Vermieter/Mieter/Untermieter und Schimmel

4. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
tian
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Vermieter/Mieter/Untermieter und Schimmel

Hallo. Ich brauche in diesem Fall mal einen guten Rat. Eine ausländische Freundin hat von ihrem deutschen Arbeitgeber Übergangsweise eine möbelierte Wohnung vermittelt bekommen. Vermieter ist eine Privatperson und Mieter ihr Arbeitgeber.
Einzug war im November, im Dezember hat sie dann nachdem sie aus dem Urlaub zurück gekehrt ist, einen großen Schimmelfleck an einer Wand entdeckt. Dies hat sie der Vermieterin gemeldet (nicht aber ihrem Arbeitgeber der ja Mieter ist). Die Vermieterin hat gleich gesagt sie kümmert sich darum und einen Handwerker beauftragt der die Fläche abgeschliffen und behandelt hat. Die Rechnung des Handwerkers lautet dann auch auf den Namen der Vermieterin. Sie hat es jedoch zu meiner Freundin gebracht und gesagt, dass sie das bezahlen soll.
Der Arbeitgeber als eigentliche Mieter hat zu meiner Freundin gesagt sie soll das bezahlen, sie wollen damit keinen Ärger haben und wenn dann hätte meine Freundin eher mit diesem Problem zu ihnen kommen sollen.
Eingeschüchtert hat sie die Summe dann beglichen, es waren immerhin 800€ für eine Fläche von ca. 2m².
Sie zieht nun zum Ende des Monats aus der Wohnung aus und kehrt in ihr Heimatland zurück. Nun erwartet die Vermieterin, dass die betroffene Stelle tapeziert wird und möchte, dass dies von einem von ihr beauftragten Handwerker durchgeführt wird. Alternativ darf meine Freundin es selbst machen, dann will die Vermieterin die Tapete aber vorher auch begutachten. Da hier mitten im Raum neu angesetzt werden muss und es die vorhandene 20 Jahre alte Tapete sicherlich nicht mehr zu kaufen gibt, wird man aber immer einen Unterschied sehen.

Dann ist direkt nach dem Einzug auch noch ein alter Röhrenfernseher kaputt gegangen. Meine Freundin hat ihn normal am Gerät eingeschaltet und es hat nur einen lauten Knall gegeben. Die Vermieterin bestand drauf, dass meine Freundin Ersatz besorgt, was sie auch getan hatte. Der Fernseher ist der Vermieterin jedoch zu klein, sie möchte einen mit der gleichen Bildgröße haben. Ich würde sagen hier ist die Lage recht eindeutig, wenn das Gerät mit vermietet wurde, dann ist meine Freundin nur dafür haftbar wenn sie mutwillig vorgegangen ist. Das steht auch hier. Da würde ich ihr empfehlen diesen Artikel der Vermieterin zu zeigen. Aber was soll sie bezüglich des Schimmels übernehmen? Ich habe hier den starken Verdacht, dass die Vermieterin sich auf Kosten meiner Freundin die Wohnung renovieren lassen möchte. Dumm ist, dass der eigentliche Mieter sich in die Sache nicht einmischen möchte, obwohl er dies rechtlich gesehen ja muss. Meine Freundin kann sich eigentlich ja keinen Anwalt nehmen, es gibt ja nichts gegen das sie angehen könnte und ihren Arbeitgeber verklagen möchte sie natürlich auch nicht. Die Vermieterin wird aber einfach zu ihrem Arbeitgeber gehen und die Kaution bei Vertragsende nicht herausrücken, die diese dann einfach vom Gehalt einbehalten werden. Dies ist zwar rechtlich so sicher auch nicht möglich, wird dann aber auf dem kleinen Dienstweg passieren. Habt ihr vielleicht Tipps wie ich ihr helfen kann?

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Dumm ist, dass der eigentliche Mieter sich in die Sache nicht einmischen möchte, obwohl er dies rechtlich gesehen ja muss.


Richtig, deine Freundin hätte ihn nicht übergehen dürfen. Der Arbeitgeber ist der Vermieter deiner Freundin, nicht dessen Vermieter, und damit ist auch nur der AG der Ansprechpartner.

Wie auch immer: Ich sehe überhaupt keinen Grund, weshalb deine Freundin oder ihr AG die Rechnung hätte bezahlen müssen. Es sei denn, es wäre eindeutig Mieterverschulden nachgewiesen. Aber davon lese ich nichts. Das bedeutet, der Eigentümer muß ganz allein die Rechnung bezahlen und es wäre auch sein Job gewesen, die reparierte Stelle neu zu tapezieren bzw. in dem Fall offenbar das ganze Zimmer. Deine Freundin sollte sich einen Mietrechtsanwalt nehmen, damit sie die 800,- Euro zurückverlangen kann und auch aus der Renovierungssache rauskommt.
Und zum letzten Punkt: Notfalls müßten dann halt Kaution oder Gehalt eingeklagt werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tian
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke! Aber gegen was kann sie denn hier klagen, sie ist doch eigentlich gar nicht Mieter und hat sozusagen freiwillig eine Zahlung geleistet. Müsste sie nun die Vermieterin auf herausgabe verklagen oder den Arbeitgeber? Da wären dann ja unterschiedliche Fachanwälte für zuständig.
Ich sehe aber nicht das sie klagen wird. In ein paar Wochen verschwindet sie aus Deutschland und hat dann vom Ausland aus sicher wenig Möglichkeiten und auch kein großes Interesse das weiter zu verfolgen. Ich würde mich da gern noch einbringen und ihrer Vermieterin ein paar Urteile unter die Nase halten die zeigen, dass sie im Unrecht ist, sodass man hier evtl. noch eine halbwegs gütliche Einigung findet. Grundsätzlich ist der Auftraggeber der Arbeiten für die Zahlung der Rechnung verantwortlich, aber wo steht sowas schwarz auf weiß und gibt es Urteile dazu?
Ihr Arbeitgeber hatte ihr ja freie Hand gelassen und die Vermieterin wohnt mit im Haus, sodass diese auch immer den direkten Weg zu meiner Freundin gesucht hatte und nie über den Arbeitgeber gegangen ist.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Hier gibt es den umgekehrten Fall, wo der Mieter selbständig einen Handwerker holte und dann wollte, dass der VM die Rechnung bezahlt. http://www.experto.de/verbraucher/immobilien/mieten-und-vermieten/wer-den-handwerker-beauftragt-zahlt-ihn-auch.html

Wie ich schon schrieb: Hier geht es darum, ob deine Freundin den Schimmel verschuldet hat - dann müßte sie auch die Zeche zahlen, oder ob es sich um einen Baumangel oder so handelt - dann muß der Eigentümer des Hauses bezahlen. Da es ja jetzt schon eh direkt zwischen ihr und dem Verwalter hin- und herging, sollte das auch weiter so gehen. Zumindest für diesen Fall.
Später, wenn es um die Kaution geht, dann ist ihr Arbeitgeber, der ja gleichzeitig ihr Vermieter ist, ihr Ansprechpartner.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.779 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen