Vermieter will unterschriebenen Mietvertrag ändern

10. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
cawero2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Vermieter will unterschriebenen Mietvertrag ändern

Wir ziehen im Dezember in eine neue Wohnung. Nun haben wir erfahren, dass die Vormieter rausgefunden haben, dass die Schönheitsreparaturklausel in ihrem Mietvertrag ungültig ist (ist tatsächlich so, haben wir mit Hilfe des Mietervereins auch schon feststellen lassen). Sie werden die Wohnung daher nicht renovieren wenn sie ausziehen und haben dies dem Vermieter auch schon mitgeteilt.
Der will natürlich auch nicht auf der Renovierung sitzen bleiben und hat uns daher (auf mein Nachfragen!) ganz beiläufig mitgeteilt, dass er dann einfach unseren (schon von beiden Seiten unterschriebenen) Mietvertrag dahingehend ändern werde, dass wir bei Einzug zum Renovieren verpflichtet werden.
Nun bin ich der Meinung, dass ein von beiden Seiten unterschriebender Mietvertrag nicht einfach auf Wunsch des Vermieters kurzfristig geändert werden kann, wenn ich das nicht möchte. Ist das so?

Der Vermieter wird uns diesen Änderungszettel auch erst zur Übergabe mitbringen. Was passiert wenn ich nicht unterschreibe? Kann er mir die Schlüsselübergabe verwehren...

Danke schonmal für eure Hilfe!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wie Du schon richtig bemerkt hast, Du musst keiner Änderung des Mietvertrages zustimmen. Das wäre reine Kulanzsache. Dir selber kann nichts passieren, da Du einen gültigen Mietvertrag hast.

Gruß
Michael

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-- Editiert am 10.11.2009 09:43

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#2
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Eine Verpflichtung, beim Einzug renovieren zu müssen, wäre aus meiner Sicht auch unwirksam.

Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob der Vermieter verpflichtet ist, eine renovierte Wohnung an Euch zu übergeben. Was steht dazu im Mietvertrag?

Wenn du die Unterschrift unter die Vertragsänderung verweigerst, dann darf der Vermieter im Gegenzug nicht die Schlüsselübergabe verweigern. Sollte er die Schlüsselübergabe dennoch verweigern macht er sich schadenersatzpflichtig für alle Euch dadurch entstehenden Zusatzkosten.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cawero2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke schonmal.

Im Mietvertrag steht leider nicht, dass wir eine renovierte Wohnung übernehmen werden. Haben da also wohl keine Ansprüche.

Mir gehts darum, dass ich es einfach frech finde, dass ich am Tag der Übergabe zu einer Unterschrift gezwungen werde. Allerdings habe ich Angst, dass uns bei Nicht-Unterschreiben tatsächlich die Schlüssel verweigert werden (so schätze ich die Vermieterin ein).
"hh" meinte oben ja, dass sie dann schadensersatzpflichtig ist, aber trotzdem muss ich ja mit meinen ganzen umzugssachen irgendwohin...und wenn ich nicht in die WOhnung komme wird das schwierig....Schadensersatz hin oder her.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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