Hallo,
unsere Hausverwaltung ist an mich herangetreten und hat mir mitgeteilt, dass der Vermieter unsere Dachterasse bebauen möchte.
Kurz zur Lage: ein Zimmer meiner (Miet)Wohnung hat eine Tür zur Dachterasse(Dach des Nachbarhauses). Dort soll nun das Haus nach oben "aufgestockt" werden. Heißt also die Dachterasse wäre futsch und die Tür dahin müsste auch zugemauert werden.
Offiziell weiß ich davon noch nichts - aber der Bauantrag ist wohl schon gestellt. Im Gegenzug soll wohl ein Balkon an anderer Stelle der Wohnung installiert werden - was mir natürlich nicht gefällt, da dieser viel kleiner wäre und auch noch die halbe Wohnung für die Dauer des Baus nicht benutzbar wäre.
Darf der Vermieter sowas machen? Er scheint sich ja sicher zu sein, da man ja einen Bauantrag nicht für umsonst erstellen und einreichen kann.
Vielen Dank im vorraus!
-----------------
""
Vermieter will Terasse streichen und Wohnung bauen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Baurechtlich darf er das schon, nur verletzt er damit den gegenseitigen Mietvertrag, und die Quadratmeterzahl und ggf. der Mietwert verändern sich. Wie das zu beurteilen ist, da fragst Du lieber einen Anwalt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/
-----------------
""
Hallo,
ja, dürfen tut er das. Ich denke das Interesse des Vermieters in sein haus zu investieren überwiegt das Interesse des Mieters, keine negativen Änderungen zu haben.
Aber während der Bauzeit hast Du einen Anspruch auf Mietminderung wegen Dreck, Lärm und verschwundener Terasse und nach dem Bau dauerhafte Minderung wegen der Schlechterstellung der Wohnung.
Ich hoffe aber, dass die Nutzung der Dachterasse des Nachbarhauses auch Gegenstand des Vertrages war, wenn Du die nur so genutzt hast, weil niemand was dagegen hatte, dann sieht das anders aus.
-----------------
"Chylla"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn die Dachterasse im Mietvertrag aufgeführt war, muss der Vermieter erst mal eine Teilkündigung für die Dachterasse aussprechen(schriftlich). Das ist zulässig, da offenbar Wohnraum zum Vermieten geschaffen werden soll. Die Mieter ist natürlich um den Dachterassenanteil zu verringern.
Wenn die Dachterasse nicht aufgeführt ist, man sie aber schon jahrelang so nutzt, kann sie stillschweigend Bestandteil des Mietvertrages geworden sein und müsste ebenfalls gekündigt werden.
ISt die Dachterasse nicht erkennbar Teil der Wohnung, besteht kein Anspruch.
Vielen Dank für die Antworten.
Die Terasse ist im Mietvertrag aufgeführt. Ich frage mich aber wofür überhaupt der Mietvertrag erstellt wird, wenn er von einer Partei abgeändert werden darf.
Habe im Netz folgende Seite gefunden:
http://www.mieterverein-koeln.de/mieterwissen_modernisierung
Dort steht, dass es unzumutbar ist, wenn schwerwiegende Grundrissänderungen vorgenommen werden. Sind Außenbereiche davon ausgenommen?
Grüße
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Dort steht, dass es unzumutbar ist, wenn schwerwiegende Grundrissänderungen vorgenommen werden. Sind Außenbereiche davon ausgenommen? <hr size=1 noshade>
Das ist die falsche "Baustelle", es geht nicht um Modernisierung.
Wenn neuer Wohnraum geschaffen wird, gibt § 573b BGB dem Vermieter das Recht, Nebenflächen separat zu kündigen, Teilkündigung:
(1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will,
1. Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen ...
Da wäre dann Nichts dagegen zu sagen. Wenn die Dachterasse wegfällt, würde die Miete sinken, als Mieter hat man darauf einen Rechtsanspruch, siehe § 573b IV, "Der Mieter kann eine angemessene Senkung der Miete verlangen".
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
12 Antworten
-
29 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten