Vermieter will Miete erhöhen

17. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
peter1967
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter will Miete erhöhen

Guten Tag
mEin Vermieter will Miete erhöhen, behauptet die Wohnung hätte 56qm tatsächlich hat sie nur 54,8qm (elektronisch vermessen)
Vor 4 Jahren wurden in den anderen Wohnungen neue Kunststofffenster eingebaut. in meiner Wohnung nicht .
Seit 14 Jahren wurde nichts neu gemacht in der Wohnung ,zudem ist es eine souterrainwohnung (halberdig)
der Vermieter legt den Ortsüblichen Mietspiegel vom 6Euro/qm an .
Der Vermieter hat selbst mal gesagt das die Wohnung ürsprünglich mal als Fahradkeller geplant war .
Ich halte die Mieterhöhung für ungerechtfertigt !

Wie stehen meine Chancen
Mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9863 Beiträge, 4474x hilfreich)

Zitat (von peter1967):
Wie stehen meine Chancen
Die sind über ein Forum nicht zu beurteilen.

Du müsstest viel mehr an Informationen liefern, wenn du dir hier Hilfe erwartest. Aber auch dann wird man nur mit guter Kenntnis der Mietpreise vor Ort feststellen können, ob der neue Mietpreis passt. Wenn du in einem Mieterverein bist, kannst du dort nachfragen. Ansonsten macht es vielleicht Sinn, einem Mieterverein beizutreten.

Hier nur grobe Anhaltspunkte: Sind die Grenzen aus § 558 BGB eingehalten? Ist die Form nach § 558a BGB eingehalten? Ist das ein Mietspiegel nach § 558c BGB oder § 558d BGB oder wie wurde die ortsübliche Miete begründet?

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#2
 Von 
peter1967
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von peter1967):
Wie stehen meine Chancen

Da scheinbar alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird wohl dann ein Gericht die Mieterhöhung absegnen. Dann natürlich auf deine Kosten.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Der Vermieter hat selbst mal gesagt das die Wohnung ürsprünglich mal als Fahradkeller geplant war .


Geh mal zum Bauamt und kläre, ob die Räume als Wohnraum zugelassen sind.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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