direkt anzuschreiben - manchmal wirkt so ein offizieller Brief von einem Amt, voll mit §§, durchaus Wunder...
zumal die auch immer gleich darauf hinweisen, dass bei Verweigerung ein Bußgeld von bis zu 5000 € fällig ist.

Aber das hilft jetzt alles nichts, wenn die kündigung kommt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Nunja, das würde ich jetzt so nicht sehen... die Kündigung wäre zumindest ein Nachweis für den bestehenden Mietvertrag und die Miethöhe - was wiederum dazu führen würde, dass das Jobcenter die Miete übernehmen, nachzahlen und somit die fristlose Kündigung heilen könnte. Kommt zusätzlich eine ordentliche Kündigung, hat der TE zumindest etwas Zeit, eine geeignete Wohnung zu suchen...

Außerdem könnte man auch über die Zulässigkeit der Kündigung streiten, wenn der Vermieter den Rückstand durch seine Verweigerungshaltung quasi selbst verschuldet hat. Der TE hat sich ja offensichtlich seit Monaten darum bemüht, dass es zu einer solchen Situation erst garnicht kommt.

0x Hilfreiche Antwort

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