Vermieter zahlt Kaution nicht zurück

1. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
nova251
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter zahlt Kaution nicht zurück

Bereits zum 30. Dezember haben wir unsere alte Wohnung gekündigt. Noch immer hat uns der Vermieter die Kaution in Höhe von 360 EUR noch nicht zurück gezahlt. Monatelang hieß es, die Abrechnung wäre noch nicht da, es würde dauern. Beim letzten Anruf meinerseits meinte die Vermieterin dreist, Sie hätte wichtigeres zu tun als unsere Kaution. Zur Rückzahlung hätte Sie 1 Jahr Zeit...

Innerhalb welcher Frist muss Sie die Kaution zurück zahlen (dachte innerhalb von 6 Monaten, zu welcher Verzinsung und wie soll ich hier weiter vorgehen? Privat mahnen geht in diesem Fall auch, oder?

Freue mich über jeden Tipp :-)

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Schriftlich in Verzug setzen
und wenn die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird, Mahnbescheid aus dem gut sortierten Schreibwarenhandel abschicken, und gut ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und nicht vergessen: die weitere verzinsung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nova251
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort :-)

Leider haben wir die Nebenkostenabrechnung auch noch nicht erhalten. Bis wann kann sich der Vermieter damit Zeit lassen? Und ist es richtig, dass es die Kaution einbehält, wenn die Nebenkosten-Abrechnung uns noch nicht vorliegt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wie sieht es denn mit der Heizkostenabrechnung aus ?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.799 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen