Vermieterin übersendet Unterlagen nicht

20. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
andreas2611
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)
Vermieterin übersendet Unterlagen nicht

Hallo,

durch eine Unachtsamkeit meinerseits habe ich meinen PVC-Boden in der Küche ruiniert. Dieser wurde nun komplett ausgetauscht und meine Hausratversicherug würde den Schaden auch ohne Beanstandung bezahlen.

Allerdings ist hierfür sowohl die Originalrechnung für den Boden als auch ein ausgefülltes Formular von meiner Vermieterin noch nötig. Leider schafft es meine Vermieterin seit einem halben Jahr und trotz diverser Erinnerungen (auch von der Versicherung) nicht diese beide ihr vorliegenden Zettel wegzuschicken. Somit würde ich ja auf den Kosten der Rechnung sitzenbleiben. Habe ich hier irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, das ganze auf meine Vermieterin umzuwälzen?

Vielen Dank und Grüße

Andreas

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Warum? Bist Du in Vorkasse gegangen?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#2
 Von 
andreas2611
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)

ja ich bin in Vorleistung gegangen, nachdem ich die Zusicherung meiner Versicherung hatte, den Schaden zu regulieren. War wohl ein Fehler...

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Allerdings.

Grundsätzlich ist das Vermietersache, und der bekommt dann als Geschädigter das Geld von der Versicherung. Sicherlich möchte die Versicherung auch einen Abzug neu für alt machen.
Ob Du Dir jetzt das Geld holst, indem Du unter Vorankündigung mit der Miete aufrechnest, würde ich jetzt so nicht einfach sagen. Da würde ich mir rechtssicherheit über eine Anwaltsauskunft (z.B. bei frag-einen-anwalt) holen.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#4
 Von 
andreas2611
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)

ok schon mal danke bis hierher...
Allerdings verstehe ich nich wie das Vermietersache sein soll? Ich habe ja den Boden beschäidgt und muss doch somit für den neuen so oder so Aufkommen oder?

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#5
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ich hatte zuletzt auch eine Haftpflichtsache: Geschädigter hat Kostenvoranschläge eingeholt und mit Versicherung abgerechnet. Hatte ich nix mit zu tun.

Mietsache: Du hättest das natürlich ersetzen müssen, wenn Du nicht versichert bist. Aber zunächst einmal bestimmt ja der Vermieter über den vermieteten Bodenbelag und hat Schäden zu ersetzten. Gibt es einen Verursacher, rechnet er mit dem ab, hat der eine Versicherung, rechnet er mit dieser ab.
Ausserdem: der Bodenbelag hat ja auch ein gewisses Verfallsdatum. Mit einem neuen Bodenbelag steht sich der Vermieter ja nun besser als vor dem Schaden. Dafür machen die Versicherungen einen Abzug neu für alt.

Bei diesem Vermieter hättest Du wahrscheinlich heute noch den defekten Bodenbelag?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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-- Editiert SueCologne am 20.11.2013 14:21

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#6
 Von 
andreas2611
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)

ich bin erste letztes jahr eingezogen und da wurde extra ein neuer boden und eine neue küche gemacht, insofern wird der abschlag nicht so groß sein :)
ja wenn ich nicht aktiv geworden wäre und das selber in die hand genommen hätte wäre der boden immer noch der kaputte da hast du recht

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Da die Hausratversicherung i.A. den Neuwert ersetzt, dürfte ein Zeitwertabschlag sowieso kein Thema sein.

Was ich seltsam finde ist, dass Deine Hausratversicherung überhaupt zahlt, weil der Boden ja nicht Dein Eigentum ist. Streng genommen wäre es ja eigentlich ein Haftpflichtfall (und da ist lediglich der Zeitwert zu ersetzen).

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Da hat Lolle gut aufgepasst, dass das die Hausrat übernehmen würde, habe ich überlesen. Tatsächlich ist das ein Haftpflichtschaden, wenn Du Schaden Dritten zugefügt hast. Der Boden wurde von Dir oder vom VM neu gemacht?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#9
 Von 
andreas2611
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 12x hilfreich)

der Boden wurde vom VM neu gemacht und ich hab mich vertan,ich meinte natürlich meine Haftpflichtversicherung, sorry für die Verwirrung.

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