Vermieterin hat Zugang zur Wohnung, was tun?

22. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
lewpatrick
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieterin hat Zugang zur Wohnung, was tun?

Hallo,

ich bin ganz neu hier und brauche unbedingt Hilfe. Ich ziehe zum 01.12 in ein zwei Parteienhaus. Im selben Haus wohnt auch die Vermieterin.
Während der Renovierung macht sie vermutlich täglich Kontrollgänge durch die Wohnung, wenn ich nicht da bin. Sie kann sich also ständig Zugang zu meiner Wohnung verschaffen.
Sie weigert sich alle Schlüssel an mich zu übergeben, weil sie meint eine Tür zu meiner Wohnung ist eine Durchsgangstür(Die Maklerin hat sowas nicht erwähnt und im Mietvetrag steht auch nichts davon). Sie führt von unserem gemeinsam genutzen Flur(dort habe ich einen sep. Eingang) in ein Abstellzimmer(das sie nutzt), von dort aus gelangt man dann durch eine weitere Tür, die sich nur vom Abstellzimmer aus aufschliessen lässt, in meine Wohnung. Diese Tür nutzt sie um in meine Wohnung zu kommen!

Gibt es eine Möglichkeit die Tür verschliessen zu lassen, oder darf ich mir innen einen Riegel anbringen, damit sie nicht mehr unbefugt meine Wohnung betreten darf?

Desweiteren gehören zu meiner Wohnung ein eigener Hintereingang, der über einen kleinen Hof zugänglich ist. Auch hier habe ich das Gefühl, dass sie einen Schlüssel zur Hoftür hat. Mir obliegt die Nutzung des Hofes. Darf ich demnach das Schloss austauschen?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe,

MfG,

Patrick

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31 Antworten
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#2
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Nach meinen bisherigen Erfahrungen kann ich nur raten in kein Haus zu ziehen in dem auch der Vermieter wohnt.
Ich habe das selbe erlebt, es wurden uns sogar persönliche Gegenstände aus der Wohnung geklaut.

Ich kann Ihnen auch wie "sonne12367" nur dringendst raten die Schlösser auszutauschen.

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#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
macht sie vermutlich täglich Kontrollgänge

Warum vermutlich ?
Das ist VM-Pflicht Handwerkern auf die Finger zu schauen.

quote:
darf ich mir innen einen Riegel anbringen, damit sie nicht mehr unbefugt meine Wohnung betreten darf?

Nach der Renovierung.

quote:
habe ich das Gefühl

Und ich habe das Gefühl, dass es doch noch Winter werden könnte.

quote:
Es ist sowieso jedem Mieter zu raten, bei Einzug die Schlösser auszutauschen. Aber nur so ist sichergestellt, dass ...

Auch bei einer Schließanlage ?

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Auch bei einer Schließanlage ?


Klar, wer kann denn wiessen wieviele Schlüssel bereits im Umlauf sind.
Schloss wechseln ist eine Schraube und 10 Euro Kosten.
Die "Nebentür" würde ich zustellen oder verkeilen, da braucht es keinen Riegel.

Ich würde "nichts" wegen des unbefugten Betretens sagen.

Lohnend wäre ne kleine Alarmanlage :-)



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#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Bei einer Schließanlage gibts aber Rabatt z.Bsp. bei Hausratvers., usw...
Der M spart also !

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#6
 Von 
lewpatrick
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Die "Nebentür" würde ich zustellen oder verkeilen, da braucht es keinen Riegel.


leider kann ich die tür nicht verkeilen, weil sie nach außen geöffnet wird. da scheint mir ein riegel am sinnvollsten.

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#8
 Von 
lewpatrick
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Ich glaube nicht, dass hier eine Schließanlage ist. Vor allem nicht bei der erwähnten Tür.



es handelt sich bei der "Problemtür" nicht um eine Schließanlage und wie bereits erwähnt, kann man die tür nur von außen öffnen.

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#9
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Wohnungen im durch den VM bewohnten Zweifamilienhaus unterliegen nun mal einer gewissen Problematik erst recht wenn der VM zur besonderen Sorge umseine Mieter (Blockwarttum) neigt.
Dieser Problematik sollte man sich bei einer Anmietung bewusst sein!
Natürlich gibt es Ihm nicht das recht die Wohnung des Mieter zu betreten.


quote:<hr size=1 noshade>leider kann ich die tür nicht verkeilen, weil sie nach außen geöffnet wird. da scheint mir ein riegel am sinnvollsten. <hr size=1 noshade>

Letztenedes wir das über kurz oder lang dazu führen, dass der VM die "BGB § 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters"- Karte zieht.


-- Editiert JollyJumper am 22.11.2011 11:40

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#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Letztenedes wir das über kurz oder lang dazu führen, dass der VM die "BGB § 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters"- Karte zieht. <hr size=1 noshade>



..kommt immer noch darauf an, wie ein Richter entscheidet, wer den Kürzeren zieht und wer den eventuellen Umzug und die Mehrkosten trägt.

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#11
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Jetzt fehlt nur noch der obligatorische Hinweis auf Gericht und hohe See und die Diskussion wessen soziale Härte wie gegen einen plötzliche Kündigungswunsch des VM aufgewogen werden kann.
Vorliegend scheint der Mieter die generelle Problematik gar nicht bewusst zu sein.

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#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Was haben soziale Härte und Hausfriedensbruch gemeinsam?

NICHTS

Auch der Hinweis auf eine erleichtere Kündigung erlaubt es dem kleinen, hilfsbedürftigen Vermieter nicht, eine vermietete Wohnung zu betreten.

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#13
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
macht sie vermutlich täglich Kontrollgänge durch die Wohnung
Für einen Hausfriedensbruch sollte es aber schon etwas substanzielles als Vermutungen geben.

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#14
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Ein Riegel für die Tür bedeutet Schraubenlöcher in Tür und Türrahmen, das kann beim Auszug teuer werden.

Einfacher wäre ein Schrank vor dem Durchgang, oder ein passendes Regal.
Gut ist auch ein schöner Vorhang, der an allen Seiten auf der Wand festgemacht ist.
Hinter der Sperre kann man dann noch eine Wand aus Styropor-Blöcken aufstellen, da hat man gleiczeitig auch noch eine Schall- und Wärmedämmung. Der Zugang ist dann auf jeden Fall verschlossen.




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#15
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
quote:
macht sie vermutlich täglich Kontrollgänge durch die Wohnung
Für einen Hausfriedensbruch sollte es aber schon etwas substanzielles als Vermutungen geben.


Es kommt darauf an, was vermutet wird. Täglich oder Vermutlich.

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#16
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Was vermutet wird ist uninteressant !
VM muß Arbeit des HW kontrollieren und abnehmen !

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#17
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
macht sie vermutlich täglich Kontrollgänge durch die Wohnung
Für einen Hausfriedensbruch sollte es aber schon etwas substanzielles als Vermutungen geben.

Der TE zieht erst am 01.12 in die Wohnung ein. Ich würde mal davon ausgehen, dass das Mietverhältnis auch erst an diesem Tag beginnt. Bis dahin darf die Vermieterin in der Wohnung rumhüpfen sooft ihr danach ist.

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#18
 Von 
BraveHeard
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 30x hilfreich)


Ich les das eher so, das der Mietvertrag schon begonnen hat, die Wohnung in Eigenregie gemalert etc. wird und der endgültige Einzug am 1.12. stattfindet.

Patrick, kannst du deine Vermutungen etwas konkretisieren ?!

Aber alles in allem kein guter Einstieg (Schlüssel). :augenroll:

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#19
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

In einer neu renovierten WHG, von Anfang an, leben zu düfren ist ein sehr guter Einstieg, quasi schon ein Privileg.
Das mit dem Schlüssel sollte nicht überbewertet werden.

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#20
 Von 
guest-12322.12.2011 10:14:25
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Ich ziehe zum 01.12 in ein zwei Parteienhaus. Im selben Haus wohnt auch die Vermieterin.
Während der Renovierung macht sie vermutlich täglich Kontrollgänge durch die Wohnung, wenn ich nicht da bin. Sie kann sich also ständig Zugang zu meiner Wohnung verschaffen.
Sie weigert sich alle Schlüssel an mich zu übergeben, weil sie meint eine Tür zu meiner Wohnung ist eine Durchsgangstür


Ist doch einfach zu verstehen. Zum 1.12. beginnt das Mietverhältnis und w ä h r e n d der dann auch beginnenden Renovierung schnüffelt die mittellose Vermieterin in der angemieteten Wohnung herum.


Brät der getrillte jetzt Döner?

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#22
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Brät der getrillte jetzt Döner?


lol ;-)

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#23
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Ist doch einfach zu verstehen. Zum 1.12. beginnt das Mietverhältnis und w ä h r e n d der dann auch beginnenden Renovierung schnüffelt die mittellose Vermieterin in der angemieteten Wohnung herum.

Aber das ist doch erstmal einfach eine Unterstellung. Wenn man schon von Anfang an seinem Vermieter derartig misstraut...
Wir haben schon seit Monaten von einem unserer Mieter die Schlüssel, weil die sich grade neu einrichten und die Speditionen kommen, wenn die arbeiten sind. Niemand von uns würde jemals auf die Idee kommen da einfach mal so reinzuspazieren. Wir lassen nur die Möbelleute rein. Sind die wieder weg, sind wirs auch.

Wobei ich natürlich nachvollziehen kann, dass man gerne eine abschliessbare Wohnung hätte und nicht verstehe, warum die Vermieterin die Schlüssel nicht vollständig rausrücken will. Vor allem macht sie den Mieter damit misstrauisch. Wenn mir ein Vermieter erzählt, dass er gerne einen Schlüssel behalten möchte, würde ich selbst dann misstrauisch werden, wenn ich am Ende doch "alle" Schlüssel bekommen würde. Kostet ja nur paar Euro so einen Schlüssel nachzumachen.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
lewpatrick
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Ich les das eher so, das der Mietvertrag schon begonnen hat, die Wohnung in Eigenregie gemalert etc. wird und der endgültige Einzug am 1.12. stattfindet.

Patrick, kannst du deine Vermutungen etwas konkretisieren ?!


mietvertrag ist seit einem monat unterschrieben, ich ziehe zum 1.12 ein. ich renoviere die wohnung komplett selbst. vm hat keine kosten zu tragen.

meine vermutungen beruhen auf umgestellten sachen, zugezogenen gardinen, abgeschlossene zimmertüren etc.
und da sie hartnäckig darauf besteht, die schlüssel zu behalten muss ich ja wohl davon ausgehen, dass sie sich weiterhin zugang zu der wohnung verschffen will.
mir ist klar, dass sie bis zum 1.12 das recht hat in die wohnung zu gehen.
ich möchte nur wissen, ob ich rechtlich gesehen dazu befähigt bin, die schlösser auszutauschen und eine tür zu verriegeln. schließlich wird ja dadurch meine privatsphäre massiv beeinträchtigt.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
mietvertrag ist seit einem monat unterschrieben, ich ziehe zum 1.12 ein. ich renoviere die wohnung komplett selbst. vm hat keine kosten zu tragen.

Völlig irrelevant wann das unterschrieben wurde. Wann beginnt das Mietverhältnis?

quote:
mir ist klar, dass sie bis zum 1.12 das recht hat in die wohnung zu gehen.

Na also, dann geh ich davon aus, dass das Vertragsverhältnis auch erst dann beginnt und du nur zum renovieren bereits in die Wohnung kannst.

quote:
ich möchte nur wissen, ob ich rechtlich gesehen dazu befähigt bin, die schlösser auszutauschen und eine tür zu verriegeln. schließlich wird ja dadurch meine privatsphäre massiv beeinträchtigt.

DAS wurde dir doch schon mehrfach beantwortet. JA du hast das Recht!!! Alte Schlösser behalten und bei Auszug wieder einbauen. Die Verriegelung so anbringen, dass bei Entfernung der Verriegelung nicht die komplette Tür samt Türsturz restaurierungsbedürftig ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Sie weigert sich alle Schlüssel an mich zu übergeben, weil sie meint eine Tür zu meiner Wohnung ist eine Durchsgangstür


Kannst du das mal näher schildern. Wie ist das mit der Durchgangstür ? Gibt es hinter der Tür noch ein Zimmer was nicht zur Mietsache gehört ?
Ist eine abgeschlossene Wohnung vermietet oder X Zimmer, Küche, BAd/WC ?

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"Bewertungen freuen mich immer"

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Kannst du das mal näher schildern. Wie ist das mit der Durchgangstür ? Gibt es hinter der Tür noch ein Zimmer was nicht zur Mietsache gehört ?
Ist eine abgeschlossene Wohnung vermietet oder X Zimmer, Küche, BAd/WC ?

Die Situation wurde doch im Eingangsbeitrag geschildert. Vielleicht mal lesen?

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

@Kathi2008

quote:
Die Situation wurde doch im Eingangsbeitrag geschildert. Vielleicht mal lesen?


Danke gleichfalls.

Dort steht unter anderem:
weil sie meint eine Tür zu meiner Wohnung ist eine Durchsgangstür.

Offenbar gibt es mehrere Wohnungseingangstüren.
Klarer Sachverhalt ist mir lieber.

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"Bewertungen freuen mich immer"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Dort steht unter anderem:

Ja und das andere sollte man auch lesen. Denn da steht z.B.:

quote:
Sie führt von unserem gemeinsam genutzen Flur(dort habe ich einen sep. Eingang) in ein Abstellzimmer(das sie nutzt), von dort aus gelangt man dann durch eine weitere Tür, die sich nur vom Abstellzimmer aus aufschliessen lässt, in meine Wohnung. Diese Tür nutzt sie um in meine Wohnung zu kommen!

Das ist doch eine ziemlich klare Beschreibung oder nicht?

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Das ist doch eine ziemlich klare Beschreibung oder nicht?


Natürlich.
Und warum habe ich das nicht gelesen ?
Ziemlich unübersichtlich hier.

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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