Vermieter will Haus verkaufen !!

30. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
fb316719-64
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Vermieter will Haus verkaufen !!

Hallo zusammen....

Ich habe ein Problem das mich echt seelisch und psychisch total runterzieht.

Wir , das sind mein Mann und meine 4 Kinder ( 9,7,5,3) sind vor einem Jahr wieder in die Heimat gezogen.

Jetzt kam vor ein paar Wochen unser Vermietr und sagte er möchte das Haus verkaufen.Ich war erstmalw ie vor den Kopf geschlagen :-(
Weil er bei Einzug gesagt hatte er verkaufe die nächsten 10 Jahre nicht.
Er wolle anscheinend ins Bayrische ziehen usw.Das wusste er aber schon bevor wir eingezogen sind ..denn darüber denkt er schon lange nach.
Höättenw ir das gewußt das wir nach einem ajhr wieder rausmüßen wären wir nie eingezogen :-(

So nun hat er einen Käufer der das HAus kaufen möchte.
Gestern waren der Vermieter und der Käufer da zum Gespräch wegen ausziehen.
Tja er meinte von wegen 3 Monate Kündigungsfrist , ob und das zeitlich reichen würde.
Hab ihn nur angeguckt und gesagt ..Nein ..unmöglich.

Wir wollen ja hier im Ort bleiben , schon wegen der Kinder , Schule und kiga. Wollen sie nicht schon wieder rausreißen.

Dann fing er an wenn das alles nicht klappenw ürde müßte er uns kündigen. Ja sicher..mit was für nem Grund? bekommt seine Miete jeden Monat usw. Oder will er kündigenw eil er sonst das Haus nicht verkuft bekommt??

Dann hat er uns durch die Blume gesagt das Haus wäre ja runtergehaust....Sicher..wer hat denn alles gemacht hier ?? Den Dschungel im GArten gemacht? gestrichen usw???
Hausen?? sicher nicht ....

Er setzt uns dermaßen unter Druck und versucht alles mögliche das wir lieber freiwillig ausziehen.

Dann fing er an von wegen Anwalt usw. Ja gut wenn er da smöchte ....lassen wir das über den Anwalt laufen.Kein problem.Unserer weiß bescheid ..falls was ist greift der sofort ein.

Er meinte auch wir MÜSSEN auch ne Wohnung nehmen ! Stimmt das?
Er hat uns (bzw. der Käufer) hat uns die 4 Zimmer Wohnung angeboten ind er sie grad wohnen. Mit 6 Personen und hund inner 4 zimmer wohnung?? sicher nicht.....
Unser Anwalt hat gesagt das ich nichts vergleichbares.

Jetzt mal von eurer Seite aus gesehen. Was können wir tun? Was haben wir für Rechte ?

Ich halte diesen terror nicht mehr lange aus..bin schon deswegen in beahndlung :-(

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37 Antworten
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#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Rechtliche Situation:

Der jetzige Eigentümer kann Euch deswegen nicht kündigen; der Käufer (nach Grundbucheintragung) schon.
Kündigungsfrist wäre dann drei Monate.
Ob Ihr etwas findet, was Euch gefällt, ist nicht beeinflussend.

Sucht also besser schon gleich.



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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,

mal ganz grundsätzlich gesehen ist es das Eigentum des Vermieters und der kann dies jederzeit verkaufen. Zusicherungen sollte man vor Einzug halt schriftlich festlegen, jetzt darüber zu diskutieren, was da mal gesagt wurde und nun alles anderst ist, bringen hier nicht viel.

Der Vermieter kann Euch aber nicht kündigen wg. dem geplanten Verkauf, der Käufer könnte, nachdem (!) er Eigentümer geworden ist wg. Eigenbedarfs kündigen. Viele Käufer scheuen aber das Risiko ein vermietetes Haus zu kaufen oder wollen weniger dafür zahlen, da evtl. eine gerichtliche Auseinandersetzung nach dem kauf entstehen könnte mit den Mietern.

Was Ihr tun könnt wäre mit dem Vermieter verhandeln, dass er Euch die Kosten, die Euch beim Umzug entstehen ersetzt. Kann sein, dass er einen Makler bezahlt o. eine Umzugsfirma, Ihr dafür Euch was anderes sucht.

Denke 10-20tsd EUR mehr sind je nach Objekt bei einem Leerverkauf locker mehr zu erzielen, somit hätten alle einen Vorteil.

Vermieter zahlt Umzug, Ihr sucht Euch was neues, VM kann Haus leer verkaufen.

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#3
 Von 
fb316719-64
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich lass mir von ihm aber nicht drohen .....so nach dem Motto .."ausziehn sonst kann ich das Haus net verkaufen sonst gehts vor gericht".

Wir finden hier nichts so schnell im Ort und wir gehn hie rnicht weg wegen der Kinder. Wir sind schon oft genug umgezogen und das muten wir ihnen nicht mehr zu.

Außerdem....Wie kann der Vermeiter in die Verkausfsanzeige schreiben das Haus sei ab Januar bezugsfrei??

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Wir finden hier nichts so schnell im Ort und wir gehn hie rnicht weg wegen der Kinder. Wir sind schon oft genug umgezogen und das muten wir ihnen nicht mehr zu.

DIE Einstellung sollte dringend überarbeitet werden.
Sonst gibt es am Ende statt Kohle nur Kosten.



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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wir finden hier nichts so schnell im Ort und wir gehn hie rnicht weg wegen der Kinder. Wir sind schon oft genug umgezogen und das muten wir ihnen nicht mehr zu.



Weshalb kauft ihr das Haus nicht einfach selber?

Dann müsstet ihr auch keinen Eigenbedarf mehr fürchten.

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0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Ich lass mir von ihm aber nicht drohen .....so nach dem Motto .."ausziehn sonst kann ich das Haus net verkaufen sonst gehts vor gericht".


Naja, den Prozess würde der VM ja verlieren.

quote:
Außerdem....Wie kann der Vermeiter in die Verkausfsanzeige schreiben das Haus sei ab Januar bezugsfrei??


Das muss er mit dem Käufer klären.

Aber nochmal:
Da über kurz oder lang sich wahrscheinlich der Verkäufer auf einen entspr. günstigen Verkaufspreis einlassen wird und spätestens dann wohl der neue Eigentümer Euch wg. Eigenbedarfs kündigen kann, solltet Ihr Euch nach was neuem Umschauen. Jetzt habt Ihr noch genug Zeit und keinerlei Druck. Wenn Ihr was in Aussicht habt, könnt Ihr mit dem Vermieter verhandeln über eine finanzielle Beteiligung seinerseits.

Mit dem Risiko Eigenbedarfskündigung müsst Ihr als Mieter einfach leben oder entspr. Vereinbarung aushandeln (schriftlich), dass der Vermieter für einen Zeitraum x darauf verzichtet, was aber auch bei einer Zwangsversteigerung wohl nicht mehr wirksam wäre.

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#8
 Von 
fb316719-64
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein wir können das Haus nicht kaufen ..ist finanzeill erst in paar Jahren drinne .

Wir schauen schon seit Wochen.

Ich hab in Zeitungen in seriert, Im Internet , Zettela usgehöängt beim Arzt und im Kindergarten.
Ich sitz stundenlang nur noch vorm rechner und guck ....

Und der sagt wir würden nichts tun und wären unkooperativ

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Nein wir können das Haus nicht kaufen ..ist finanzeill erst in paar Jahren drinne .



Miete könnt ihr doch bezahlen.

Vereinfacht: Ob ihr nun Miete zahlt, oder den KP abstottert bleibt sich gleich.

Vielleicht kann man in diesem Sinne ein Arrangement mit dem Vm. treffen?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Vereinfacht: Ob ihr nun Miete zahlt, oder den KP abstottert bleibt sich gleich.

Vielleicht kann man in diesem Sinne ein Arrangement mit dem Vm. treffen?


Also entschuldige mal,
Miete bezahlen und ein Haus abbezahlen sind aber schon 2 gewaltig unterschiedlich große Schuhe. Der VM wird das Haus sicher nicht auf Raten verkaufen wollen und die Banken geben Dir kein Geld, nur weil Du ja die Miete auch bezahlen konntest.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb316719-64
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Eben..mei mei mei

Unser Vermieter will verkaufenw eil er anscheined ins bayrische ziehen will und hie ralle Zelte abbrechen will.



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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Euer Vermieter kann, sofern die besagten 10 Jahre nicht vertraglich festgelegt wurden, mit seinem Besitz tun und lassen wozu er Lust hat.
Manchmal kommt es im Leben eben anders wie geplant.
Wenn das Haus den Eigentümer wechselt müsst ihr sowieso innerhalb von 3 Monaten ausziehen.
Zur Not könntet ihr vorrübergehend in eine Wohnung ziehen bis sich etwas größeres findet.

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-- Editiert Empathie am 30.09.2011 15:24

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Er hat uns (bzw. der Käufer) hat uns die 4 Zimmer Wohnung angeboten ind er sie grad wohnen. Mit 6 Personen und hund inner 4 zimmer wohnung?? sicher nicht.....


Das würde ich mir an Ihrer Stelle nochmal überlegen.
Denn "raus" müsst ihr sowieso.

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0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Warum?


Weil der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigen kann.


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-- Editiert Empathie am 30.09.2011 15:35

0x Hilfreiche Antwort





#20
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.
Und wenn der VM sechs Kinder aufbieten kann ?

Abgesehen davon kann der § 574 BGB doch nicht quasi zur "Enteignung" (oder Obdachlosigkeit des VM) führen.



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0x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
kauft ein Obdachloser das Haus?

Der könnte z.B. selbst eine Eigenbedarfskündigung bekommen haben und das Haus kaufen, damit ihm so etwas nie wieder passieren kann.



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