guten morgen...
habe folgenden sachverhalt...
ich trete als vermieter einer wohnung auf, die ich selber bewohne und habe einen untermietvertrag geschlossen. soweit alles bestens.
nun teilte mir der untermieter am 18.01.2004 mit, dass er zum 15.02.2004 kündigt ... schriftlich ... wunderbar
nun meine frage ...
kann er, weil die regelung der kündigungsfrist von 2 wochen in untermietvertragsverhältnissen in kraft tritt, die hälfte des monats kürzen?
ich blick im BGB nicht mehr durch...und in den foren werden immer neue erkenntnisse dargelegt, die so gravierend klaffen, dass man meinen möchte ... "ich schau lieber aus dem fenster, ob es wirklich hell ist...wenn mir jemand Guten Morgen sagt ...
vielen dank im voraus
henne
Vermieter/Untermieter/Kündigung
4. Februar 2004
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Frage vom 4. Februar 2004 | 00:32
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter/Untermieter/Kündigung
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#1
Antwort vom 4. Februar 2004 | 15:23
Von
Status: Lehrling (1286 Beiträge, 181x hilfreich)
Haben Sie die Wohnung möbliert untervermietet?
Nur dann käme es nach § 573c (3) BGB
i.V.m. § 549 (2) 2 BGB
zu einer kurzen Kündigungsfrist, allerdings "ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig."
Die Kündigung des Mieters ist daher insgesamt unzulässig(!),er hätte nicht zum 15. d.M. kündigen dürfen. Sie können der Kündigung widersprechen, folglich haben Sie auch weiterhin Mietansprüche, bis der Mieter erneut - spätestens am 15. zum Ablauf d.M. - kündigt, um den Vertrag wirksam zu beenden.
Freundliche Grüsse
Und jetzt?
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