Vermieter will Kaution nicht auszahlen

15. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
megazostrodon
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Kaution nicht auszahlen

Guten Tag liebes Forum,

wie bereits im Betreff angedeutet, will mein Vermieter die Kaution nicht zurückzahlen.

Zur Vorgeschichte:
Bis Ende Februar hatte ich einen Untermietvertrag für ein Zimmer. Ende Februar (am 19.Feb) hat mir mein Vermieter gekündigt und ich war wenige Tage später, noch im Februar, umgezogen.
Das Zimmer hat mir ein anderer Untermieter abgenommen, weil der Vermieter eigentlich irgendwo in Berlin bei seiner Lebensgefährtin lebt und arbeitet. Es gab zwar weder bei Einzug, noch bei Auszug ein Übergabeprotokoll, aber es gibt Whatsapp-Verläufe darüber, dass besagter Untermieter meine Zimmer ohne Beanstandung abgenommen hat und er das dem Vermieter genau so mitgeteilt hat.

Nun zum konkreten Fall:
Mein Vermieter hatte mir außerdem angeboten, sein Fahrrad benutzen zu dürfen. Das Fahrrad ist sehr alt, und in einem ziemlich desolaten Zustand gewesen. Auch hat besagter Untermieter es mal bei Frost und Schneefall rausgestellt, weil es scheinbar versehentlich auf sein Fahrrad gefallen war.
Gegen Weihnachten war der Vermieter mal da und hat sich der beschwert, dass ich das Fahrrad nicht mehr benutzen solle, da ich es angeblich irgendwie beschädigt hätte, wobei er keine genauen Angaben gemacht hat, was seiner Meinung nach wie nicht in Ordnung sei.
Damals dachte ich mir nicht viel dabei und habe gesagt, dass ich dem Fahrrad nichts kaputt gemacht habe, außer, dass der Kettenschutz gebrochen sei (wobei ich mich bis heute frage, wie ein Kettenschutz ohne fremdes Zutun so abplatze kann, aber egal). Damit war das Thema auch erst mal erledigt.

Ende März (zwei Monate nach Auszug) habe ich ihm dann eine E-Mail geschrieben. Er hat mir auch per E-Mail gekündigt, und seine Adresse kenne ich nicht einmal. Ich vermute, dass er eigentlich für das besagte Haus gemeldet ist, aber de facto wohnt er nicht dort.
In dieser E-Mail habe ich ihn aufgefordert, mit meine Kaution bis zum Ende der darauffolgenden Woche zurückzuzahlen. Seiner Antwort zufolge war er zu dem Zeitpunkt gerade in Israel und er würde mir die Kaution erst nächste Woche überweisen, allerdings mit 30 Euro Abzug für das Fahrrad.

Da habe ich mir auch nicht besonders viel dabei gedacht und dieser Forderung aus folgenden Gründen widersprochen:
Erstens, ich habe das Fahrrad nicht geschädigt.
Zweitens, das Fahrrad war vorher schon in einem miserablen Zustand.
Drittens, gibt es kein Protokoll, das den Zustand vorher oder nachher dokumentieren würde.
Viertens gibt es Beweise, dass der andere Untermieter tatsächlich etwas Schädigendes damit gemacht hat (Fotos und einen Whatsappverlauf, in dem besagter Untermieter zugibt, das Fahrrad in den Schneefall rausgestellt zu haben).
Fünftens habe ich die Kaution für ein Zimmer und nicht für ein Fahrrad hinterlegt.

Seine Reaktion war, dass er es zur Fahrradwerkstatt bringen, es instand setzen lassen und mir dann diese Kosten von der Kaution abziehen würde.
Dem habe ich noch einmal widersprochen, und ihn auf oben genannte Gründe hingewiesen. Außerdem habe ich ihm geschrieben, dass er sowieso nur den Anteil an der Kaution zurückhalten dürfe, die für den Fall relevant seien - und das sind nicht mehrere Hundert Euro. Und da mir die Art, wie er mit diesem finanziellen Kram umgeht, langsam etwas spanisch vorkam, habe ich ihn auch gebeten, mir Auskunft über das Kautionskonto zu geben. Für beides habe ich eine Frist gesetzt und ausdrücklich auf Mahngebüren und Verzugszinsen hingewiesen (wurde im Web so empfohlen), die er nun aber auch einfach ignoriert hat.

Die große Frage ist: Wie gehe ich weiter vor?

Viele Grüße und danke für Eure Aufmerksamkeit,
das Megazostrodon

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von megazostrodon):
wurde im Web so empfohlen
Ich befürchte, dass du da verschiedene Dinge durcheinandergebracht hast. Während des Mietverhältnisses kann der Mieter Auskunf tüber die insolvenzsichere Anlage der Kaution verlangen. Nach Ende des Mietverhältnisses macht das nicht mehr wirklich Sinn. Unabhängig davon hat der Vermieter in der Regel bis zu 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache Zeit, über die Kaution abzurechnen.

6 Monate sind zwar das obere Limit, aber praktisch macht es für den Mieter keinen Sinn, vorher eine Kautionsabrechnung einzuklagen. Denn dann muss der Mieter nachweisen, dass ein Sicherungsinteresse des Vermieters nicht mehr existiert. Und er bringt im Zweifel den Vermieter noch auf Ideen, welche Forderungen er noch stellen könnte. Daher kenne ich eigentlich nur den Rat an den Mieter, bis 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache zu warten und erst dann wegen der Kaution aktiv zu werden.

Oder steht im Mietvertrag etwas zur Rückzahlung der Kaution?

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#2
 Von 
megazostrodon
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo cauchy,

Im Mietvertrag steht nichts zur Kaution.
Die Kaution habe ich überhaupt erst so früh zurückgefordert, weil das Zimmer wirklich beanstandungslos abgenommen wurde und ich dann keinen Grund sah, noch weitere 4 Monate zu warten.

Zitat (von cauchy):
Nach Ende des Mietverhältnisses macht das nicht mehr wirklich Sinn.

Aber ist es möglich bzw rechtmäßig? Wenn er mir mein Geld nicht zurückgeben möchte, würde ich schon gerne wissen, was damit ist...

Einklagen will ich ja gar nichts, sondern eher Tipps, wie ich am ehesten möglichst bald möglichst viel von meiner Kaution wiedersehe.
Ich habe eher die Befürchtung, dass irgendwann in einem Monat oder so eine hohe Rechnung dafür kommen wird, dass sich der Vermieter sein Fahrrad aufhübschen hat lassen. Und da ich an dem Fahrrad wirklich nichts kaputt gemacht habe und das Fahrrad nicht mal was mit der Kaution zu tun hat, sehe ich nicht ein, warum ich dafür zahlen sollte - das ist der Punkt, um den es mir geht.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von megazostrodon):
Einklagen will ich ja gar nichts, sondern eher Tipps, wie ich am ehesten möglichst bald möglichst viel von meiner Kaution wiedersehe.
Dein Verhalten war zumindest bei diesem Vermieter möglicherweise kontraproduktiv. 6 Monate abwarten und die meisten Dinge sind verjährt. Die Position des Mieters ist dann wesentlich besser. So hast du den Vermieter möglicherweise auf die Idee gebracht, dass er innerhalb der 6 Monate doch noch Forderungen stellen möchte. Und mit denen muss man sich dann inhaltlich auseinandersetzen, wo nach 6 Monate einfach ein Verweis auf Verjährung gereicht hätte.

Mir ist wirklich unklar, was da bei euch alles gelaufen ist. Eine Kündung per email ist unwirksam. Rückgabe der Mietsache an einen Nachmieter ist problematisch. Das Fahrrad war vermutlich nicht Teil der Mietsache (sonst hätte er dir die Benutzung nicht während des Mietverhältnisses untersagen dürfen). Die Kaution darf aber meines Wissens nach erstmal nur für Forderungen aus dem Mietverhältnis verwendet werden, wobei eine Aufrechnung vielleicht dennoch möglich ist.

Da sind einige Dinge, die rechtlich nicht so wirklich passen. Wenn noch Nebenkosten abgerechnet werden müssen, dann ist da eh eine Nachzahlung zu erwarten. Dann darf der Vermieter auch noch einen angemessenen Teil dafür einbehalten. Daher ist mein Rat, erstmal abzuwarten. Ich sehe nicht, wie du deine Situation aktuell verbessern kannst.



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#4
 Von 
megazostrodon
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, also zur Hintergrundgeschichte:

Seit Oktober bin ich Student in München und die Wohnsituation hier ist wohl allseits bekannt.
Ab November hatte ich dann dieses Zimmer. Dafür gibt es einen Untermietvertrag, in dem eine Kündigungsfrist von einem Monat genannt wird.

Kurz nach Einzug habe ich dann festgestellt, dass das Haus an einigen Stellen einen extremen Schimmelbefall hat, dem man mit den üblichen Mitteln (Schimmelentferner, richtiges Lüften und Heizen) auch nicht beikommen kann. Das habe ich dem Vermieter mitgeteilt, da ich vermutet hatte, dass es ihm vielleicht entgangen wäre. Ich habe ihm zahlreiche Bilder geschickt, was wo und wie schimmelt und ihn noch einmal freundlich gebeten, etwas zu unternehmen. Danach hatten wir Kakerlaken, wogegen er auch auf Aufforderung hin nichts unternommen hat. Und noch mehr Schimmel.
Zwischen Dezember und Februar war ich permanent krank (und eine andere Mitbewohnerin war auch ständig krank, die ist aber ausgezogen), was sonst nicht üblich für mich ist. Also habe ich angefangen, nach neuen Wohnmöglichkeiten zu suchen. Gleichzeitig habe ich immer wieder versucht, meinen Vermierter darauf hinzuweisen, dass er den Schimmel doch bitte beseitigen soll und dass besagte Mitbewohnerin und ich ständig krank seien und das kein Zufall sein könne.

Daraufhin hat er mir per E-Mail gekündigt und einen Haufen konstruierter Gründe angeführt, denen ich aber nicht widersprochen habe, weil ich in Zwischenzeit mein derzeitiges Zimmer gefunden habe. Wir haben uns dann darauf einigen können, dass ich bis Ende Februar ausziehe und ich für die Kündigkungsfrist keine Miete mehr zahle. (Den Behauptungen kann ich aber durchwegs mit Beweisen in Form von Whatsappverläufen und/oder gesundem Menschenverstand widersprechen.)
(Auch bin ich mir ziemlich sicher, dass das Zimmer gleich im Anschluss weitervermeitet wurde.)

Da ich aber nicht vor hatte, noch einmal umzuziehen und ein zweites mal mehrere hundert Euro Kaution zu hinterlegen, ist es finanziell ein bisschen eng. Darum habe ich auch die Kaution zurückgefordert, und deshalb wäre es auch ganz gut, wenn ich diese Summe nicht erst nach vielen Monaten, abzüglich einer ergaunerten Pimp-My-Fahrrad-Rechnung zurückbekommen würde.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Die Geschichte beweist letztlich nur, dass du aktuell wohl noch keinen Anspruch auf die Kaution hast. Die Mietsache hat offenbar Schäden (Kakerlaken, schimmel). Der Vermieter hat das Recht zu prüfen, ob du dafür verantwortlich bist. Ob er dies tut, ist eine andere Frage. Es wäre unter diesen Voraussetzungen unsinnig, bereits jetzt eine Klage oder einen Mahnbescheid zu starten.

Finanziell mag das ein Problem sein, aber das musst du im Zweifel ohne die Kaution lösen. Zumal der Vermieter im worst case Szenario noch fast 2 Jahre Zeit hat, über die Nebenkosten abzurechnen. Wenn Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart waren, dann ist bei einer Miete November-Februar eine Nebenkostennachzahlung sehr wahrscheinlich (weil nur die heiz-starken Monate). Von daher solltest du dich in einem solchen Fall darauf einrichten, dass ein Teil der Kaution eh weg ist (wegen Nebenkostennachzahlung) bzw. bis Ende 2019 (wenn pro Kalenderjahr abgerechnet wird) einbehalten werden kann.

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#6
 Von 
megazostrodon
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nebenkosten zahle ich nichtm, das Schimmelproblem gab es bereits vor meinem Einzug und die Kakerlake und ich haben die Küche nicht im gleichen Zeitraum benutzt.
Das Zimmer wurde alles wie gesagt beanstandungslos übergeben, was nachweisbar ist. Außerdem hat mit der Vermieter mit der Einleitung gekündigt, das er das täte, damit ich nicht in einer verschimmelten Wohnung leben müsse.

Gerade geht es wirklich nur um dieses dämliche Fahrrad. Wenn ich bis zum Ende der 6 Monate warten muss - von mir aus. Aber was mache ich, wenn er mir dann plötzlich 200 Euro für sein aufpoliertes Fahrrad abziehen möchte?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120264 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von megazostrodon):
Aber was mache ich, wenn er mir dann plötzlich 200 Euro für sein aufpoliertes Fahrrad abziehen möchte?

Ihm erklären das seine Ansicht falsch ist, akzeptieren oder klagen wenn er uneinsichtig ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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