Der Mieter erhält nach Einzug vom Vermieter zwei Haustürschlüssel. Das reicht ihm nicht aus, da die Familie 5 köpfig ist.
Der Vermieter bestellt daraufhin drei weitere Schlüssel bei einem Hersteller, da die Schlüssel nummeriert sind und nur dort nachgemacht werden können.
Der Mieter erhält hierzu die Rechnung von € 25,-- pro Schlüssel und bezahlt diese auch.
Nun steht beim Auszug der Vermieter da und möchte die 5 Schlüssel zurück haben. Der Mieter gibt sein o.k., möchte aber die Kosten für die drei von ihm bezahlten Schlüssel erstattet bekommen (€ 75,--).
Vermieter weigert sich.
Wer hat Recht?
Danke.
-----------------
""
Vermieter will bei Auszug Haustürschlüssel zurück
7. März 2013
Thema abonnieren
Frage vom 7. März 2013 | 19:48
Von
Status: Schüler (177 Beiträge, 74x hilfreich)
Vermieter will bei Auszug Haustürschlüssel zurück
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. März 2013 | 07:29
Von
Status: Schüler (457 Beiträge, 101x hilfreich)
Hallo ferni
quote:
Der Mieter gibt sein o.k., möchte aber die Kosten für die drei von ihm bezahlten Schlüssel erstattet bekommen (€ 75,--).
Vermieter weigert sich.
sh. hier Punkt 9:
http://www.test.de/Wohnungsschluessel-Schluesselfragen-1512170-2512170/
Gruß
Karakorum
-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
Und jetzt?
Schon
267.992
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
22 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten