Vermieterin ignoriert Schimmel/Mängel und schmeißt uns raus

23. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go475153-25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterin ignoriert Schimmel/Mängel und schmeißt uns raus

Hallo..
Unser Haus ist von Schimmel befallen..die Vermieterin weigert sich diese Tatsache anzuerkennen. Es wurde alles besichtigt und die Fristen sind bereits lange verstrichen.
Klage auf Mängel Beseitigung klappt nicht da wir (zum Glück) in 8 Wochen ausziehen.Zu allem Überfluss kündigt sie uns sogar, heute kam dann sogar die Räumungsklage an meine behinderte Tochter..sie solle innerhalb
Wir werden jetzt einen Gutachter vom Gericht beauftragen um die Mängel zu "sichern". Er wird feststellen das es bauliche Mängel sind. (Glasbausteine ohne Öffnung in den Bädern aus 1965)
Nach unserem Auszug wird es erst richtig lustig, denn die Vermieterin möchte die Miete trotzdem haben. (Wir haben natürlich auf raten unseres Anwalt nicht mehr bezahlt.)
In unserem Haushalt befinden sich zwei Kleinkinder 1+3 Jahre alt und eine Imunschwachen behinderte Tochter 19 Jahre.
Es geht uns gesundheitlich nicht gut. Ständig sind wir krank. Ich bin Asthmatikerin hatte jahrelang kaum Probleme und muss jetzt wieder Medikamente nehmen. Dazu kommen ständige Kopfschmerzen und Gelenkschmerzem. Die kleinen haben Reizhusten und die große ständig Bronchitis.
Ich bin so sauer auf diesen Menschen..sie spielt mit der Gesundheit meiner Kinder..sowas geht gar nicht!!!
Kann ich sie dafür verantwortlich machen bzw falls es zu spätfolgen kommt?
Gibt es irgendwas zu diesem Thema was ich unbedingt wissen sollte? Stellt das ganze eventuell eine Körperverletzung dar?
Ich hoffe ich bekomme hier etwas Unterstützung und nützlichen Rat..vielen Dank im voraus.
LG Louisa

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Ihr habt doch einen Anwalt, der sich mit der ganzen Materie auskennt. Fragt bitte diesen Experten. Wenn du auf Körperverletzung u.ä. setzen willst, benötigst du das Attest eines Amtsarztes (Gesundheitsamt), denn nur sein Urteil hat vor Gericht Gewicht.

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von go475153-25):
Ich hoffe ich bekomme hier etwas Unterstützung und nützlichen Rat..vielen Dank im voraus.

Tja man hat eine RA, und man sollte auf dessen Rat hören.
Zitat (von go475153-25):
Klage auf Mängel Beseitigung klappt nicht da wir (zum Glück) in 8 Wochen ausziehen.Zu allem Überfluss kündigt sie uns sogar, heute kam dann sogar die Räumungsklage an meine behinderte Tochter..sie solle innerhalb

Warum sollte eine Räumungsklage kommen, man hat doch fristgerecht gekündigt?

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Warum sollte eine Räumungsklage kommen, man hat doch fristgerecht gekündigt?


Das frage ich mich auch. Aber evtl. haben nur die Eltern gekünidgt und die erwachsene Tochter hat einen eigenen Mietvertrag?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sie sollten den Ratschlag mit dem Amtsarzt unbedingt befolgen. Es wird eh schon extrem schwierig, da eine geeignete Argumentationskette aufzubauen, denn Sie müssten beweisen, daß die gesundheitlichen Beschwerden einzig auf Schimmel zurückzuführen sind.

-- Editiert von fb367463-2 am 24.09.2017 03:20

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
denn Sie müssten beweisen, daß die gesundheitlichen Beschwerden einzig auf Schimmel (123recht.net Tipp: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache ) zurückzuführen sind.


... und es gibt wenige Gericht die einer solchen Beweisführung folgen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Liebe TE,

Auch wenn ich deinen Frust und den Aerger verstehe, macht deine Vermieterin nichts was in irgendeiner Weise sinnvoll (straf -) rechtlich zu verfolgen waere.
Konzentrier dich auf den Auszug und dass der nicht im finanziellen Desaster endet. ( weil z.b. die Vermieterin im Abnahmeprotokoll eine Pflicht zur Kernsanierung der Wohnung unterjubelt)
Mach dich schlau, was du bei der Uebergabe beachten musst und welchem Zustand du wirklich zurück geben musst.
Und dann ab in ein hoffentlich besseres Zuhause.

Gruß
Ak

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Sie sollten den Ratschlag mit dem Amtsarzt unbedingt befolgen.

Echt, wo kann man im Eingangspost überhaupt was vom Amtsarzt lesen?
Zitat (von fb367463-2):
denn Sie müssten beweisen, daß die gesundheitlichen Beschwerden einzig auf Schimmel (123recht.net Tipp: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache ) zurückzuführen sind.

Nö man müsste er mal erklären, aus welchen Grund man bewusst sich selbst gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt hatte, und nicht sofort ausgezogen ist.
Zitat (von AltesHaus):
Das frage ich mich auch. Aber evtl. haben nur die Eltern gekünidgt und die erwachsene Tochter hat einen eigenen Mietvertrag?

Die TE meldet sich auch nicht zurück, doch man könnte zwischen den Zeilen vielleicht erkennen:
Zitat (von go475153-25):
Nach unserem Auszug wird es erst richtig lustig, denn die Vermieterin möchte die Miete trotzdem haben. (Wir haben natürlich auf raten unseres Anwalt nicht mehr bezahlt.)

Es wurde schon in der Vergangenheit keine Miete mehr bezahlt, ob dies der Anwalt wirklich so geraten hatte kann man in Frage stellen, eine Minderung wäre vielleicht ja nach der Ursache (welche wir nicht kennen) möglich, jedoch ist die Wohnung ja nicht unbewohnbar, was sonst 100% Minderung bedeuten würde.
Zitat (von go475153-25):
da wir (zum Glück) in 8 Wochen ausziehen

Ob überhaupt die Wohnung fristgerecht gekündigt wurde, kann man auch nicht lesen.

Vielleicht kam genau aus dem Grund die Räumungsklage vom Vermieter, weil er nichts von einer Kündigung weis, und weil es schon Mietrückstände gibt. So und damit wäre natürlich die Forderung der Mietzahlung bis zum Ende der Kündigungsfrist noch im Raum. Somit kann die Anfrage auch lauten, wie man aus den Verpflichtungen kommen könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Na ja, da ein Anwalt involviert ist auf Mieterseite kann man zumindest darauf hoffen, dass er die Kündigung ordentlich und gerichtsfest formuliert hat.

Bezüglich der Räumungsklage wird der VM im besten Fall auf den Kosten stizen bleiben.

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