Vermieter will uns raus ekeln

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
easyleon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will uns raus ekeln

Hallo liebe Gemeinde,

wir sind eine 4er Studenten-Wg und haben seit nun gut einem Monat Stress mit unserem Vermieter.
Zur Vorgeschichte:
Das Thermostat an der Dusche war seit fast 2 Jahren kaputt und wir konnten nicht richtig die Temperatur einstellen. Haben monatlich unseren Vermieter darauf aufmerksam gemacht nur er hat nie etwas gemacht. Daraufhin haben wir bzw. unser neuer Mitbewohner endlich mal einen Anwalt um Rat gefragt und infolgedessen die Miete um 10% gekürzt. Nun ist die Dusche endlich gemacht alles gut eigentlich.
Nur als Konsequenz will nun unser Vermieter uns raus haben und kommt täglich mit neuen Dingen um die Ecke. Weil er wohl nichts mehr zahlen möchte, da es noch andere Mängel gibt und wir uns endlich mal mit all unseren Rechten gewehrt haben.

Er kann uns ja nicht grundlos rausschmeißen, nur nach einer oder mehreren Abmahnungen. Also sucht er nun Gründe und wir haben uns informiert was Gründe sind. Unserer Meinung kommt nur mehrfacher Verstoß gegen die Hausordnung infrage. Seine Aktionen seit einem Monat deuten auch daraufhin, dass er genau darauf hinarbeitet. Jeden Tag bekommen wir einen anderen Vorwurf, die wir aber alle immer entkräftet haben. An einem Tag stand im Hausflur eine Waschmachine, die angeblich uns gehörte und wir den Hausflur ja sauber zu halten haben. War nicht unsere haben wir gesagt und sofort war sie weg. Wir haben gesagt der Waschraum ist generell sehr dreckig und zugemüllt, er möge doch mal die anderen Mietparteien im Haus (es gibt insgesamt sieben Mietparteien neben uns) darauf aufmerksam machen. Hat er aber nicht, das ist egal war ja aus seiner Sicht leider nicht unser Dreck.

Auch haben ir ein von ihm dort hingestelltes Schuhregal seit zweieinhalb Jahren. Jetzt stört es angeblich im Hausflur und es muss weg wegen natürlich der Hausordnung und so. Darf er das nun einfach entfernen lassen?

Aber all diese Kleinigkeiten hat er nun gemerkt kommt er nicht weiter und nun der Höhepunkt. Einer von uns hat gekündigt natürlich mit der formellen Frist. Als Antwort kam, diese wird nicht anerkannt, da wir eine Mietpartei sind. Entweder ihr geht alle raus oder ihr müsst alle so da bleiben. Klar er will uns ja alle raus haben. Wir haben alle einen eigenen Miwtvertrag für die ganze ETage unterschrieben, also jeder hat einen seperaten Vertrag. Ist das also rechtens so oder nicht? Dazu muss noch gesagt werden, in den letzten 2 Jahren haben insgesamt 6 Personen gekündigt und immer war das ohne Problem möglich und die übrigen 3 haben dabei geholfen einen neuen Mitbewohner in unserer 4er WG zu suchen. Darf er also auf einmal überhaupt sagen nee ist nicht mehr möglich?

Da ihm das noch nicht reicht gestern der nächste Hammer. Wir müssen alle 7 Wochen die Straße fegen, ist ja auch ok. Haben wir wie immer gemacht. Nun schreibt er heute morgen, dass wir das nicht ordentlich gemacht haben und er nachgefegt hat. Dafür berechnet er 25€ die Stunde und hat (Zeuge seine Freundin) 2 Stunden gebraucht. Also haben wir nun eine Rechnung von 50€. Der Abschnitt auf der Straßen ist ca. 15 Meter lang und gerade mal ein Meter breit. Darf er überhaupt so einen unverschämten Stundenlohn verlangen? Darf er das ohne Vorankündigung machen und da seit über 2 Jahren nie jemals wegen fegen was beanstandet wurde einfach so auf einmal das machen? Da wir uns das aber gedacht haben, dass er wegen fegen als nächstes kommt, haben wir von unserer Arbeit Beweisbilder gemacht. Er meint aber das war nicht gut genug. Von 3 anderen Mietparteien wissen wir, die haben da noch nie gefegt. Muss er nicht alle 7 Mietparteien in seinem Haus gleich behandeln?
Und wie wiedersprechen wir ordentlich gegen diese Rechnung? Oder einfach nicht zahlen?

Können wir ihm wegen dem Terror den er macht irgendwie anzeigen? Er schreibt schließlich jeden Tag Mails und beschuldigt uns wegen irgendwas. Wir hätten die Mülltonnen nicht rausgebracht, kein Schnee geräumt usw. Wir entkräften das ( in diesen Fällen waren wir laut Plan nicht dran!), dann kommt keine Entchuldigung sondern einfach nur als Antwort nen anderer Vorwurf.

Ich weiß, wir werden hier kaum mehr glücklich, aber 3 von uns stehen am Ende des Studiums. Ich habe nun seit heute mit dem Examen begonnen und habe kaum Zeit und schon gar nicht die Lust umzuziehen. Zumal hier in der Stadt (Gießen) fast unmöglich ist, was ähnliches zu bekommen.

Wir bitten um Rat und freuen uns, wenn ihr auf die hier beschriebenen Punkte eingeht und unsere Möglichkeiten aufzählt.
In 2 Wochen haben wir einen Termin beim Mieterbund, das ist aber noch sehr lang. Ich kann von mir sagen, ich halte den Terror nicht mehr aus, da er auch hin und wieder anruft und wer auch immer ran geht diesen ziemlich zur Schnecke macht wegen irgendwas.

Vielen lieben Dank
Leon und die übrigen Mitbewohner

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

kurz vorweg: Wir sind hier keine Gemeinde. Wir sind eher sehr individuelle Internetuser, die ihre Kenntnisse im Rechtsbereich auch gerne mit anderen Usern teilen.
Deshalb freuen wir uns auch gerne über Fragen, die sachlich kurz gehalten sind.


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
easyleon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigt.
Also liebe Leute hier, die Fragen bleiben aber und wir freuen uns über Erfahrung und Tipps von euch.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

das Schuhregal im Treppenhaus: es könnte berechtigt sein dieses zu entfernen, da das Treppenhaus ein Fluchtweg ist (im Brandfall o. ä.)

Straßenreinigung: der subjektive Eindruck des Vermieters reicht nicht aus. Sind Sie zur Straßenreinigung verpflichtet (und kommen dieser grundsätzlich nach) müsste Ihnen bewiesen werden, dass dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Eine Ersatzvornahme könnte Ihnen nur grundsätzlich dann in Rechnung gestellt werden, wenn Sie wegen der Reinigung formal abgemant worden wären (Einschreiben/Rückschein) und dieser nicht nachgekommen wären. Die diesbezüglich Rechnung könnte bereits deshalb nicht zu bezahlen sein, weil z. B. eine Steuernnummer fehlt.

Kündigung Mietvertrag: hat jeder Bewohner einen separaten Mietvertrag, besteht kein gemeintschaftliches Schuldverhältnis. Jeder Mitbewohner kann sein Mietverhältnis deshalb separat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kündigen.

Übrige Vorkommnisse: Dokumentieren Sie die Vorwürfe des Vermieters und Ihre Stellungnahmen dazu. Jeder entkräftete Vorwurf ist ein Pluspunkt für Ihre Partei.

Rumstänkereien: Rumstänkern ist erst mal nicht strafbar und deshalb kein justiziables Delikt. Werden jedoch nachhaltig Sachverhalte konstruiert, könnte man über das Delikt übler Nachrede nachdenken, wenn der Vermieter seine Meinung "verbreitet".

Zuletzt müsste der Vermieter einen Kündigungsgrund herbeiziehen. Ihre Dokumentation wird Ihnen helfen, jeden Angriff abzuwehren.

Vielleicht bitten Sie um eine Aussprache, damit Klärung herbei geführt wird und Ruhe einkehrt.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Auch haben ir ein von ihm dort hingestelltes Schuhregal seit zweieinhalb Jahren. Jetzt stört es angeblich im Hausflur und es muss weg wegen natürlich der Hausordnung und so. Darf er das nun einfach entfernen lassen?

Naja, es ist ja seins. Er hat es euch nur zeitweilig zur Verfügung gestellt. Dadurch lässt sich aber ableiten, dass er Schuhregale im Hausflur nicht nur geduldet, sondern erlaubt hat. Und an diese Erlaubnis wäre er m.E. gebunden.

quote:
Darf er also auf einmal überhaupt sagen nee ist nicht mehr möglich?

Bei Einzelverträgen (Vermietung einzelner Zimmer, Gemeinschaftsnutzung von Bad, Küche etc) nein.

quote:
Darf er überhaupt so einen unverschämten Stundenlohn verlangen? Darf er das ohne Vorankündigung machen und da seit über 2 Jahren nie jemals wegen fegen was beanstandet wurde einfach so auf einmal das machen? Da wir uns das aber gedacht haben, dass er wegen fegen als nächstes kommt, haben wir von unserer Arbeit Beweisbilder gemacht. Er meint aber das war nicht gut genug. Von 3 anderen Mietparteien wissen wir, die haben da noch nie gefegt. Muss er nicht alle 7 Mietparteien in seinem Haus gleich behandeln?
Und wie wiedersprechen wir ordentlich gegen diese Rechnung? Oder einfach nicht zahlen?

Theoretisch darf er schon das verlangen, was eine beauftragte Firma verlangen würde, aber die würde keine 2 Stunden für 15 Meter benötigen. Wenn ihr Beweisfotos habt, dann könnt ihr doch widersprechen. Mit der Zahnbürste muss man die Straße nicht schrubben.

quote:
Können wir ihm wegen dem Terror den er macht irgendwie anzeigen? Er schreibt schließlich jeden Tag Mails und beschuldigt uns wegen irgendwas. Wir hätten die Mülltonnen nicht rausgebracht, kein Schnee geräumt usw. Wir entkräften das ( in diesen Fällen waren wir laut Plan nicht dran!), dann kommt keine Entchuldigung sondern einfach nur als Antwort nen anderer Vorwurf.

Was heisst die ganze Zeit "euch". Bei Einzelmietverträgen muss er jeden einzeln anschreiben.

quote:
ich halte den Terror nicht mehr aus, da er auch hin und wieder anruft und wer auch immer ran geht diesen ziemlich zur Schnecke macht wegen irgendwas.

Ich nehme an ihr habt Rufnummernerkennung..... bei Anrufen mit unbekannter Nummer, oder der Nummer des Vermieters einfach nicht mehr drangehen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auch haben ir ein von ihm dort hingestelltes Schuhregal seit zweieinhalb Jahren. Jetzt stört es angeblich im Hausflur und es muss weg wegen natürlich der Hausordnung und so. Darf er das nun einfach entfernen lassen? <hr size=1 noshade>

Warum sollte er mit seinem Eigentum nicht machen können was ihm beliebt?



Und für den Rest: ihr habt einen Anwalt. Gebt ihn die ganzen Abmahnungen und Beschwerden mit den Gegenbeweisen von euch, dann kann er den Vermieter abmahnnen und notfalls auf (strafbewehrte) Unterlassung in Anspruch nehmen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
easyleon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank allen Antworten. Diese sind sehr hilfreich und beruhigen doch sehr. Mit dem Schuhregal ist auch nicht schlimm, dann soll er es halt weg schmeißen.
Letzte Frage noch: Muss gegen seine Rechnung von uns offiziell noch Einspruch eingelegt werden, oder einfach nicht zahlen?

Danke
Leon

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Letzte Frage noch: Muss gegen seine Rechnung von uns offiziell noch Einspruch eingelegt werden, oder einfach nicht zahlen?

Spätestens dann, wenn ihr Mahnbescheide über diese Rechnung ebenfalls ignoriert wird es kritisch. Widersprechen!

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Muss gegen seine Rechnung von uns offiziell noch Einspruch eingelegt werden, <hr size=1 noshade>

Habt ihr euch schon irgendwie zu der Rechung geäußert?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
easyleon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir waren vom 29.12.2014 bis 4.01.2015 mit der Straße dran. Haben dann zur Sicherheit am 4.01 nach dem fegen Bilder gemacht und die ihm um 0 Uhr dann geschickt. Am nächsten morgen, also dem 5.01 kam nun die Mail, es war nicht sauber er hat gefegt und die Rechnung gleich mit dazu gegeben per Mail.
Dazu haben wir uns noch nicht geäußert bis jetzt.

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#10
 Von 
redwood123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)

quote:
Dazu haben wir uns noch nicht geäußert bis jetzt.


Dann ist alles gut.
"Rechnung" einfach ignorieren. Erst einem Mahnbescheid widersprechen.

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