Vermieterin droht mit Erhöhung der Miete

20. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
kakashix
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieterin droht mit Erhöhung der Miete

Hallo,

also es geht um folgendes Problem:

Ich wohne in einem Haus wo noch 2 weitere Mieter wohnen. Die Vermieterin (eine ältere Dame) wohnt auch in dem Haus.

Letztens hat Sie mir damit gedroht, die Miete zu erhöhen, weil ich das Fenster immer auflasse und somit zieht die kalte Luft aus meinem Zimmer im Flur rein und die Heizung im Flur muss dann mehr heizen.

Ein weiteres Problem ist, was ich mich dann auch gefragt habe, woher Sie weiß, dass ich mein Fenster aufhabe?
Als Begründung sagte sie, dass Sie es merken würde, wie die kalte Luft aus mein Zimmer zieht, aber der wahre Grund ist. Sie hat einen Zweitschlüssel und kann so jeder Zeit in mein Zimmer eintreten. Das weiß ich, weil ich es gemerkt habe, dass jemand in meiner Abwesenheit mein Zimmer betreten hat.

Aber wichtiger ist mir erst mal, ob Sie die Miete einfach erhöhen kann, wie es ihr passt? Ist das ein Grund, weil ich mein Fenster offen stehen lasse? Und falls ja, wie hoch darf die Miete höher sein?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9868 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von kakashix):
Als Begründung sagte sie, dass Sie es merken würde, wie die kalte Luft aus mein Zimmer zieht,

So unglaubwürdig ist das jetzt nicht. Die Zimmertür wird ja nicht hermetisch schließen.

Zitat (von kakashix):
Sie hat einen Zweitschlüssel und kann so jeder Zeit in mein Zimmer eintreten.

Dann tausch doch den Schließzylinder aus. Bei deinem Auszug musst du dann natürlich den alten wieder einbauen. Aber es macht keinen Sinn, sich im eigenen Zimmer unwohl zu fühlen und Flöhe husten zu hören, nur weil man glaubt, der Vermieter habe einen Zweitschlüssel. Zylinder austauchen und das blöde Gefühl ist weg.

Zitat (von kakashix):
Aber wichtiger ist mir erst mal, ob Sie die Miete einfach erhöhen kann, wie es ihr passt?

Nein. Dazu brauchst sie einen Grund (§ 557 (3) BGB ). Ein offenes gelassenes Fenster ist kein Grund.

Zitat (von kakashix):
Und falls ja, wie hoch darf die Miete höher sein?

Kommt auf den Grund an. Am häufigsten wäre wohl eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete § 558 BGB .

PS: Bitte prüfe, ob eine der Ausnahmen aus § 549 BGB , Absatz 2 und 3 vorliegt, oder ob § 573a BGB relevant sein könnte. In all diesen Fällen wäre zwar immernoch aus dem Grund keine Mieterhöhung möglich. Aber dann wäre eventuell eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich.

Zu guter Letzt solltest du überprüfen, ob durch dein Dauerlüften Schimmel entsteht. Das muss der Vermieter nämlich auch nicht dulden.

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Die Kaltmiete kann Sie, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, erhöhen bis zum Mietspiegel. Wenn mich Mieter ärgern, mach ich das auch. Allerdings war es bisher nicht nötig.

Bei den Nebenkosten geht das nicht so einfach. Aber: So ganz verstehe ich das mit dem Fenster nicht.

Zum einen kann man ja auch von aussen (Strasse, Garten) sehen, wer ein Fenster auf hat. Hier der Vermieterin zu unterstellen, sie wäre in der Abwesenheit in der Wohnung gewesen, kann wegen übler Nachrede schnell mal Ärger bringen ! Im übrigen hat ein Mieter das Recht das Türschloss auszuwechseln. Oder er kann eine Wildkamera (mit Bewegungsmelder) im Wohnzimmer verstecken. Innerhalb der eigenen Wohung kann einem da keiner... Dann wäre der Hausfriedensbruch dokumentiert und du hast ein Druckmittel. Aber einen Verdacht ohne konkrete Beweise zu äussern ist gefährlich.

Zum anderen müsste es ja so sein, dass auch die Türe zum Flur offen ist, dass die kalte Luft, die über das Fenster in die Wohnung kam, den Flur auskühlt. Oder handelt es sich um ein Fenster im Flur ??

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Nebenkosten pauschal bezahlt werden oder nach Verbrauch. Und wie die kalte Luft denn in den Flur gelangen soll, bestimmt doch nicht nur durch die Türritze.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#3
 Von 
kakashix
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Also die Nebenkosten sind schon in der Miete mit drin. Sie kann das nicht separat machen weil das ist ein Einfamilienhaus. Sie hat nicht die Möglichkeit herauszufinden, wer wie viel verbraucht, deshalb gibt es ein Grundpreis, wo alles enthalten ist.

Und woher ich weiß, dass Sie in meinem Zimmer war: Als ich wieder zu Hause ankam, war auf einmal ein Feuermelder an meiner Decke installiert worden, es ist ja Vorschrift, dass jedes Zimmer ein Feuermelder braucht, aber man hätte das mit mir vereinbaren müssen und dann wäre ich auch zu Hause geblieben, um den Installateur reinzulassen.

Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen dieser Absatz darf nur eintreten, wenn die Vergleichsmiete das zulässt? Und wie viel % mehr wären das dann? "nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen", bedeutet das 20 %?

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9868 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von kakashix):
Also die Nebenkosten sind schon in der Miete mit drin.

Dann beachte bitte auch § 560 BGB . Wenn sich die Betriebskosten erhöhen, dann kann die entsprechende Pauschale ebenfalls erhöht werden. Das ist dann keine Mieterhöhung im klassischen Sinne. Wobei eine Erhöhung einer Betriebskostenpauschale ähnlich wie eine Mieterhöhung so einfach nicht ist. Wenn also tatsächlich eine kommt, dann sollte der Mieter schon aufmerksam prüfen, ob sie denn wirklich korrekt ist.


Zitat (von kakashix):
"nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen", bedeutet das 20 %?

ja. Alles andere kann man sich anschauen, wenn wirklich eine Erhöhung da ist.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat:
"nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen", bedeutet das 20 %?


Nö, es könnte von 0,01 % - 20 % sein.

Bezgl. des Zimmerzugangs rate ich auch dazu, das Schloss auszuwechseln und, wenn SIe dann mal die Wohnung wechseln, bei Auszug wieder umzutauschen.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von kakashix):
Sie kann das nicht separat machen weil das ist ein Einfamilienhaus.


Die Vermieterin wohnt auch noch mit in dem Haus. Bevor man da eine größere Welle macht und sich den Zorn durch unsachgemäßes Lüften zuzieht, sollte man sich mit dem erleichterten Kündigungsrecht der Vermieterin auseinandersetzen.

Zitat (von kakashix):
es ist ja Vorschrift, dass jedes Zimmer ein Feuermelder braucht, aber man hätte das mit mir vereinbaren müssen und dann wäre ich auch zu Hause geblieben, um den Installateur reinzulassen.


Und das wurde nicht angekündigt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zitat:
deshalb gibt es ein Grundpreis, wo alles enthalten ist.


Und da kann man dann mit Heizenergie verschwenderisch umgehen?
Immer Fenster auf bedeutet im übrigen, dass die Chance recht groß ist, dass du früher oder später Schimmel züchtest und dann kommen noch ganz andere Probleme auf dich zu.

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#8
 Von 
Neugierige_Frau
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn die Heizkosten nicht extra abgerechnet werden würden, wäre es ein Argument, die Warmmiete zu erhöhen. Die Nebenkosten wurden ja entsprechend einer bestimmten Annahme vereinbart, die bei geöffnetem Fenster dann nicht mehr so zutreffen.
Die Kaltmiete kann, wie bereits gesagt, entsprechend des Mietspiegels jedes Jahr angehoben werden. Aber auch die Nebenkosten können sich erhöhen, bzw. dem Verbrauch angepasst werden. Ist natürlich schon schwierig, wenn keine klare Ablesung stattfindet.

Dem Vermieter steht es nicht zwingend zu, einen Zweitschlüssel zu besitzen. Dies muss durch die Mieter genehmigt worden sein. Wenn kein bis wenig Vertrauen gegenüber der Vermieterin herrscht, würde ich ihn anfordern mit der Angabe, dass du ihn einem Freund/anderen Nachbarn zum Blumengießen geben möchtest, falls du mal außer Haus bist.

Neben der erhöhten Heizkosten ist das Offenlassen des Fensters auch eine Einladung der Diebe in die eigene Wohnung und danach in die der Vermieterin.

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