Vermieter will Geld von Anno Tobak eintreiben

28. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Thomas Köhnstedt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Geld von Anno Tobak eintreiben

Hallo Ihr Rechtskundigen und sonstigen Experten draußen im Land !


Da ich mir selber mit dem Problem nicht zu helfen weiß, möchte ich mal in die Runde fragen, ob jemand so was schon mal hatte.

Ich bin seit drei Jahren Mieter in einer Altbauwohnung und soweit mit Wohnung und Umfeld ganz zufrieden.

Neulich erhielt ich vom Vermieter (bzw. von der zuständigen Hausverwaltung) jedoch einen Brief mit diversen Forderungen von Nachzahlungen verschiedenster Art:

Es betrifft die folgenden Positionen, bei denen bei der Überprüfung des Mietkontos angeblich ein Fehlbetrag festgestellt wurde:


Miete Dezember 2002 ~300 EURO (weiß nicht habe keine Kontoauszüge mehr, bzw. kann sie nicht finden, kann vom Betrag her aber nicht stimmen, da die Miete höher liegt)


Mahngebühren 2001 ~ 20 EURO (mir nicht erklärlich, - bis wann kann man die einfordern)

Betriebskosten 2002 ~270 EURO (weiß nicht habe keine Kontoauszüge mehr, bzw. kann sie nicht finden)

Betriebskosten 2003 ~140 EURO ( ist berechtigt, habe die Rechnung wahrscheinlich verschlampt, Mahnungen jedoch definitiv nicht bekommen)

Zusammen ergeben sich also stolze 730 EURO.

Wenn die Forderungen berechtigt sind, werde ich die Beträge selbstverständlich sofort begleichen. Das ist überhaupt gar keine Frage.

Nur kann ich es teilweise selber nicht ganz nachvollziehen, da mir wie oben bereits gesagt, keine Kontoauszüge mehr vorliegen. Scheinbar ist es so, daß weder die Hausverwaltung noch ich vollständig durchblicken.
Ich muß dazu sagen, daß ich beruflich sehr oft unterwegs bin und mich aus diesem Grund die Post auch nur relativ spät sichten kann.

Vielleicht hat ja jemand von Euch schon mal ähnliche Querelen gehabt und weiß aus dem
Stehgreif was geht und was nicht:

Bis wann kann man Mahnkosten, Betriebskosten und Miete rein rechtlich überhaupt nachfordern ?

Und wer muß wem in welcher Form überhaupt etwas nachweisen ? Ich meine da Kontoauszüge, die Mahngebühren weise ich ohnehin von mir da ich die Miete per Dauerauftrag überwiesen habe schon von daher kann ich mir das nicht erklären.
Die eine Miete vom Dezember 2002 könnte aus einer Kontoumstellung des Vermieters resultieren, ich kann es aber leider nicht mit Kontoauszug belegen. Der Betrag der Nachforderung stimmt wie schon gesagt nicht mit dem der Miete überein, deshalb halte ich die Forderung für Kokoloris.

Ist alles bischen verwirrend, aber was würdet Ihr machen ?

Ich will mich wie gesagt nicht um berechtigte Forderungen drücken, aber natürlich will ich auch nicht zuviel zahlen.


Viele Grüße

Thomas























Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
in welcher Frist man die entsprechenden Kosten nachfordern kann, weiß ich leider nicht. Eines aber ist sicher: Dein Vermieter muss dir nachweisen, dass die Forderungen berechtigt sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Betriebskosten 2002 ~270 EURO (weiß nicht habe keine Kontoauszüge mehr, bzw. kann sie nicht finden)
+++++++++++++++++++++++++++

Für den Teil kann ich dir schonmal weiterhelfen, da ich grade selbiges Problem durchgestanden habe.

Lt. neuem Mietrecht vom 01.09.01 darf der Vermieter nur noch die Betriebskosten für 12 Monate zurückfordern. D.h. er hätte Dir die Betriebskosten von 2002 bis Ende 2003 in Rechnung stellen müssen. Sie sind jetzt verfallen.

-----------------
"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70

Reklamationen direkt an fantasmita@gmx.net :) "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Für die Nebenkosten gilt das von sabi70 geschriebene nur dann, wenn die Nebenkostenabrechnung nicht innerhalb eines Jahres erstellt wurde.

Falls Du aber in 2003 bereits eine Abrechnung erhalten hast und nur noch nicht gezahlt hast, dann darf der vermieter das Geld noch fordern.

Es gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende. Für Forderungen aus 2001 gilt noch die alte Verjährungsfrist von 2 Jahren zum Jahresende. Daher sind nur die Forderungen aus 2001 (Mahngebühren) bereits verjährt. Alle anderen Forderungen sind berechtigt, sofern Du tatsächlich bislang nicht gezahlt hast.

Wenn Du Dir sicher bist, dass Du bezahlt hast, dann musst Du im Zweifel den Kontoauszug von Deiner Bank neu erstellen lassen.

Zunächst einmal würde ich die Forderungen aber mit den schon von Dir genannten Erklärungen schriftlich zurückweisen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.912 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen